…eine Ermessensentscheidung zu treffen und in dieser bescheidmäßig auszusprechen hat, ob und in welchem Ausmaß Zahlungserleichterungen gewährt werden. Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründe unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Da sich der Bf. bei Anspannung seiner finanziellen Möglichkeiten bemüht…
…Der Zeitpunkt, ab dem die Wohnsitzverlegung zumutbar war, wird realistischer Weise mit Anfang 1998 angenommen werden können. Ab dem Jahr 1998 liegen für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung ausschließlich steuerlich unbeachtliche Zweckmäßigkeitsgründe - wie der Schulbesuch der Tochter in Budapest, die Errichtung einer Eigentumswohnung, aber auch…
…Raum und es war spruchgemäß zu entscheiden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass selbst bei Bejahung einer persönlichen Unbilligkeit im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung eine Nachsicht aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht zu gewähren ist, wenn sich durch die Nachsicht der Rückzahlungsverpflichtung die finanzielle Notlage eines Nachsichtswerbers nicht…
…Somit ergibt sich aus den vom Bw. selbst vorgelegten Unterlagen, dass die Abgabenbehörde erster Instanz die Bescheide aus Zweckmäßigkeitsgründen nur vorläufig erlassen konnte (vgl. VwGH 26.6.2002, 2000/13/0202). Bei ihrer Entscheidung ging sie davon aus, dass die Einkunftsquelleneigenschaft dieser Tätigkeit wahrscheinlicher ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 24. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19. März 2009, mit dem der Antrag vom 13. März 2009 auf Verlängerung der Berufungsfrist betreffend den Haftungsbescheid vom 16. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 4. Oktober 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Umsatzsteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als…
…eigener Abgabenanspruch entsteht. Für jeden dieser Ansprüche kann die Abgabenbehörde - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 232 BAO - einen gesonderten Sicherstellungsauftrag erlassen. Fasst sie mehrere solcher Ansprüche aus Zweckmäßigkeitsgründen in einer einzigen Bescheidausfertigung zusammen, hat diese für jeden Anspruch die Angaben gemäß § 232 Abs. 2 BAO…
…erlassen und begründend ausgeführt, es habe sich eine Änderung bei den progressionswirksamen Transferleistungen ergeben. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit, auch die Auswirkungen…
…Daraus seien auch die Begründungen für die Abweichungen von den bisherigen Bescheiden zu ersehen. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen verfügt worden. In den vorliegenden Fällen habe das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit überwogen und…
…nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das…
…Juni 2011 wieder aufgenommen, da anlässlich einer nachträglichen Prüfung der Antragsangaben die in der Begründung zu den beiliegenden Bescheiden über den Mehrkindzuschlag angeführten Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall…
… 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die Auswirkungen könnten nicht als geringfügig angesehen werden…
…bei den progressionswirksamen Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandhilfe, etc.) ergeben hätte. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit, und die Auswirkungen könnten nicht als…
… 303 Abs. 4 BAO erforderlich gemacht hätten. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall würde das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit überwiegen und die steuerlichen Auswirkungen könnten nicht als…
…4 BAO wiederaufzunehmen, weil von einem Ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf…
…Das Zollamt hielt an der Feststellung, dass eine Unbilligkeit vorliege, fest, erteilte einer Nachsicht wegen Überwiegens der Zweckmäßigkeitsgründe aber eine Absage. Dagegen richtet sich der mit Eingabe vom 5. Jänner 2011 erhobene Rechtsbehelf der Beschwerde. Begründend machte der Bf geltend, dass die Ermessensübung nicht im…
…dem Prinzip der Rechtssicherheit zukomme. Dabei sei abgewogen worden, dass im gegenständlichen Falle das öffentliche Interesse an der Einbringung der Abgabe (Zweckmäßigkeitsgründe - Interesse an der Richtigkeit der Besteuerung) gegenüber dem Interesse der Abgabepflichtigen (Interesse an der Rechtskraft) überwiege, wobei auch davon auszugehen sei, dass gemäß …
…aber nicht sein. Eine Klarstellung der Vollmachtslage mittels Mängelbehebungsauftrages nach § 85 Abs. 4 BAO hätte das Haftungsverfahren verzögert, sodass die Abgabenbehörde aus Zweckmäßigkeitsgründen zur Beschleunigung des Verfahrens die Möglichkeit gewählt habe, nach § 103 Abs. 1 BAO an den Haftungspflichtigen direkt zuzustellen. Ein unvorhergesehenes, unabwendbares Ereignis…
…die eine Verfahrenswiederaufnahme erforderlich gemacht hätten. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung der Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründe verfügt worden. Die Interessen der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung würden im vorliegenden Fall das Interesse auf Rechtbeständigkeit überwiegen und die steuerlichen Auswirkungen könnten nicht als geringfügig angesehen werden…
…Sicherstellungsauftrages war daher auch zweckmäßig im Sinne des § 20 BAO. Billigkeitsgründe, welche diese Zweckmäßigkeitsgründe überwiegen würden, sind von der Berufungswerberin nicht vorgebracht worden. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist nicht im Rahmen der Ermessensentscheidung zu würdigen, sondern im Zuge der Prüfung der Gefährdung der Einbringlichkeit…