…§ 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung an Säumniszinsen angefallen wäre. Gemäß § 80 Abs. 2 ZollR-DG ist als Jahreszinssatz ein um zwei Prozent über…
…Hauptzollamt Wien die Berufung als unbegründet ab. In der Begründung wurde u.a. darauf verwiesen, dass die Zuständigkeit für die Erhebung der Abgaben auf Grund der Bestimmungen des Artikel 378 Abs. 1 ZK-DVO, sehr wohl beim Hauptzollamt Wien liegen würde. Abschließend wurde die Bf…
…aus advokatischer Vorsicht" angefochtenen Vorschreibung der Ausgleichszinsen, der Abgabenerhöhung und der Verwaltungsabgabe wird ausgeführt: Bei der verfahrensgegenständlichen Ware handelte es sich - wie die Bf. auch selbst einräumt - um ein Veredelungserzeugnis. Entsteht für Veredelungserzeugnisse oder unveredelte Waren eine Zollschuld, so sind gemäß Artikel 589 Absatz 1…
…dort wo der die Zollschuld begründende Tatbestand verwirklicht worden ist. Der Ort der Zollschuldentstehung hat Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht. Zum einen wird in Abs.3 die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung festgelegt. Es geht dabei um die Zollbehörden des Mitgliedstaates, die die Abgabenerhebung vorzunehmen haben…
…dort wo der die Zollschuld begründende Tatbestand verwirklicht worden ist. Der Ort der Zollschuldentstehung hat Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht. Zum einen wird in Abs.3 die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung festgelegt. Es geht dabei um die Zollbehörden des Mitgliedstaates, die die Abgabenerhebung vorzunehmen haben…
…wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben vom EuGH sogar dann verneint, wenn nach der Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre…
…werden können. Die Zuständigkeit für einen Nichtunternehmer ergibt sich aus § 70 Abs. 3 BAO nach dem Anlass zum Einschreiten. Ein negativer Kompetenzkonflikt hingegen liegt nicht vor. Gemäß § 70 BAO richtet sich die örtliche Zuständigkeit soweit über die örtliche Zuständigkeit der Abgabenbehörden nicht anderes bestimmt wird, …
…die Bf. neuerlich einen Antrag auf Ungültigerklärung und Erlass der Zollschuld nach Art. 233 ZK. Mit In-Kraft-Treten der §§ 85c und 85e ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 97/2002 am 1. Jänner 2003 ist gem. § 120 Abs. 1h ZollR-DG die Zuständigkeit für…
…wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben vom EuGH sogar dann verneint, wenn nach der Sachlage zur vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre…
…wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben vom EuGH sogar dann verneint, wenn nach der Sachlage zur vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre…
…Einerseits wird in Art. 215 Abs. 3 ZK die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung festgelegt. Auf der anderen Seite entfaltet die Regelung Auswirkungen für die nationalen Abgaben, die Verbrauchsteuern, einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, da deren Entstehen im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern regelmäßig der Zollschuldentstehung folgt. Ausgehend…
…eingelangt und daher unwiderruflich in die Zuständigkeit des Senates 3 gefallen wäre, dem er nicht angehöre. Vorsitzender des Senates 3 ist der Vors2. Hinsichtlich dieser Person wurde auf eine angeschlossene Konventionsbeschwerde vom 18.11.2008, die beim Europäischen Gerichthof für Menschenrechte bereits unter der Beschwerdenummer…
…215 Absatz 1 ZK Zuständigkeit für die Abgabenerhebung erlangt haben. Mangels zweifelsfreier Ermittlungserkenntnisse über den Ort der Zollschuldentstehung hatte das Hauptzollamt Wien daher gemäß Artikel 215 Absatz 1 letzter Anstrich ZK die Zollschuld zu erheben. Dabei hat es zu Recht die in der Versandanmeldung als…
…entstanden ist, so gilt die Zollschuld gemäß Abs. 4, sofern sie weniger als 5.000 € beträgt, als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Der Ort der Zollschuldentstehung hat Auswirkungen vor allem im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung…
…alle für den Bestand der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Vollständig und wahrheitsgemäß offen legen bedeutet, der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umständen zu…
…auf die Art der Beteiligung nicht ankommt, ist jede Beteiligung, die das Verbringen veranlasst, unterstützt, begünstigt, bewirkt und dergleichen erfasst. Der Ort der Zollschuldenstehung hat wesentliche rechtliche Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht. Einerseits wird in Art. 215 Abs. 3 ZK die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung…
…nachweislich hinsichtlich der Verbringung die Verantwortung trägt. Der Ort der Zollschuldenstehung hat wesentliche rechtliche Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht. Einerseits wird in Art. 215 Abs. 3 ZK die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung festgelegt. Es geht um die Zollbehörden des Mitgliedstaates, die die Abgabenerhebung vorzunehmen haben…
…geht die Zuständigkeit für Entscheidungen über Beschwerden, die mit In-Kraft-Treten am 1. Jänner 2003 noch nicht entschieden waren, mit diesem Zeitpunkt auf den Unabhängigen Finanzsenat über (Übergangsbestimmung). Gem. § 85c Abs. 8 ZollR-DG iVm. § 289 Abs. 2 BAO (Bundesabgabenordnung 1961) ist die Abgabenbehörde…
…April 2000 (offenbar richtig 17. April 2001 - Datum des Abgabenbescheides) nicht bekannt gegeben worden. Die Zuständigkeit für die Abgabenerhebung falle daher auf Grund der dazumal geltenden Fassung des Art. 378 Abs. 1 ZK-DVO in den Zuständigkeitsbereich der österreichischen Zollbehörden. Gegen diese abweisende Entscheidung wurde…
…sollen Eintragungen in die Bücher ua. vollständig und richtig vorgenommen werden. Aufgrund der angeführten Sachverhalte kann von einer formell und materiell ordnungsgemäßen Buchhaltung nicht ausgegangen werden. Tz 33) Zuschätzung: Gem. § 184 Abs 1 BAO ist die Abgabenbehörde berechtigt, die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen…