…Gespräch hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Umgründung gegeben hat. Divergierende Aussagen des Beschuldigten und des Zeugen Mag. H. gibt es jedoch zur Frage, ob der Beschuldigte als gemäß § 10 GrEStG anzeigepflichtiger Vertragsverfasser den Auftrag zur rechtzeitigen Anzeige des grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs an Mag…
…der in der Gemeinschaft geltenden zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen zu sorgen. Der Versuch des Bf., die Verantwortlichkeit für diese Vorgangsweise Dritten anzulasten ist alleine deshalb gescheitert, weil er den Senat nicht einmal von der tatsächlichen Existenz der in diesem Zusammenhang von ihm genannten Personen überzeugen…
…Zusammenhang (Ruppe, UStG 19943, § 19 Tz 56). In der Einhebung von Aufschließungsbeiträgen sei im Umfang der Kosten für die Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlage bereits ein umsatzsteuerrelevanter Vorgang zu erblicken, handle es sich bei diesen Zahlungen doch um Entgelte für eine konkrete, künftige, steuerpflichtige Leistung (vgl. auch…
…Zusammenahang (Ruppe, UStG 19943, § 19 Tz 56). In der Einhebung von Aufschließungsbeiträgen sei im Umfang der Kosten für die Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlage bereits ein umsatzsteuerrelevanter Vorgang zu erblicken, handelt es sich bei diesen Zahlungen doch um Entgelte für eine konkrete, künftige, steuerpflichtige Leistung (vgl. auch…
…dem Hauptzollamt, in dessen Bereich er seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. Hat der Anzeigepflichtige keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Steuergebiet, ist die Anzeige beim Hauptzollamt Innsbruck zu erstatten. ... Aus dem Finanzstrafgesetz: § 8 (1) Vorsätzlich handelt, wer…
…Bereich er seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. Hat der Anzeigepflichtige keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Steuergebiet, ist die Anzeige beim Hauptzollamt Innsbruck zu erstatten. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) als Finanzstrafbehörde II. Instanz hat erwogen : Die Bestrafung…
…Sicht auszuführen, dass wir hinsichtlich der diesbezüglichen Undeutlichkeit in den Vertragsurkunden höflich darauf hinweisen dürfen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Vorgangsweise zwischen den Vertragspartner akkordiert wurde (und wie sie in der Niederschrift zu obigem Sachverhalt vom 11.05.2009 festgehalten wird), welche dahin geht, dass…
…Sicht auszuführen, dass wir hinsichtlich der diesbezüglichen Undeutlichkeit in den Vertragsurkunden höflich darauf hinweisen dürfen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Vorgangsweise zwischen den Vertragspartner akkordiert wurde (und wie sie in der Niederschrift zu obigem Sachverhalt vom 11.05.2009 festgehalten wird), welche dahin geht, dass…
…Sicht auszuführen, dass wir hinsichtlich der diesbezüglichen Undeutlichkeit in den Vertragsurkunden höflich darauf hinweisen dürfen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Vorgangsweise zwischen den Vertragspartner akkordiert wurde (und wie sie in der Niederschrift zu obigem Sachverhalt vom 11.05.2009 festgehalten wird), welche dahin geht, dass…
…ist. Auch den Gesamtrechtsnachfolgern (insbesondere den Erben) stehen grundsätzlich die Wiederaufnahmegründe des Rechtsvorgängers zu Gebote, jedoch müssen diese den vom Vorgänger her bestimmten Fristenlauf und auch das diesen treffende Verschulden an der verspäteten Gelendmachung von Tatsachen oder Beweismittel gegen sich gelten lassen (vgl. Stoll, BAO…
…ist. Auch den Gesamtrechtsnachfolgern (insbesondere den Erben) stehen grundsätzlich die Wiederaufnahmegründe des Rechtsvorgängers zu Gebote, jedoch müssen diese den vom Vorgänger her bestimmten Fristenlauf und auch das diesen treffende Verschulden an der verspäteten Geltendmachung von Tatsachen oder Beweismittel gegen sich gelten lassen (vgl. Stoll, BAO…
…waren dem Finanzamt somit nur der anzeigepflichtige Kaufvertrag nicht aber sonstige im Zusammenhang stehende Verträge bzw. Vereinbarungen bekannt. Die Umstände, dass der Erwerb des Grundstückes und die Errichtung der Hausanlage als eine Einheit anzusehen waren, waren erst im Rahmen der abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar…
…dem Finanzamt somit nur der anzeigepflichtige Kaufvertrag nicht aber sonstige damit im Zusammenhang stehende Verträge bzw. Vereinbarungen bekannt. Die Umstände, dass der Erwerb des Grundstückes und die Errichtung der Hausanlage als eine Einheit anzusehen waren, waren erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar…
…dem Finanzamt somit nur der anzeigepflichtige Kaufvertrag nicht aber sonstige damit im Zusammenhang stehende Verträge bzw. Vereinbarungen bekannt. Die Umstände, dass der Erwerb des Grundstückes und die Errichtung der Hausanlage als eine Einheit anzusehen waren, waren erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar…
…dem Finanzamt somit nur der anzeigepflichtige Kaufvertrag nicht aber sonstige damit im Zusammenhang stehende Verträge bzw. Vereinbarungen bekannt. Die Umstände, dass der Erwerb des Grundstückes und die Errichtung der Hausanlage als eine Einheit anzusehen waren, waren erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar…
…dem Finanzamt somit nur der anzeigepflichtige Kaufvertrag nicht aber sonstige damit im Zusammenhang stehende Verträge bzw. Vereinbarungen bekannt. Die Umstände, dass der Erwerb des Grundstückes und die Errichtung der Hausanlage als eine Einheit anzusehen waren, waren erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar…
…dem Finanzamt somit nur der anzeigepflichtige Kaufvertrag nicht aber sonstige damit im Zusammenhang stehende Verträge bzw. Vereinbarungen bekannt. Die Umstände, dass der Erwerb des Grundstückes und die Errichtung der Hausanlage als eine Einheit anzusehen waren, waren erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar…
…zitiert im Vernehmungsprotokoll) eine Verantwortlichkeit der beiden Herren nach § 289 StGB nach sich ziehe. Auf die umsatzsteuerrechtlichen und ebenfalls anzeigepflichtigen finanzstrafrechtlichen Konsequenzen eines derartigen Verhaltens brauche hier nicht weiter eingegangen werden. Man gewinne den Eindruck, dass der Bw. in der vorliegenden causa das Bauernopfer darstelle…
…dem Finanzamt somit nur der anzeigepflichtige Kaufvertrag nicht aber sonstige damit im Zusammenhang stehende Verträge bzw. Vereinbarungen bekannt. Die Umstände, dass der Erwerb des Grundstückes und die Errichtung der Hausanlage als eine Einheit anzusehen waren, waren erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar…
…dem Finanzamt somit nur der anzeigepflichtige Kaufvertrag nicht aber sonstige damit im Zusammenhang stehende Verträge bzw. Vereinbarungen bekannt. Die Umstände, dass der Erwerb des Grundstückes und die Errichtung der Hausanlage als eine Einheit anzusehen waren, waren erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar…