…M-Straße, zugestellt. Aus Anlass dieses Feststellungsbescheides 1995 erließ das Finanzamt am 28. November 1997 einen davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid für 1995 für den Bw., mit dem diesem Einkommensteuern im Gesamtbetrag von 2.992.827,-- S bzw. eine Steuernachforderung von 1.533.827,-- S vorgeschrieben wurden…
…21. Dezember 1999 eine Einkommensteuernachforderung für 1995 von 1.253.985,-- S vorgeschrieben. Für diese am 31. Jänner 2000 fällig gewesene Abgabenschuld stellte der Bw. aus Anlass des Berufungsverfahrens gegen den Feststellungsbescheid 1995 wegen mittelbarer Abhängigkeit vom Ausgang dieses Berufungsverfahrens einen Antrag nach § 212a BAO…
…weiterer Folge wurde der Einkommensteuerbescheid 2006 gemäß § 295 Abs. 1 BAO geändert und für die Jahre 2007 bis 2009 abgeleitete Erstbescheide betreffend Einkommensteuer erlassen, in denen die oben angeführten Beträge als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Ansatz gebracht wurden. Darüber hinaus wurden wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen…
…Beteiligte unbeschränkt steuerpflichtig sei, im Feststellungsbescheid abzusprechen sei. Die Finanzbehörde sei daher im Unrecht, wenn sie im abgeleiteten Einkommensteuerbescheid die bereits festgestellte, anrechenbare Kapitalertragsteuer unter Hinweis auf § 97 Abs 1 und 2 EStG bei beschränkt steuerpflichtigen Personen als nichtanrechenbar erklären wolle. Eine solche Nichtanrechenbarkeit wäre…
…jedoch zur Folge, dass im Fall des Vorliegens eines solchen Nichtbescheides eine auf § 295 BAO gestützte Änderung eines auf Grund eines früheren Feststellungsbescheides ergangenen abgeleiteten Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides mangels Vorliegens eines entsprechenden geänderten Grundlagenbescheides nicht vorzunehmen ist. Es besteht damit auch keine Bindung iSd § 192…
…betreffend A-Straße erfolgte. (Tangente vom 2. November 2000: S 76.017,--, Tangente vom 20. September 2001: S 151.538,--). Da somit durch die abweisende Berufungsentscheidung vom 3. Dezember 2001 keine Herabsetzung der strittigen Abgabenschuld erfolgte, kann § 212a Abs. 9, 2. Satz BAO nicht zur…
…vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 25. Februar 2009 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides hinsichtlich Einkommensteuer 1989, nach der am 8. Oktober 2013 in 5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung zu 1 beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen…
…Der Feststellungsbescheid vom 28. März 2007 sei nicht aufgrund eines Rechtsmittels ergangen, womit auch der abgeleitete Einkommensteuerbescheid nicht indirekt infolge einer Berufung ergangen sei. In der Berufung beantragte die Bw. die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Das Finanzamt wies…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Eine mittelbare Abhängigkeit von der…
…Aussetzungszinsen zugrunde liegende Bescheid aufgrund von Mängeln mit Vorlageantrag angefochten sei. Daher seien aus diesem Grundlagenbescheid abgeleitete Nebengebühren nicht korrekt. Weiters wurden sowohl der Bw als auch Herrn FL Nebengebühren in gleicher Höhe vorgeschrieben. Dass im vorliegenden Fall die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Billigkeit außer…
…Aussetzungszinsen zugrunde liegende Bescheid aufgrund von Mängeln mit Vorlageantrag angefochten sei. Daher seien aus diesem Grundlagenbescheid abgeleitete Nebengebühren nicht korrekt. Weiters wurden sowohl dem Bw als auch Frau HL Nebengebühren in gleicher Höhe vorgeschrieben. Dass im vorliegenden Fall die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Billigkeit außer…
…1 lit d) bei verfassungskonformer Auslegung auch dann vorliegen, wenn der Grundlagenbescheid nach § 200 Abs. 1 vorläufig ergangen sei, der hievon abgeleitete Bescheid aber endgültig erlassen worden sei. Bezüglich der Vorläufigkeit des Feststellungsverfahrens 1999 werde auf die Berufungsvorentscheidung vom 6. September 2010 (A. St. Nr…
…Fraglich wäre, ob Frankreich aus dem Blickwinkel des internationalen Steuerrechts überhaupt ein Besteuerungsrecht für diese Einkünfte hätte. Demgemäß wäre die von einer "Hausnummer" abgeleitete Pfändungsgebühr ebenfalls um mehr als das Zwanzigfache zu hoch ausgefallen. Der XY werde die Lohnpfändung vor allem deshalb nicht vornehmen, da…
…Die Berechnung der A n s p r u c h s z i n s e n ergibt für das Jahr 2001 eine Abgabenschuld in Höhe von€ 679,74 (bisher € 738,65). Die getroffenen Feststellungen sind den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen…
…gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 sowie gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für 2000 wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der in den angefochtenen Bescheiden ausgewiesenen Abgabenschuld bleiben unverändert. Die Fälligkeit der Abgaben erfährt keine Änderung. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
… 26 Abs. 6 AbgEO greift, wonach im Falle der Abänderung der Grundlagenbescheide auf Antrag des Abgabepflichtigen der davon ebenfalls abgeleitete angefochtene Pfändungsgebührenbescheid der geänderten Bemessungsgrundlage anzupassen sein wird. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung…
…4. Juli 2011 gemäß § 293 BAO geändert. Es ergab sich daraus eine Abgabenschuld von 1.097,72 Euro und eine Nachforderung in Höhe von 6.879,08 Euro. Für den Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 4. Juli 2011 setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 4…
…den Ablauf der Aussetzung der Einhebung stattgegeben und dieser Bescheid aufgehoben. Mit weiterer (hier verfahrensgegenständlicher) Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. März 2011 wurde die Berufung betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass für Abgabenschuldigkeiten gemäß § 212a Abs. 9 BAO…
…erster Instanz zu erlassen, dies auch dann, wenn der vorangehende Bescheid (im Rechtsmittelverfahren) von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassen worden sein sollte. Sind jedoch gleichzeitig Grundlagenbescheide und abgeleitete Bescheide angefochten, dann kann die Rechtsmittelbehörde im Anschluss an die Änderung des Grundlagenbescheides (§ 289) auch Folgeänderungen gemäß §…
…von ihm nicht verschuldeten Verfahrensdauer im Berufungsverfahren vor dem UFS über den Grundlagenbescheid und der Rechtsansicht des Finanzamtes, dass die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide nicht mehr abgeändert oder wieder aufgenommen würden, des Grundrechtes auf eine wirksame Beschwerdemöglichkeit beraubt. Der Gesetzgeber beabsichtige unzweifelhaft nicht die Einhebung von Abgaben…