…Aufhebungen von Bescheiden, soweit nicht anderes bestimmt ist, nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist, ..., zulässig sind". Mit Rücksicht auf diese Bestimmung darf somit ein abgeleiteter Bescheid, sofern er ein Abgabenbescheid ist, grundsätzlich nur bis zum Ablauf der (regulären bzw. absoluten) Bemessungsverjährungsfrist (§§ 207 ff. BAO) gemäß…
…im Erlass des BMF betreffend Bescheidänderung gemäß § 295 BAO vom 30. Jänner 2007, wonach Änderungen von abgeleiteten Abgabenbescheiden gemäß § 295 BAO im Anwendungsbereich des § 209a BAO (etwa bei mittelbarer Abhängigkeit der Abgabenfestsetzung von der Erledigung einer Beru-fung bzw. eines Antrages) aufgrund des Normzweckes dieser…
…2208; VwGH 2.9.2009, 2008/15/0216). Wird sie vor Eintritt der Verjährung (der "abgeleiteten" Abgabe) eingebracht, so steht der Umstand, dass sie erst nach Verjährungseintritt meritorisch erledigt wird, der Anpassung "abgeleiteter" Abgabenbescheide nicht entgegen (Ritz, BAO, § 209a Tz 6). In diesem Zusammenhang ist…
…darauf hin, dass das Finanzamt der Ansicht gewesen sein könnte, einer Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 sei die Festsetzungsverjährung entgegengestanden. Dazu wird angemerkt, dass zwar die Abänderung abgeleiteter Abgabenbescheide dem § 302 Abs. 1 BAO zufolge grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig ist. Ausnahmen hievon…
…wenn die Berufung gegen einen Grundlagenbescheid (zB einen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) gerichtet ist. Wird sie vor Eintritt der Verjährung (der "abgeleiteten" Abgabe) eingebracht, so steht der Umstand, dass sie erst nach Verjährungseintritt meritorisch erledigt wird, der Anpassung "abgeleiteter" Abgabenbescheide nicht entgegen (vgl. Ritz3, BAO…
…wenn die Berufung gegen einen Grundlagenbescheid (zB einen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) gerichtet ist. Wird sie vor Eintritt der Verjährung (der "abgeleiteten" Abgabe) eingebracht, so steht der Umstand, dass sie erst nach Verjährungseintritt meritorisch erledigt wird, der Anpassung "abgeleiteter" Abgabenbescheide nicht entgegen (vgl. Ritz3, BAO…
…gesonderte Feststellung von Einkünften im Sinne des § 188 BAO betrifft, entsprechende Nachforderungen (bzw. Gutschriften) bei der Anpassung "abgeleiteter" Abgabenbescheide eine (gemäß § 295 Abs. 1 BAO nicht im Ermessen liegende) "Folge" der Außenprüfung darstellen. Im konkreten Fall ist genau dieser Sachverhalt gegeben. Wie oben schon ausgeführt…
…eine Berufung gegen einen Feststellungsbescheid gerichtet ist. Der Umstand, dass die Berufung erst nach Verjährungseintritt meritorisch erledigt wird, steht der Anpassung "abgeleiteter" Abgabenbescheide jedoch nur unter der Voraussetzung nicht entgegen, dass sie vor Eintritt der Verjährung der abgeleiteten Abgabe eingebracht wird (vgl. Ritz, BAO, 4…
…Antrag vom 20. August 2008 zutreffend ausgeführt hat, unterliegt die Erlassung (abgeleiteter) Abgabenbescheide im Gegensatz zur Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen, ob die…
…Antrag vom 8. Juli 2008 zutreffend ausgeführt hat, unterliegt die Erlassung (abgeleiteter) Abgabenbescheide im Gegensatz zur Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen, ob die…
…Antrag vom 14. August 2008 zutreffend ausgeführt hat, unterliegt die Erlassung (abgeleiteter) Abgabenbescheide im Gegensatz zur Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen, ob die…
… VwGH 2.9.2009, 2008/15/0216). Wird sie vor Eintritt der Verjährung (der "abgeleiteten" Abgabe) eingebracht, so steht der Umstand, dass sie erst nach Verjährungseintritt meritorisch erledigt wird, der Anpassung "abgeleiteter" Abgabenbescheide nicht entgegen (Ritz, BAO , § 209a Tz 6). In diesem Zusammenhang ist die…
…Bw im Antrag vom 17.7.2008 zutreffend ausgeführt hat, unterliegt die Erlassung (abgeleiteter) Abgabenbescheide im Gegensatz zur Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen…
…Bw im Antrag vom 17.7.2008 zutreffend ausgeführt haben, unterliegt die Erlassung (abgeleiteter) Abgabenbescheide im Gegensatz zur Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen…
…Bw im Antrag vom 17.7.2008 zutreffend ausgeführt hat, unterliegt die Erlassung (abgeleiteter) Abgabenbescheide im Gegensatz zur Erlassung von Feststellungsbescheiden der Verjährung. Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen…
…wir darauf hin, dass abgeleitete Abgabenbescheide - im Gegensatz zu Feststellungsbescheiden - der Verjährung unterliegen und damit dem Rechtsunterworfenen grundsätzlich ein Rechtsverlust droht. Die beantragte Wiederaufnahme ermöglicht dem Steuerpflichtigen seine Ansprüche innerhalb der Verjährung geltend zu machen.> Mit Berufungsvorentscheidung vom 1.7.2008 inkl. Erlassung eines…
…abgeleiteten' Abgabe) eingebracht, so steht der Umstand, dass sie erst nach Verjährungseintritt meritorisch erledigt wird, der Anpassung ,abgeleiteter' Abgabenbescheide nicht entgegen." Die Berufung gegen den Feststellungsbescheid wurde am 12.8.2000 eingebracht, sohin vor Eintritt der Verjährung der ,abgeleiteten' Einkommensteuer, sodass die Anpassung des ,abgeleiteten…
…für die bekämpften Bescheide - die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der ehemaligen KG, so sind Nachforderungen (bzw. Gutschriften) bei Anpassung abgeleiteter Abgabenbescheide (Einkommen- oder Körperschaftsteuer) eine Folge der Außenprüfung, deren Beginn unstreitig vor dem 1. Jänner 2005 gelegen war. Unter Berücksichtigung der Inkrafttretensbestimmung des …
…Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden wird weiters im § 295 Abs 1 BAO bestimmt, daß ein von einem Feststellungsbescheid abhängiger (abgeleiteter) Bescheid (Abgabenbescheid) selbst nach Eintritt der Rechtskraft von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen ist, wenn der Grundlagenbescheid nachträglich geändert, aufgehoben oder (erstmals) erlassen wird…
…erwogen: Gemäß § 192 BAO werden in einem Feststellungsbescheid (u. a. nach § 188 BAO) enthaltene Feststellungen, die für Abgabenbescheide (wie etwa Einkommensteuerbescheide) von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zu Grunde gelegt. Nach § 252 Abs. 1 BAO kann ein Bescheid, dem Entscheidungen zu Grunde liegen, die in einem…