…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nach den Willen der bescheiderlassenden Behörde auch für Wiederaufnahmsbescheide gelten sollte. Der Referent geht daher davon aus, dass der Bescheid vom 19. Dezember 2008, mit dem das Verfahren hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nach den Willen der bescheiderlassenden Behörde auch für Wiederaufnahmsbescheide gelten sollte. Der Referent geht daher davon aus, dass der Bescheid vom 17. Juli 2007, mit dem das Verfahren hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nach den Willen der bescheiderlassenden Behörde auch für Wiederaufnahmsbescheide gelten sollte. Der Referent geht daher davon aus, dass der Bescheid vom 17. Juli 2007, mit dem das Verfahren hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nach den Willen der bescheiderlassenden Behörde auch für Wiederaufnahmsbescheide gelten sollte. Der Referent geht daher davon aus, dass der Bescheid vom 17. Juli 2007, mit dem das Verfahren hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs 3 BAO. Somit ist festzustellen, dass die angefochtene erstinstanzliche Erledigung den Beteiligten nicht zugestellt wurde und damit rechtlich nicht wirksam werden konnte. Die dagegen gerichtete Berufung war daher gemäß § 273 Abs 1 lit a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Hinsichtlich des…
…L GmbH & CoKG rechtswirksam zugestellt worden. Aber abgesehen davon, dass bereits aufgrund der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO die strittigen Bescheide mit der Zustellung an den Masseverwalter auch gegenüber den Bw als zugestellt gelten und eine neuerliche Zustellung keine Rechtswirkung entfalten kann (§ 6 ZustG)…
…BAO3, § 101 Tz 7, betrifft die im § 101 Abs. 3 vorgesehene Zustellfiktion schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren ergehen. Betroffen sind einheitliche und gesonderte Feststellungen von Einheitswerten (§ 186) und Einkünften (§ 188) ; dies ergibt sich aus dem Klammerausdruck im ersten Satz des § 101 Abs 3 ( "191…
…angeführte Wiederaufnahmebescheid betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO enthält keinen Hinweis auf die Bestimmung des § 101 Abs. 3 BAO (Zustellfiktion). Als Begründung der Wiederaufnahmebescheide wurde der Gesetzestext des § 303 Abs. 4 BAO angeführt. Als zusätzliche Begründung führte das FA - unter Hinweis auf die oben…
…Zustellvollmacht infolge Konkurseröffnung ihm noch zugestellt. Es erfolgte vielmehr die Zustellung einer Bescheidausfertigung an ihn direkt, da wegen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses durch Konkurseröffnung die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nicht mehr rechtswirksam war (vgl. Ritz, BAO3, § 101 Tz. 7ff). Es wurde jedem der ehemaligen…
…Anträge abgewiesen werden. 5. Der Bescheid vom 3.2.2011 wurde an die Zustellbevollmächtigte zugestellt. Er enthält aber keinen Hinweis im Sinne des § 101 Abs. 3 BAO, sodass die Zustellfiktion des zweiten Satzes der zitierten Bestimmung nicht eintreten konnte. Der Bescheid ist daher nicht wirksam…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO als nicht ergangen anzusehen ist. Sofern die Bw. jedoch vorbringt, dass eine Feststellung für das Jahr 2005 im Jahr 2012 infolge Verjährung nicht mehr möglich sei, ist dem Einwand der Bw. entgegenzuhalten, dass die in § 207 BAO geregelten…
…L GmbH & CoKG rechtswirksam zugestellt worden. Aber abgesehen davon, dass bereits aufgrund der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO die strittigen Bescheide mit der Zustellung an den Masseverwalter auch gegenüber den Bw als zugestellt gelten und eine neuerliche Zustellung keine Rechtswirkung entfalten kann (§ 6 ZustG)…
…diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Die Berufungsentscheidung des UFS Graz erging an die Mitunternehmerschaft und wurde an den gem § 81 BAO vertretungsbefugten, zustellbevollmächtigten steuerlichen Vertreter zugestellt. Es handelt sich um einen wirksamen Bescheid, für den die Zustellfiktion des § 101 Abs 3 BAO gilt…
…191 Abs. 1 lit. c BAO an die betreffende Personenvereinigung und wirken gemäß § 191 Abs. 3 lit. b leg. cit gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Die Wirksamkeit setzt auch die Zustellung des Bescheides voraus, die bezügliche Zustellfiktion ist in § 101 Abs. 3 BAO geregelt…
…wurde zusätzlich mit dem Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 4 BAO versehen, der im ersten Bescheid nicht enthalten war. 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die 3-Monatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO Der Antrag auf Wiederaufnahme ist…
…wurde zusätzlich mit dem Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 4 BAO versehen, der im ersten Bescheid nicht enthalten war. 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die 3-Monatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO Der Antrag auf Wiederaufnahme ist…
…Bescheid vom 3. Dezember 2008 als unzulässig zurück, weil der Erledigung mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Die als Bescheid bezeichnete und im Antrag auf Wiederaufnahme angesprochene Erledigung vom 7. Mai 2008 enthielt keinen Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO und…
…Bescheid vom 3. Dezember 2008 als unzulässig zurück, weil der Erledigung mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Die als Bescheid bezeichnete und im Antrag auf Wiederaufnahme angesprochene Erledigung vom 7. Mai 2008 enthielt keinen Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO und…
…Bescheid vom 3. Dezember 2008 als unzulässig zurück, weil der Erledigung mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Die als Bescheid bezeichnete und im Antrag auf Wiederaufnahme angesprochene Erledigung vom 7. Mai 2008 enthielt keinen Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO und…
…Bescheides haben, aber als Folge fehlerhafter Adressierung, mangelhafter tatsächlicher Zustellung, fehlenden Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO oder einer Zustellung nicht an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person zur Gänze unwirksam sind (vgl. Ellinger /Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 209a Rz. 21…