…Vorlageantrag bezüglich der Kopie der monatlichen Abrechnungen: "bis dato nicht nachgereicht" Im Vorlagebericht an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellte das Finanzamt die Streitpunkte wie folgt dar: Strittig ist die Anrechnung von nicht abgeführter Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld. Über die Berufung wurde erwogen: Vorweg fällt auf…
…Bw. für Umsatzsteuerbeträge 2001, 1/2002, 2/2002 und 3-9/2002 sowie Lohnsteuer 9-12/2002 und 1/2003 in Höhe von insgesamt 155.235,17 € als Haftender in Anspruch genommen. Begründend führte er unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 80 Abs…
…ergangenen Bescheiden Listen der von der Berufungswerberin an die Finanzverwaltung übermittelten Lohnzettel beigelegt worden wären. Die festgestellten Differenzen ergäben sich aus den Daten dieser Lohnzettel und dem Vergleich mit der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Lohnzettel wären nicht erhoben worden. Daraufhin beantragte…
…März 2011 angeführten Lohnsteuer 09/2010 könne sie nicht zur Haftung herangezogen werden, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Geschäftsführerin gewesen sei, wird auf den vom Finanzamt erlassenen Berichtigungsbescheid vom 10. Juni 2011 verwiesen, in dem die Haftung für den Lohnsteuerzeitraum von 09/2010…
…von der Bw. im Kalenderjahr 2009 abgeführt worden sind und ob das Finanzamt im Zuge der GPLA - Prüfung zu Recht die Abfuhrdifferenzen vorgeschrieben hat. Rechtliche Würdigung: Nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Als Lohnzahlung…
…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…
…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…
…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…
…soweit hiefür ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden sind. Die Löhne seien entweder in voller Höhe ausbezahlt und die Lohnsteuer hiefür einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt oder zur Gänze nicht ausbezahlt worden, sodass im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine abgabenrechtliche Pflichtenverletzung nicht vorliege. Die übrigen…
…06.2006, 2002/13/0229). Im gegenständlichen Fall ist unstrittig gar keine Zahlung und daher auch keine Lohnzahlung an die Bw erfolgt (UFS 28.01.2008, RV/3382-W/07). Die insoweit zu Unrecht abgeführte "Lohnsteuer" wurde nach Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4…
…Lohnsteuer angerechnet, und zwar mit den Beträgen, die in den übermittelten Lohnzetteln unter Kennzahl 260 ausgewiesen sind. Dass diese Lohnzettel unrichtig wären, hat der Bw nicht einmal behauptet. Die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages bei der Lohnverrechnung hat zur Folge, dass eine niedrigere Lohnsteuer einbehalten und abgeführt…
…die von ihm geschuldete Lohnsteuer nur dann unmittelbar in Anspruch nehmen, wenn einer der Tatbestände des § 83 Abs. 2 EStG 1988 oder der Tatbestand nach § 83 Abs. 3 EStG 1988 vorliegt. In allen anderen Fällen muss die nicht oder zu wenig abgeführte Lohnsteuer beim Arbeitgeber …
…die Frage strittig, ob der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) unmittelbar für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Wohnraum in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund einer Empfehlung des Rechnungshofes in seinem Bericht aus dem Jahr 2017 (Reihe Bund 2017/37; III…
…Strittig ist, ob der Beschwerdeführer, im folgenden "der Bf." im Jahr 2011 Dienstnehmer beschäftigt hat, für deren nicht abgeführte Lohnsteuer er haftet. Verfahrensgang vor der Abgabenbehörde Der Bf. wurde Ende März 2012 bei einer Finanzpolizei-Kontrolle bei einem Haus in ***14*** angetroffen, wo er…
…zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheiden vom 21.November für die Lohnsteuer 2011 bis 2014 machte das Finanzamt die Haftung für die nicht abgeführte Lohnsteuer der entsprechenden Jahre geltend und setzte unter einem für die bereits fällig gewesene Lohnsteuer den Säumniszuschlag fest. Gleicher Weise wurde mit Bescheiden…
…dass die einbehaltene Lohnsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Es habe keine Anhaltspunkte für den Bf. gegeben, dass es sich bei dem Arbeitgeber nicht um eine seriöse Firma handle. Die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2012 sowie die Anrechnung der einbehaltenen Lohnsteuer werde beantragt. Über die…
…Steuern wurden zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten weder erklärt noch abgeführt. Diese Steuern waren aber schon lande vor deren Festsetzung fällig. Warum darin keine schuldhafte Pflichtverletzung liegen soll ist nicht nachvollziehbar. Die Bf. habe sie sich redlich bemüht die Lohnsteuerforderungen für das Jahr 2007 zu befriedigen…
…Märzgehaltsabrechnung abgeführt wurden. Er ersuche daher um Berücksichtigung der anrechenbaren Steuern. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16.01.2012 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und dies wie folgt begründet: "Gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist nur die durch den Steuerabzug einbehaltene Lohnsteuer auf…
…sondern der Arbeitgeber haftet gemäß § 82 EStG 1988 für die zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer. Die Haftung und Nachversteuerung erfolgt aliquot im Verhältnis des Unternehmensergebnisses zu den tatsächlich gewährten Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Beispiel: Der Arbeitgeber gewährt seinen 11 Mitarbeitern jeweils eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 3…
…8 lit. a EStG 1988 hätte unter Berücksichtigung (Anrechnung) einer hypothetischen (jedoch in dieser Höhe vom ehemaligen Arbeitgeber gesetzeskonform nicht einbehaltenen und abgeführten) Lohnsteuer zu erfolgen, damit bei der gemeinsamen Versteuerung sämtlicher Einkünfte im Zuge der Einkommensteuerveranlagung keine aus den Schadenersatzzahlungen resultierenden Mehrsteuern entstehen würden…