…es sich um einen unentgeltlichen Vorgang, der entgeltliche Teil sei meist ein Kauf- oder Tauschvertrag. Daraus ergebe sich klar, dass eine vereinbarte Gegenleistung nicht als Teil der unentgeltlichen Zuwendung anzusehen sei. Im Weiteren seien für die Steuerfestsetzung die steuerlichen Bewertungsregeln heranzuziehen, dh. bei einer (gemischten)…
…750,--. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht. "In der Begründung des Bescheides wird ausgeführt, dass die Gewährung eines zinsenfreien Darlehens eine freigiebige Zuwendung im Sinne des SchenkStG darstellt. Dazu wird ergänzend auf Erkenntnisse des VwGH (zB VwGH 88/16/0228 etc.) verwiesen. …
…Bereicherungswille vor. Dieser muss jedoch kein unbedingter sein; es genügt vielmehr, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht und diese in Kauf nimmt. Dies trifft hier jedenfalls zu." 1.4. Berufung In der dagegen eingebrachten Berufung wurde zum Sachverhalt ausgeführt, dass das…
…gemeinsame Ehewohnung darstellt, vom Ehegatten der Bw schenkungsweise übertragen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Steuer - wie im Gegenstandsfalle, weil eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt und damit keine Gegenleistung vorhanden ist - nach § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG zu berechnen ist. Weiters ist es erforderlich, dass die…
…um ihrer Unterhaltspflicht zu entsprechen. Gemäß § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG seien Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes steuerfrei zu belassen, weshalb der angefochtene Becheid aufzuheben sei. In Entsprechung eines Ergänzungsersuchens wurden ua. Kontobelege der Ehegatten beigebracht, wonach die Übergeberin eine Pension…
…Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts - somit ein Vertrag, wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Im Gegenstandsfalle…
…nur auf gemeinnützige Stiftungen bezogen. Das SchenkMG enthielt weiters eine Bestimmung im KStG, wonach die bis zum 31.07.2008 entrichtete ErbSt für Zuwendungen an Privatstiftungen mit je einem 20stel auf die KSt anrechenbar sein sollte. Vor Beschlussfassung wurde diese Anrechnung im Parlament noch gekippt…
…seinem mj. Enkel MR, geboren am 25.2.2004 einen Betrag von € 28.208,- zuzuwenden. Diese Zuwendung setze sich zusammen aus 3 Teilbeträgen für eine Er- und Ablebensversicherung in Höhe von jeweils € 5.001,-, die am 25. Juni 2004 abgeschlossen worden war -, wobei…
…vom dreifachen Einheitswert, zugrunde gelegt (im Einzelnen: siehe Bescheid vom 28. September 2009). In der dagegen erhobenen Berufung (dem UFS ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt vorgelegt) wurde eingewendet, da das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) betreffend unentgeltliche Zuwendungen ua. an privatrechtliche Stiftungen in seinem § 1 Abs. 5 an…
…wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 14. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Februar 2007 betreffend Schenkungsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Schenkungsteuer wird gemäß § 8…
…daher davon auszugehen sei, dass der Vertragsinhalt den Willen der Parteien dokumentiere. Für die Beurteilung der Zuwendung sei es unbeachtlich, ob die Wohnrechtsberechtigten noch über eine andere Wohnung verfügen und ob das Wohnrecht im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld tatsächlich ausgeübt werde. Eine Unterhaltspflicht bestehe…
…daher davon auszugehen sei, dass der Vertragsinhalt den Willen der Parteien dokumentiere. Für die Beurteilung der Zuwendung sei es unbeachtlich, ob die Wohnrechtsberechtigten noch über eine andere Wohnung verfügen und ob das Wohnrecht im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld tatsächlich ausgeübt werde. Eine Unterhaltspflicht bestehe…
…gültig zustande gekommen und nichtig. KO habe mittlerweile auch von der Absicht der Einräumung des Wohnrechtes zugunsten des Bw endgültig Abstand genommen. Es sei daher nie zu einer Zuwendung bzw. Bereicherung des Bw gekommen und die Schenkung nicht zustande gekommen. Nicht zuletzt gelte eine Schenkung…
…BGBl. 1961/194 idgF, endgültigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. April 2007 betreffend Schenkungssteuer (Zuwendung von D) im fortgesetzten Verfahren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Stiftungsurkunde vom 8. Oktober 2002 wurde die X-Stiftung (= Berufungswerberin, Bw) gegründet. Mit Stiftungszusatzurkunde gleichen…
…BGBl. 1961/194 idgF, endgültigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. April 2007 betreffend Schenkungssteuer (Zuwendung von C) im fortgesetzten Verfahren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Stiftungsurkunde vom 8. Oktober 2002 wurde die X-Stiftung (= Berufungswerberin, Bw) gegründet. Mit Stiftungszusatzurkunde gleichen…
…BGBl. 1961/194 idgF, endgültigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. April 2007 betreffend Schenkungssteuer (Zuwendung von B) im fortgesetzten Verfahren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Stiftungsurkunde vom 8. Oktober 2002 wurde die X-Stiftung (= Berufungswerberin, Bw) gegründet. Mit Stiftungszusatzurkunde gleichen…
…BGBl. 1961/194 idgF, endgültigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. April 2007 betreffend Schenkungssteuer (Zuwendung von A) im fortgesetzten Verfahren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Stiftungsurkunde vom 8. Oktober 2002 wurde die X-Stiftung (= Berufungswerberin, Bw) gegründet. Mit Stiftungszusatzurkunde gleichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Privatstiftung, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den gemäß § 200 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. 1961/194 idgF, vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Juli 2006 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…zuwendende Partei die Bereicherung des Empfängers in Kauf nimmt, wobei der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde auch aus dem Sachverhalt erschlossen werden kann. Ein Bereicherungswille ist insbesondere bei Zuwendungen unter Angehörigen zu vermuten, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht…