…weniger als 15% vol, nicht ausschließlich durch Gärung entstanden, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als zwei Liter. Die Ware unterliege der Zwischenerzeugnissteuer (V675). Der Untersuchungsbefund wurde dem Bf am 21. Oktober 2008 nachweislich zur Kenntnis gebracht. Am 30. Oktober 2008 wurde mit dem…
…Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung der Zwischenerzeugnissteuer entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. Juli 2003 wies das Hauptzollamt Feldkirch den Antrag vom 30. Juni 2003 auf Erstattung der Zwischenerzeugnissteuer für das Kalendermonat Jänner 2002 zurück…
…ausschließlich durch Gärung entstanden, in Behältnissen mit einem Inhalt von weniger als 2 Liter. Die Ware unterliege der Zwischenerzeugnissteuer (V675). Die Untersuchung des Musters mit der Handelsbezeichnung "Rum-Punsch 7% vol" durch die TUA (Untersuchungsbefund zum Geschäftsfall: cc/2007) hat ergeben, dass es sich bei…
…das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien daher verhalten, die auf 8.516,00 l der nicht bewilligt gewerblich hergestellten Zwischenerzeugnisse lastende und im Zeitpunkt der Erzeugung entstandene Zwischenerzeugnissteuer festzusetzen und dem Bf zur Entrichtung aufzutragen. Die Einwendungen des Bf, die im Zusammenhang mit dem in Österreich…
…70 (darin enthalten an Zoll € 1.039,38, an Zwischenerzeugnissteuer € 7.267,28 und an Einfuhrumsatzsteuer € 4.953,04) entstanden. Buchmäßig seien jedoch nur Eingangsabgaben im Betrage von € 4.538,96 erfasst geworden, namentlich Zoll im Betrage von € 1.039…
…von den deutschen Firma B. Alkoholika bezog, ohne dass in Österreich dafür Alkoholsteuer entrichtet worden war. Die der Alkoholsteuer im Gesamtausmaß von 1.712,66 € und Zwischenerzeugnissteuer im Gesamtausmaß von 93,44 € unterliegenden Waren (jene Teilmenge, die den Bw. mitbetrifft) wurden aus dem…
…der Biersteuer im Gesamtausmaß von 73,19 € bzw. der Zwischenerzeugnissteuer im Gesamtausmaß von 61,39 € unterliegenden Waren wurden aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr Deutschlands nach Österreich geliefert. Mitgeliefert wurden dem Restaurantunternehmen jeweils 2 Dokumente: die Rechnung über die Waren der Lieferung und das…
…in geringerem Ausmaß der Biersteuer bzw. Zwischenerzeugnissteuer unterliegenden Waren wurden aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr Deutschlands nach Österreich geliefert. Mitgeliefert wurden dem Restaurantunternehmen jeweils 2 Dokumente: die Rechnung über die Waren der Lieferung und das in der Gemeinschaft überall gleich gestaltete Vereinfachte Begleitdokument zur innergemeinschaftlichen…
…nicht hätten vermieden werden können, hat der Gerichtshof Ausnahmen zugelassen. Derartige Umstände waren - wie dargelegt - im betreffenden Beschwerdefall nicht gegeben. Die Festsetzung der Abgabe Zoll Z5 (Pos-Nr. 7) und der Zwischenerzeugnissteuer (ZW) bleibt unverändert. In den Fällen, in denen gemäß § 72a ZollR-DG keine…
…eines Zeugen bezeichnet. Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 72a ZollR-DG ist die Neufestsetzung der Einfuhrumsatzsteuer unterblieben. Die Festsetzung der Alkoholsteuer (AK) und der Zwischenerzeugnissteuer (ZW) bleibt unverändert. In den Fällen, in denen gemäß § 72a ZollR-DG keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt…
…Bestimmungen des § 72a ZollR-DG ist die Neufestsetzung der Einfuhrumsatzsteuer unterblieben. Die Festsetzung der Abgabe Zoll Z5 (Pos-Nr. 7) und der Zwischenerzeugnissteuer (ZW) bleibt unverändert. In den Fällen, in denen gemäß § 72a ZollR-DG keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt, hat die Festsetzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, vom 21. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 25. Juni 2009 betreffend Umsatzsteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat von einem deutschen Autohändler einen gebrauchten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Agrargemeinschaft Bw Bw2, vertreten durch Herrn Anton BwV, vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA , vertreten durch Herrn HR Dr. VN AV, vom 12. Februar 2010 betreffend Umsatzsteuer 2008 im Beisein der Schriftführerin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Gemeinde B, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG, 4040 Linz, vom 7. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. Juli 2009 betreffend Umsatzsteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GSM, vom 28. April 2008 gegen die vom Finanzamt Linz am 21. April 2008 verfügte Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2007 sowie gegen den vom Finanzamt Linz am selben Tag erlassenen (neuen) Umsatzsteuerbescheid 2007 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Dr. WL, wohnhaft in XXXX, vom 2. Februar 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt gem. Art.243 u. 245 Zollkodex iVm § 85b Abs.2 und 3 ZollR-DG vom 7. Jänner 2009, Zl. 920000…
die Verwirklichung der Bauvorhaben, die Finanzierung der Bauvorhaben, die Bestellung eines Treuhänders, die Beauftragung von 16 Unternehmer zur Erbringung der Bauleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung der beiden Einfamilienhäuser nach den BTVG, die Kontrolle aller Baubelange in qualitativer, wirtschaftlicher, kostenmäßiger und rechtlicher Hinsicht, und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der XY, vom 30. November 2007 und vom 9. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 13. November 2007 und vom 18. September 2008 betreffend Umsatzsteuer 2000 bis 2005 und 2007 entschieden: Die Bescheide werden…
Die Behörde ist nicht verpflichtet, Parteien und deren Vertreter über geplante Erhebungen zu informieren, geschweige denn, diese beizuziehen. Es wurden auch steuerlich Informierte, auch eine Polizistin, befragt." (Seite 12 a) b) Eigene GG-Befragungen der BH Auch die Bw. habe zwischenzeitlich im Mai 2006 selbst…
Die festgestellten Beträge sind unbestritten. Die Verkäufe der beiden Dachbodenwohnungen wurden umsatzsteuerlich dem wirtschaftlichen Sachverhalt entsprechend abgewickelt und sind daher nicht strittig. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen. Gemäß § 1 Abs 1 UStG idfd Streitjahre gF unterliegen der Umsatzsteuer u a die folgenden Umsätze: "1. Die…