…wurde, da die in Rede stehende Abgaben- und Monopolhehlerei in der Wohnung der Bf. im 10. Wiener Gemeindebezirk und somit im Amtssprengel des Zollamtes Wien begangen wurden. Betreffend die örtliche Zuständigkeit bringt § 58 Abs.1 lit.b FinStrG zwei gleichrangige Tatbestände, wonach jene Finanzstrafbehörde I…
… 15 AVOG ist die Zuständigkeit der Finanzämter und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz im Finanzstrafgesetz, BGBl.Nr. 129/1958, geregelt. Zunächst ist festzuhalten, dass die vereinfachte Strafverfügung im Finanzstrafverfahren ergangen ist. Die vereinfachte Strafverfügung ist bei der damaligen Zollstelle "Zweigstelle Post-Bahn" des Zollamtes Villach…
…von Bescheiden richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Erlassung des entsprechenden Bescheides. Wenn zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt werden kann, dass die Grenze für die Gerichtszuständigkeit überschritten wird, so ist auf Grund des § 53 Abs. 8 FinStrG die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde gegeben.  …
…58 Abs. 2 FinStrG obliegt unter den in den lit. a und b näher bezeichneten Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses, soweit nicht gerichtliche Zuständigkeit gegeben ist, einem Spruchsenat als Organ der Finanzstrafbehörde erster Instanz. § 65 FinStrG ordnet an, wo…
…die als Schritte der "Erhebung" iSd § 49 BAO aufzufassen sind (VwGH 27.3.1996, 92/13/0299). Mit dem am 27.10.2004 zugestellten Schreiben ist das Finanzamt B nach außen hin ausschließlich in seiner funktionellen Zuständigkeit (Eigenschaft) "als Finanzstrafbehörde erster Instanz" in Erscheinung getreten…
…und der Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtet (strafbestimmender Wertbetrag) 75.000 Euro übersteigt oder wenn die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden vorsätzlich begangenen Finanzvergehen 75.000 Euro übersteigt und alle diese Vergehen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fielen…
…privaten Schicksalsschlages der Bf. (Tod des Sohnes) nicht erhoben worden und resultiere daraus auch ein mangelndes bzw. allenfalls geringes Interesse der Bf. am weiteren Fortgang des Verfahrens. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist dem Beschwerdevorbringen der mangelnden (örtlichen) Zuständigkeit der eingeschrittenen bzw. erkennenden Finanzstrafbehörde erster…
…1995, ist Zollbehörde erster Instanz für die Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland das Hauptzollamt Wien. Gem. § 15 AVOG ist die Zuständigkeit der Finanzämter und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz und der Finanzlandesdirektionen als Finanzstrafbehörden zweiter Instanz im Finanzstrafgesetz ( FinStrG ), BGBl. Nr. 129/1958, geregelt. Gem…
…Zuständigkeit der Finanzämter und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz im Finanzstrafgesetz (FinStrG), BGBl. Nr. 129/1958, geregelt. Aus § 58 FinStrG (idF BGBl. I Nr. 124/2003) ergibt sich, dass die dort genannten Finanzstrafbehörden erster Instanz zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens zuständig sind. Hingegen wurde die Zuständigkeit…
…BAO). Im gegenständlichen Fall findet sich kein Anhaltspunkt dafür, dass es sich bei den vorschriftwidrig verbrachten Zigaretten überwiegend um solche der Marke Memphis bzw. um Zigaretten einer auf gleichen Preisniveau liegenden Marke gehandelt hatte. Dagegen steht lt. Schlussbericht der Finanzstrafbehörde vom 19. Juli 2002 fest…
…BAO). Im gegenständlichen Fall findet sich kein Anhaltspunkt dafür, dass es sich bei den vorschriftwidrig verbrachten Zigaretten überwiegend um solche der Marke Memphis bzw. um Zigaretten einer auf gleichen Preisniveau liegenden Marke gehandelt hatte. Dagegen steht lt. Schlussbericht der Finanzstrafbehörde vom 19. Juli 2002 fest…
…freigestanden, diese seine Kompetenz zur Verbindung auf einen anderen Organwalter der Finanzstrafbehörde zu übertragen. Tatsächlich hat Frau NUßBAUMER als Bedienstete des Finanzamtes Braunau Ried Schärding die Verbindung vorgenommen und die Finanzstrafsache gegen CP derjenigen gegen HP beigefügt, sodass sich nunmehr eine Zuständigkeit des Dr. A…
…sachlichen bzw.) örtlichen Zuständigkeit der eingeschrittenen Finanzstrafbehörde erster Rechtsstufe ist festzustellen: Gemäß § 58 Abs. 1 lit. f 1. Halbsatz FinStrG sind nicht in den lit. a bis e genannten "übrigen" Fällen die zur Erhebung der beeinträchtigen Abgaben oder zur Handhabung der verletzten Abgabenvorschriften zuständigen Finanzämter…
…bzw. Voranmeldungen einzubringen. Die leugnende Verantwortung des Beschuldigten sei dadurch widerlegt. Weiters wurde ausgeführt, der auf § 214 FinStrG gestützte Freispruch des Schöffengerichtes eröffne die Möglichkeit einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit. Zwar habe der Schöffensenat festgestellt, dass auch kein bedingter Vorsatz feststellbar sei, dies jedoch dadurch relativiert, dass…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl. Tzt. Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder des…
…die gerichtliche Zuständigkeit maßgebende Wertgrenze von 75.000,00 € nicht erreicht (unbestrittener strafbestimmender Wertbetrag laut Einleitungsbescheid 41.221,27 €), weshalb hinsichtlich dieser Abgabenhinterziehung ein verwaltungsbehördliches Strafverfahren durchzuführen ist. Maßgeblich für die Zusammenrechnung ist ausschließlich die gleiche gesetzliche sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde …
…Die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegt unter anderem im Falle des Überschreitens bestimmter Wertgrenzen einem derartigen Spruchsenat gemäß § 58 Abs. 2 FinStrG als Organ der jeweiligen Finanzstrafbehörde erster Instanz. Die konkrete Zuständigkeit der einzelnen Spruchsenate ergibt sich aus einer den…
…die Zuständigkeit der österreichischen Finanzstrafbehörden bestritten, zumal sie ein schweizer Unternehmen mit Sitz im Ausland seien und die behaupteten Unterlassungen - sollte es solche tatsächlich gegeben haben - offenbar auch nicht im Inland geschehen seien. Der belangte Verband beantrage daher den Ausspruch der Unzuständigkeit der österreichischen Finanzstrafbehörden…
…den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz nach der Anordnung des § 82 Abs.3 FinStrG das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß …
…2 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Die Zuständigkeit der Finanzämter und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz ist im Finanzstrafgesetz (§ 29 AVOG). In welcher Funktion das Zollamt tätig wird, d. h. ob das Zollamt einen Bescheid in seiner Funktion als Abgabenbehörde oder als Finanzstrafbehörde erlässt, muss daher…