…23. Mai 2000 stand nicht konkret die Größe der am Beschäftigungsort zur Verfügung stehenden Wohnung in Streit. Die (damals) belangte Behörde ging vielmehr (für das Streitjahr 1992) davon aus, dass abzugsfähige Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort in Höhe von ATS 3.000 monatlich genügten…
…Erst bei ihrem unerwarteten Wiedereintritt in die S. GmbH am 15. Oktober 2001 seien Kosten für doppelte Haushaltsführung entstanden. Das Finanzamt legte die gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zu Entscheidung vor. Zusammengefasst ergibt sich auf Grund der vorgelegten Unterlagen und der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens folgender…
…nicht jedes Mal nach einem solch langen Dienst die Strecke von X nach Y, die im Winter besonderen Witterungsverhältnissen ausgesetzt sei, zurücklegen zu müssen. Durch die Wohnung am Beschäftigungsort sei es auch nicht möglich, ein Pendlerpauschale zu beantragen, wodurch für ihn eine weitere Begünstigung entfalle…
…nicht abziehbar. Erwachsen einem Steuerpflichtigen allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd § 16…
…wie in den Vorjahren und mit dem damaligen Wissensstand mit der Frage auseinandersetzen können, ob die geltend gemachten Kosten der doppelten Haushaltsführung als Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort abzugsfähig seien. Auch wenn ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung maßgeblicher Tatsachen der amtswegigen Wiederaufnahme…
…des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes - aus der Sicht des Steuerpflichtigen - keinen Grund für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung dar (VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Die Frage, ob die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat…
…Werbungskosten abzugsfähig. Erwachsen einem Arbeitnehmer allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den (Familien-)Wohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd §…
…Familienheimfahrten darauf, dass die Zweitwohnung nicht unmittelbar am Beschäftigungsort in K., sondern im von K. weiter entfernten, aber zu P. näheren L. begründet wurde. Dem Finanzamt ist beizupflichten, dass Verwaltungspraxis, Lehre und Rechtsprechung bei der doppelten Haushaltsführung von einer Zweitwohnung "am Beschäftigungsort" ausgehen. Dies deshalb…
…die Aufwendungen der Zweitwohnung und die Familienheimfahrten dennoch beruflich veranlasst sein könnten. Das Finanzamt hätte sich mit der Frage, ob ihm eine Wohnsitzverlegung zumutbar wäre oder nicht, leider mit keinem einzigen Satz auseinander gesetzt. Er würde daher die zweite Instanz bitten, dies nachzuholen. Am 27…
…zumutbar. Der Bw. sei alleinstehend und verfüge im Wohnhaus der Eltern über keine eigene Wohnung. Die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort sei als erstmalige Hausstandsgründung anzusehen. Kosten der doppelten Haushaltsführung könnten daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs…
…einer doppelten Haushaltsführung vorliegen. Erwachsen einem Steuerpflichtigen dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd …
…ist, eine Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt wird damit jedoch ebenso wenig aufgezeigt wie mit dem Vorbringen, aus Gründen der Verkehrssicherheit oder aus volkswirtschaftlichen Überlegungen (Ersparnis möglicher Unfallkosten) sei dem Unterhalten einer Zweitwohnung am Arbeitsort der Vorzug zu geben (vgl. dazu auch VwGH 25.2.2003…
…war die Lebensgefährtin des Bw. am Familienwohnsitz nachweislich mit relevanten Einkünften (Nettobezüge von 4.800,00 € jährlich) erwerbstätig, sodass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes als nicht privat veranlasst anzusehen ist. Die Kosten der beruflich veranlassten Zweitwohnsitze (Wohnungen) des Bw. (bis zum 30…
…angeführten Betrag übersteigen. Erwachsen einem Steuerpflichtigen allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd …
…die Wahl gehabt, entweder eine Zweitwohnung am Ausbildungsort anzumieten und die damit verbundenen Kosten zu tragen oder aber seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Mangels Anerkennung der betreffenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen sei der angefochtene Bescheid rechtswidrig und widerspreche dem subjektiven Nettoprinzip sowie dem Gleichheitsgrundsatz. Es werde…
…der vorliegenden Berufung Folge zu geben, die regelmäßigen Familienheimfahrten des Bw an seinen Familienwohnsitz in Serbien und die Mietaufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich als Werbungskosten, sowie die geltend gemachten Unterhaltskosten für zwei minderjährige Kinder im Ausland (Serbien) als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu…
…bzw. Aberkennung führte das Finanzamt begründend aus, dass auf Grund des Wohnsitzes der Bw. am Beschäftigungsort (B) dieser ein Pendlerpauschale nicht zustehe. (12) In den Berufungen (zwei Schriftsätze je datiert mit 25. Dezember 2010) gegen diese neuen Sachbescheide wandte die Bw. im Wesentlichen ein, dass…
…EStG angeführten Betrag übersteigen. Erwachsen einem Steuerpflichtigen dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd …
…Familienheimfahrten darauf, dass die Zweitwohnung nicht unmittelbar am Beschäftigungsort in K., sondern im von K. weiter entfernten, aber zu P. näheren L. begründet wurde. Dem Finanzamt ist beizupflichten, dass Verwaltungspraxis, Lehre und Rechtsprechung bei der doppelten Haushaltsführung von einer Zweitwohnung "am Beschäftigungsort" ausgehen. Dies deshalb…
…bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Liegt der (Familien-) Wohnsitz eines Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, gehören die Kosten für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Fahrten vom Dienstort zum (Familien-)Wohnsitz nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zu den Werbungskosten. …