…Vorlageantrag bezüglich der Kopie der monatlichen Abrechnungen: "bis dato nicht nachgereicht" Im Vorlagebericht an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellte das Finanzamt die Streitpunkte wie folgt dar: Strittig ist die Anrechnung von nicht abgeführter Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld. Über die Berufung wurde erwogen: Vorweg fällt auf…
…Bw. für Umsatzsteuerbeträge 2001, 1/2002, 2/2002 und 3-9/2002 sowie Lohnsteuer 9-12/2002 und 1/2003 in Höhe von insgesamt 155.235,17 € als Haftender in Anspruch genommen. Begründend führte er unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 80 Abs…
…ergangenen Bescheiden Listen der von der Berufungswerberin an die Finanzverwaltung übermittelten Lohnzettel beigelegt worden wären. Die festgestellten Differenzen ergäben sich aus den Daten dieser Lohnzettel und dem Vergleich mit der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Lohnzettel wären nicht erhoben worden. Daraufhin beantragte…
…März 2011 angeführten Lohnsteuer 09/2010 könne sie nicht zur Haftung herangezogen werden, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Geschäftsführerin gewesen sei, wird auf den vom Finanzamt erlassenen Berichtigungsbescheid vom 10. Juni 2011 verwiesen, in dem die Haftung für den Lohnsteuerzeitraum von 09/2010…
…von der Bw. im Kalenderjahr 2009 abgeführt worden sind und ob das Finanzamt im Zuge der GPLA - Prüfung zu Recht die Abfuhrdifferenzen vorgeschrieben hat. Rechtliche Würdigung: Nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Als Lohnzahlung…
…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…
…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…
…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…
…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…
…06.2006, 2002/13/0229). Im gegenständlichen Fall ist unstrittig gar keine Zahlung und daher auch keine Lohnzahlung an die Bw erfolgt (UFS 28.01.2008, RV/3382-W/07). Die insoweit zu Unrecht abgeführte "Lohnsteuer" wurde nach Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4…
…Lohnsteuer angerechnet, und zwar mit den Beträgen, die in den übermittelten Lohnzetteln unter Kennzahl 260 ausgewiesen sind. Dass diese Lohnzettel unrichtig wären, hat der Bw nicht einmal behauptet. Die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages bei der Lohnverrechnung hat zur Folge, dass eine niedrigere Lohnsteuer einbehalten und abgeführt…
…Märzgehaltsabrechnung abgeführt wurden. Er ersuche daher um Berücksichtigung der anrechenbaren Steuern. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16.01.2012 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und dies wie folgt begründet: "Gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist nur die durch den Steuerabzug einbehaltene Lohnsteuer auf…
…18 wurde nach Abzug von nicht steuerbaren bzw. steuerfreien Beträgen ein im Wesentlichen aus Lohnsteuer bestehender Betrag in Höhe von € 119.587,93 vom ehemaligen Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Nach dem Tod des Bw. hat der ehemalige Arbeitgeber die Verlassenschaft wegen €…
…Grund welcher letztlich auch oben angeführte Meldung an das Finanzamt erfolgt sei. Über Berfragen der Vorsitzenden erklärte der steuerliche Vertreter, dass gegen die Berechnung des berichtigten Lohnzettels keine Einwände bestünden, jedoch werde darauf hingewiesen, dass die gemeldete und einbehaltene Lohnsteuer tatsächlich einen höheren Betrag aufweise…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) durchzuführen war. Die nicht abgeführte Lohnsteuer (betreffend der Arbeitgeber B, A. und D) war daher im Veranlagungsverfahren vom Wohnsitzfinanzamt mit Bescheid festzusetzen. Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden…
…Abs. 1 Z 2 EStG 1988) durchzuführen war. Die nicht abgeführte Lohnsteuer (betreffend des Arbeitgebers Firma B) war daher im Veranlagungsverfahren vom Wohnsitzfinanzamt mit Bescheid festzusetzen. Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 18…
…Betreffend Säumniszuschlag: Gemäß § 217 ff BAO wird für die zuwenig abgeführte Lohnsteuer ein Säumniszuschlag festgesetzt Bemessungsgrundlage: 22.090,50 %: 2 % Säumniszuschlag: 441,81 | Sammelbescheid- Bezeichnung: - Haftungs- und Abgabenbescheid(e) über den Prüfungszeitraum 2002 Spruch der einzelnen Bescheide: Betreffend Lohnsteuer: Gemäß § 82 Einkommensteuergesetz 1988 werden…
…erstellt und von der Bw. (als Vorständin der Firma A) unterzeichnet. Auf diesem Lohnzettel ist als Bruttobezug bei der KZ 210 der Betrag von € 6.851,22 (Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer) angeführt. Das Betriebsstättenfinanzamt hat mit Schreiben vom 27. August 2010 die Bw. darüber informiert…
…zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Die vorläufige Versteuerung der Bezüge der X.-Pensionskasse mit 25 % ist nur als eine vorläufige Maßnahme im unterjährigen Lohnzahlungszeitraum anzusehen. Selbstverständlich wird die bereits durch die X.-Pensionskasse einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer von…
…der im angefochtenen Einkommensteuerbescheid angeführten Abgabe betragen: | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 2002 | Einkommen | 35.585,80 € | Einkommensteuer | 10.573,78 € | | | | anrechenbare Lohnsteuer | …