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UFSL FSRV/0131-L/04Abgabenhinterziehungen durch unversteuerten Bierausschank in einer Gastwirtschaft oder: Der nicht identifizierbare Stammgast als buchhalterisch nicht erfasster Bierfassbezieher
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.06.2005Teil 1/2

…dass der ihm gemachte Vorwurf absolut unrichtig sei. Wie er bereits in der Berufung [im Abgabenverfahren] dargelegt habe, habe jemand namens "Karl Fischer", der Stammgast gewesen sei, die zugerechneten Biereinkäufe gekauft. Dieser habe ihn darum ersucht, für ihn wöchentlich ein 50 Liter-Fass Bier zu…

UFSL FSRV/0131-L/04Abgabenhinterziehungen durch unversteuerten Bierausschank in einer Gastwirtschaft oder: Der nicht identifizierbare Stammgast als buchhalterisch nicht erfasster Bierfassbezieher
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.06.2005Teil 2/2

genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs.3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen…

UFSG RV/0049-G/091. Schwarzgeschäfte im Baugewerbe (Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Durchführung von Verputzarbeiten) als unternehmerische Tätigkeit iSd. § 23 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 2. Schätzung nach dem Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012Teil 2/2

…Weiteren auch der Bw. angaben, von verschiedenen Personen (zB einem Stammgast) bei Bedarf finanzielle Zuwendungen erhalten zu haben, so ist auf Folgendes zu verweisen: Die zum Beweis dieses Vorbringens vorgelegten Unterlagen betreffen zum Einen das Jahr 2008 ("Leihe" von € 500,--, mit welchem Betrag eine…

UFSW FSRV/0181-W/10Berufung gegen Erkenntnis aufgrund von Zweifeln für die Bw. erfolgreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.06.2011

…D., eingehend um die der Bw. vorgeworfenen Tathandlungen befragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Dem Finanzstrafverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 12. Juli 2005 wurde bei der Zollstelle Gmünd-Nagelberg telefonisch anonym angezeigt, dass B. an seiner Arbeitsstätte in XYZ geschmuggelte Zigaretten verkaufe. Am selben Tag…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 2/4

…20. November 2009, Seite 23, Buchstabe e) zumindest die erstgenannte von den betreffenden Stiftungen-FL gegründet und ihre Stammanteile zu jeweils 50% gehalten wurden, während I- und SR1 dort vertretungsbefugte Organe waren. Die weiter unten begründete Einstufung der StiftungVaduz als transparent/kontrolliert erlaubt es, die…

UFSL RV/0302-L/03Zurechnung nicht aufgeklärter Mittel (Sparguthaben, Wertpapiere) Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2006Teil 1/2

…hohe Gewinne aus Vorjahren nicht ausreichend. Der Bw. hätte vom 24. Mai 2002 bis heute durchaus die Möglichkeit gehabt, eventuell weitere vorhandene Beweismittel (anonyme Sparbücher) zu beschaffen. Zum Beispiel ist aus dem vorgelegten Sparbuch "Ferrari" ersichtlich, dass am 4. Jänner 1999 ATS 38.000,00…