…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nach den Willen der bescheiderlassenden Behörde auch für Wiederaufnahmsbescheide gelten sollte. Der Referent geht daher davon aus, dass der Bescheid vom 19. Dezember 2008, mit dem das Verfahren hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nach den Willen der bescheiderlassenden Behörde auch für Wiederaufnahmsbescheide gelten sollte. Der Referent geht daher davon aus, dass der Bescheid vom 17. Juli 2007, mit dem das Verfahren hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nach den Willen der bescheiderlassenden Behörde auch für Wiederaufnahmsbescheide gelten sollte. Der Referent geht daher davon aus, dass der Bescheid vom 17. Juli 2007, mit dem das Verfahren hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nach den Willen der bescheiderlassenden Behörde auch für Wiederaufnahmsbescheide gelten sollte. Der Referent geht daher davon aus, dass der Bescheid vom 17. Juli 2007, mit dem das Verfahren hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs 3 BAO. Somit ist festzustellen, dass die angefochtene erstinstanzliche Erledigung den Beteiligten nicht zugestellt wurde und damit rechtlich nicht wirksam werden konnte. Die dagegen gerichtete Berufung war daher gemäß § 273 Abs 1 lit a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Hinsichtlich des…
…dass sämtliche Bescheide vom 09. Jänner 2019 über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 weder einen Hinweis auf die Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO aufwiesen, noch seien diese Bescheide…
…L GmbH & CoKG rechtswirksam zugestellt worden. Aber abgesehen davon, dass bereits aufgrund der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO die strittigen Bescheide mit der Zustellung an den Masseverwalter auch gegenüber den Bw als zugestellt gelten und eine neuerliche Zustellung keine Rechtswirkung entfalten kann (§ 6 ZustG)…
…BAO3, § 101 Tz 7, betrifft die im § 101 Abs. 3 vorgesehene Zustellfiktion schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren ergehen. Betroffen sind einheitliche und gesonderte Feststellungen von Einheitswerten (§ 186) und Einkünften (§ 188) ; dies ergibt sich aus dem Klammerausdruck im ersten Satz des § 101 Abs 3 ( "191…
…angeführte Wiederaufnahmebescheid betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO enthält keinen Hinweis auf die Bestimmung des § 101 Abs. 3 BAO (Zustellfiktion). Als Begründung der Wiederaufnahmebescheide wurde der Gesetzestext des § 303 Abs. 4 BAO angeführt. Als zusätzliche Begründung führte das FA - unter Hinweis auf die oben…
…Zustellfiktion gemäß § 101 Abs. 3 BAO lediglich auf dem Ausdruck der Feststellungsbescheide gereicht nicht zur Wirksamkeit der Wiederaufnahmebescheide, die in von den Feststellungsbescheiden gesonderten Ausdrucken erstellt wurden. Den als Wiederaufnahmebescheide intendierten Erledigungen fehlt es somit an Rechtswirksamkeit. Die Beschwerde gegen den Bescheid zur Wiederaufnahme des…
…wurde im Vorhalteverfahren nicht nachvollziehbar begründet. Es wurden weder vertragliche Vereinbarungen noch sonstige schriftliche Unterlagen betreffend den Gesellschafterwechsel vorgelegt. Ihr Antrag war daher als unbegründet abzuweisen.“ Der „Bescheid“ vom 22.6.2017 enthält keinen Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO. Die Bf…
…Zustellvollmacht infolge Konkurseröffnung ihm noch zugestellt. Es erfolgte vielmehr die Zustellung einer Bescheidausfertigung an ihn direkt, da wegen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses durch Konkurseröffnung die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO nicht mehr rechtswirksam war (vgl. Ritz, BAO3, § 101 Tz. 7ff). Es wurde jedem der ehemaligen…
…Anträge abgewiesen werden. 5. Der Bescheid vom 3.2.2011 wurde an die Zustellbevollmächtigte zugestellt. Er enthält aber keinen Hinweis im Sinne des § 101 Abs. 3 BAO, sodass die Zustellfiktion des zweiten Satzes der zitierten Bestimmung nicht eintreten konnte. Der Bescheid ist daher nicht wirksam…
…101 Abs 3 BAO). Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen würde dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Gewinnfeststellungsverfahrens widersprechen und steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (vgl etwa VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091). Von der Zustellfiktion des § 101 Abs…
…VwGH 30.10.2024, Ra 2023/13/0188). Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Behörde von der Zustellfiktion des § 101 Abs 3 BAO nicht zwingend Gebrauch machen muss; an die Personengemeinschaft gerichtete Bescheide können wirksam auch dadurch zugestellt werden, dass sie sämtlichen Mitgliedern…
…die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO als nicht ergangen anzusehen ist. Sofern die Bw. jedoch vorbringt, dass eine Feststellung für das Jahr 2005 im Jahr 2012 infolge Verjährung nicht mehr möglich sei, ist dem Einwand der Bw. entgegenzuhalten, dass die in § 207 BAO geregelten…
…in dem die Zustellfiktion des § 101 Abs 3 BAO ergänzt wurde, stelle lediglich eine Ergänzung zum bestehenden Beschluss vom 14. Jänner 2019 dar. Am 12. September 2022 wurde gegen den vorgenannten Bescheid rechtzeitig Beschwerde eingebracht und im Wesentlichen vorgebracht, dass die Erledigung des BFG vom…
…an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person (vgl. erneut VwGH 30.10.2024, Ra 2023/13/0188). Die Zustellfiktion wirkt für alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft. Von der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO muss die Behörde allerdings nicht zwingend Gebrauch machen; an die…
…es fehlt aber der Hinweis nach § 101 Abs 3 BAO. Das Finanzamt ist zwar nicht verpflichtet, die Erleichterung durch die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO in Anspruch zu nehmen (Ritz/Koran, BAO7 § 101 Rz 10). Dann hätte das Finanzamt aber beiden Miteigentümern eine Ausfertigung…
…es fehlt aber der Hinweis nach § 101 Abs 3 BAO. Das Finanzamt ist zwar nicht verpflichtet, die Erleichterung durch die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO in Anspruch zu nehmen (Ritz/Koran, BAO7 § 101 Rz 10). Dann hätte das Finanzamt aber beiden Miteigentümern eine Ausfertigung…