…Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für die Einfuhr von Gegenständen, soweit sie mit Umsätzen im Zusammenhang steht, die der Unternehmer im Ausland ausführt und die - wären sie steuerbar - steuerfrei sein würden. Der Ausschluß vom Vorsteuerabzug tritt nicht ein, wenn die Umsätze a) nach § 6 Abs…
…Rl. gestützt werden kann, die nicht nur einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug bewirkt, sondern darüber hinaus andere nicht richtlinienkonforme Wirkungen entfaltet. Daraus ergibt sich aber, dass die vom Finanzamt angenommene Beibehaltung eines Vorsteuerabzugsverbotes zum EU Beitritt 1.1.1995 auf Basis von Art. 17 Abs. 6…
…die nicht nur einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug bewirke, sondern darüber hinaus auch andere nichtrichtlinienkonforme Wirkungen entfalte, auf Art. 17 Abs. 6 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie gestützt werden könne. Daraus ergebe sich aber, dass die vom Finanzamt angenommene Beibehaltung eines Vorsteuerabzugsverbotes zum Beitritt zum 1.1.1995…
…die nicht nur einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug bewirke, sondern darüber hinaus auch andere nichtrichtlinienkonforme Wirkungen entfalte, auf Art. 17 Abs. 6 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie gestützt werden könne. Daraus ergebe sich aber, dass die vom Finanzamt angenommene Beibehaltung eines Vorsteuerabzugsverbotes zum Beitritt zum 1.1.1995…
…Abs 1 Z 16 UStG 1994 lediglich ein anteiliger Vorsteuerabzug aus jenen Kosten gewährt werde, welche auf die unternehmerische Nutzung des Gebäudes entfallen würden. Die Heranziehung der "Stand-Still-Klausel" zur Beibehaltung des Ausschlusses nicht unternehmerisch genutzter Gebäude vom Vorsteuerabzug für den Zeitraum bis 31…
…Rechtsprechung des EuGH, weshalb der UFS nicht an diese unzutreffende Auslegung gebunden ist. Nach Art 17 Abs 6 UAbs 2 der 6. MWStR ist es einem Mitgliedstaat erlaubt, alle Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug beizubehalten, die vor dem Inkrafttreten der 6. MWStR bestanden haben. In Österreich ist…
…Fall werden diejenigen Ausgaben vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen. Bis zum In-Kraft-Treten einer solchen Richtlinie können die Mitgliedstaaten gemäß Art 17 Abs.6 zweiter Unterabsatz der 6. EG-RL alle Ausschlüsse beibehalten…
…iVm § 20 Abs 1 Z 1 und 2 lit. a EStG beruhende Ausschluss des Vorsteuerabzuges betreffend Aufwendungen für den Haushalt und die Lebensführung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 (Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie) in Österreich zum 1. Januar…
…Auf jeden Fall werden diejenigen Ausgaben vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen. Bis zum Inkrafttreten einer solchen Richtlinie können die Mitgliedstaaten gemäß Art. 17 Abs. 6 zweiter Unterabsatz der 6. EG-RL alle Ausschlüsse beibehalten…
…4 dieser Gesetzesbestimmung normiert Folgendes: Bewirkt der Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluss nicht eintritt, so hat der Unternehmer die Vorsteuerbeträge nach Maßgabe der Abs. 1 und 3 in abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuerbeträge aufzuteilen…
…zu den privaten Räumen ermittelt (zum Aufteilungsschlüssel siehe auch Seite 6 des VwGH-Erkenntnisses vom 28. Mai 2009) und ist nicht strittig. Da die Privatnutzung des Gebäudes - ebenso unbestritten - nicht mehr als untergeordnet anzusehen ist, war hinsichtlich der privaten Gebäudeteile ein (anteiliger) Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Wien…
…in § 6 Abs 1 Z 16 UstG seit 1998 normierte unechte Umsatzsteuerbefreiung des Verwendungseigenverbrauchs von Gebäuden mit der Konsequenz des nur anteiligen Vorsteuerabzuges im Ausmaß der unternehmerischen Nutzung sei somit richtlinienwidrig, der Eigenverbrauch zu versteuern und damit zusammenhängende Vorsteuern seien abzugsfähig. Mit Bescheid vom 21…
…MwStRI gestützt werden könne, die nicht nur einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug bewirke, sondern darüber hinaus andere nicht richtlinienkonforme Wirkungen entfalte. Daraus ergebe sich aber, dass die vom Finanzamt angenommene Beibehaltung eines Vorsteuerabzugsverbotes zum EU-Beitritt 1.1.1995 auf Basis von Art 17 Abs. 6…
…iVm § 20 Abs 1 Z 1 und 2 lit. a EStG beruhende Ausschluss des Vorsteuerabzuges betreffend Aufwendungen für den Haushalt und die Lebensführung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 (Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie) in Österreich zum 1. Januar…
… 12 Abs. 5 Z 1 UStG zu einer Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätze zu den übrigen Umsätzen in nicht abziehbare und abziehbare Vorsteuerbeträge erfolgen. Als Maßstab könnten nach Auffassung der Betriebsprüfung die Gesamtumsätze aufgrund der Umsatzsteuerbescheide herangezogen…
…für Leistungen im Zusammenhang mit nicht bloß geringfügig hoheitlich genutzten Gebäuden hingegen nur der anteilige Vorsteuerabzug zu, und zwar in jenem Verhältnis, in dem die Aufwendungen nach oben Gesagtem ertragsteuerrechtlich (fiktiv) abgezogen werden dürfen. Wie auch in der Entscheidung des UFS vom 2.3.2005…
…Gebäudeteiles zustehe, erweise sich der Ausschluss des Vorsteuerabzuges als rechtswidrig. Es werde neben einem Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Bescheide wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit eine Anregung auf Antragstellung gemäß Art. 234 EGV an den Europäischen Gerichtshof gestellt. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 22. August 2006…
…Richtlinie bestehenden Regelungen über den Ausschluss des Vorsteuerabzugsrechts beizubehalten, bis der Rat die in diesem Artikel vorgesehenen Bestimmungen erlässt, zumal es laut EuGH Sache des Gemeinschaftsgesetzgebers sei, eine Gemeinschaftsregelung der Ausschlusstatbestände vom Vorsteuerabzugsrecht zu erlassen und so die schrittweise Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften im Bereich…
…aus welchen Gründen die aus dem diesbezüglichen Einnahmenverhältnis abgeleitete Relation zur Ermittlung der vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Vorsteuern ungeeignet sein sollte wurde ebensowenig eingewandt, wie ein (sachlich begründeter) allenfalls anderslautender Zuordnungsmodus. Ein Einwand gegen den gemäß § 12 (3) UStG 1994 vorgenommenen Ausschluss ist daher nicht begründet. (...)…
…die Bestimmungen dahingehend geändert, dass auch der nicht unternehmerisch genutzte Teil dem Unternehmen zugeordnet werden konnte (...). Der Ausschluss des Vorsteuerabzuges erfolgte seit 1998 durch die unechte Befreiung..." Daraus folge aber wiederum sehr wohl, dass eine Neuregelung im Jahre 1998 geschaffen worden sei, sodass die Altregelung…