…zur Verhütung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und etwaige Missbräuche festsetzen, die Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin, die iRd Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnliche Berufe erbracht werden, von der MwSt." (Kanduth - Kristen in Berger/Bürgler/Kanduth - Kristen/ Wakounig, (Hrsg) UStG - Kommentar (2006…
…auch keine ertragsteuerlichen Auswirkungen." Mit dem Vorlageantrag wurde die Berufungsbegründung wie folgt ergänzt: "Aus der beiliegenden Kommentierung des EuGH-Erkenntnisses vom 6.11.2003, Rs. C-45/01 ist zu entnehmen, dass die Umsatzsteuerbefreiung für arztähnliche Leistungen offensichtlich weit auszulegen ist. In dieser Anmerkung ist…
…1 Buchstabe c der Richtlinie 77/388/EWG befreit nur die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden. Damit liegt nach dem Umsatzsteuerrecht kein Anspruch auf Steuerfreiheit nach § 6 Abs…
…die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Bei der berufungswerbenden Kommandit Erwerbsgesellschaft (Bw.) handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Personen (Privatlehrer) zum Zwecke der "Gesangs- und Stimmbildung". …
… 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Der Gewinn bzw. der Verlust wird gemäß…
…1 lit. c der 6. EG-RL seien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 seien die Umsätze…
…7 Abs. 3 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 460/1992 steuerfrei. Befreite Heilberufe sind demnach Ärzte, Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberuflich Tätige im Bereich medizinischer Spezialdienste. Eine generelle Einbeziehung arztähnlicher Berufe, was nach der zitierten 6. RL möglich wäre, erfolgte nicht (vgl. Ruppe, UStG3, § 6…
…Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 77/388/EWG) befreien die Mitgliedstaaten Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, von der Steuer. Gemäß § 6 Abs. 1…
…MwSt-RL abzustellen. Diese behandle die Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen oder arztähnlichen Berufe erbracht würden. Befreit seien alle Leistungen, die eine Milderung oder Beseitigung von Krankheitszuständen bezwecken und auch jene…
…ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art durchgeführt beziehungsweise bewirkt werden; c) die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden." b) UStG 1994: § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994: Von den…
…ärztliche Leistungen einer arbeitsmedizinischen GmbH steuerfrei belassen werden. Diese Auslegung gilt auch für die berufsspezifischen Leistungen der anderen im § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 aufgezählten (arztähnlichen) Berufe. Da aber die Bw. keine gemeinnützigen Zwecke erfüllt und auch keinerlei ärztliche Leistungen im Sinne der…