…als einer der wenigen EU-Länder Gesellschaftssteuer erhebe. Die EG-Richtlinie 69/335 des Europäischen Rates führe weder in Art 4 noch in Art 6 eine Kapitalzufuhr durch den Treugeber als einen der Gesellschaftssteuer unterliegenden Vorgang an. Die Bestrebungen würden in Richtung Abschaffung der Gesellschaftsteuer…
…die Bw. vorbringt, 2 der Zuschüsse in Höhe von € 15.000,- wären durch die Treugeber und nicht durch die im Außenverhältnis auftretenden Treuhänder geleistet worden, weshalb - mangels Gesellschafterstellung der Leistenden - keine gesellschaftsteuerpflichtigen Leistungen vorliegen und sich dabei auf Urteile des BFH bezieht, ist dem…
…Treugeber im gesellschaftsrechtlichen Sinne als Gesellschafter zu qualifizieren sei (vgl. VwGH 5.3.1990, 89/15/0125; zudem habe der VwGH im Erkenntnis vom 30.3.2000, 99/16/0135, nochmals explizit die Gesellschafterstellung eines Treuhänders für gesellschaftsteuerliche Belange bekräftigt). Ein Zuschuss durch den Treugeber…
…dass die gemeinsame Muttergesellschaft die Schwestergesellschaft beeinflusst habe, die Zahlung durchzuführen, mache sie weder zu einem Zuschuss durch die Muttergesellschaft, noch zu einer Gewinnabführung der Schwestergesellschaft an die Muttergesellschaft im Umweg über die berufende Gesellschaft. Treuhändische oder treuhandähnliche Vorgangsweisen seien nach der formellen Betrachtungsweise des…
…zivilrechtlichen Anknüpfung des § 5 KVG kein Gesellschafter. Ein Zuschuss des Treugebers löst daher keinen gesellschaftsteuerrechtlich relevanten Sachverhalt aus, da der Treugeber durch den Zuschuss keine neuen Gesellschaftsrechte, dh Gewinnbeteiligung oder Mitspracherechte, erwirbt. Demnach ist die Zuführung durch Herrn C.C. nicht geeignet, den Wert der…
…diente (Anmerkung: Dieser Zuschuss ist im Berufungsverfahren nicht verfahrensgegenständlich). Weiters erklärte die Großmutter, einen nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss an die Enkelin dadurch zu erbringen, dass sie auf ihre Forderungen gegenüber der Enkelin (die sie durch die Forderungseinlösung erworben hatte) hinsichtlich eines Teilbetrages von EUR 1.829…
…Steuertatbestandes) maßgeblich. Hiezu bildet regelmäßig die Handelsbilanz des dem Stichtag nächstliegenden Bilanzzeitpunktes die Ausgangsgrundlage. Im gegenständlichen Fall ist die Steuerschuld am 15. September 2006 (Zeitpunkt in dem der Zuschuss durch Überweisung tatsächlich bewirkt wurde) entstanden. Wie aus den im Firmenbuch veröffentlichten Jahresabschlüssen ersichtlich ist, haben…
…der Gesellschaftsrechte S 1,00 Mio. aufgewendet habe. Der Zuschuss auf das Genussrechtskapital sei jedoch nicht durch den Gesellschafter C-P AG, in dessen zivilrechtlichem Eigentum die Genussrechte stehen, sondern durch dessen Treugeber erfolgt. Die Behörde stütze im angefochtenen Bescheid die Steuerpflicht auf § 2 Z…
…des Inkassogeschäftes insofern deutlich unterstützt, als damit dem Inkassanten größerer Entscheidungsspielraum im Hinblick auf Eintreibungsmaßnahmen gegeben wird. Worin der eigene Hauptzweck des treuhändigen Haltens der Kreditforderungen durch die Bw. für die Treugeberin gelegen sein soll, ist nicht erkennbar. Ergänzend ist anzunehmen, dass es im hauptsächlichen…
…Dieser Zuschuss sei allerdings nicht der Kapitalverkehrsteuer zu unterziehen, da der D GmbH keine Gesellschafterstellung im Sinne des KVG zukomme. Gesellschafter sei, wer berechtigt ist, Gesellschaftsrechte im Sinne des § 5 KVG im eigenen Namen auszuüben. Es könne nur entweder der Treuhänder oder der Treugeber Gesellschafter…
…zuzuführen, der sich aus einem Genussrechtskapital von bis zu S 2,000.000,00 und einem Zuschuss von bis zu S 98,000.000,00 ergibt. Die Genussrechtsemission wird zur Substitution von Fremdkapital durch Eigenmittelsurrogate und damit zur Ergebnisverbesserung durchgeführt....." Mit Schreiben vom 9. Jänner…
…zunächst, dass von einem "Zuschuss" - der allenfalls nach § 2 Z 4 KVG der Steuer unterliegt - beim vorliegenden Sachverhalt keine Rede sein kann. In der Berufungssache ist vielmehr entscheidend, welche Leistung für den Erwerb der Anteile an der Gesellschaft durch den Erwerber tatsächlich erbracht worden ist…
…Der im Zusammenschlussvertrag vom 29. Oktober 1999 angeführte "Zuschuss" und die von den Treugebern geleisteten Direktzahlungen sind Einlagen, die das Kapital der Gesellschaft erhöhten, und es wurden damit durch einen ersten Erwerber Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft erworben. Damit konnte das Finanzamt die Gesellschaftsteuer nach…
…Gestaltung der Vertragsparteien abzugehen. Durch wirtschaftliche Betrachtungsweise muss dem Gesetzeszweck Rechnung getragen werden, weil anderenfalls die Steuerpflicht von Leistungen durch den Treuhänder nicht zum Tragen käme. Denn der Treuhänder erbringt diese Leistungen nicht aus seinem Vermögen und der Treugeber hatte keinen Anlass, der Gesellschaft die…
…Treuhänderin zukommenden Dividende lt. der Treuhandvereinbarung setze voraus, dass die Treuhänderin ihrerseits einen "Reingewinn" erziele und diesen durch ihre Organe zur Ausschüttung beschließe und daraus der Höhe nach den Anteil der Treugeberin bedecken kann. Das ausschließliche Zufließen der Erträgnisse der Bw. nur an die Stadt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.H.., W., vertreten durch W.P., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7. April 2004 betreffend Gesellschaftsteuer im Beisein der Schriftführerin Ilse Pascher nach der am 16. Jänner 2008 in…
…GmbH zu 24 Prozent und die FH-GmbH zu 24 Prozent. Dabei hält die FH-GmbH diesen Anteil treuhänderisch für folgende Treugeber: den Bw RH (3.500 € Anteil von 8.400 € Stammeinlage der Treuhänderin), die Gattin des Bw GH (3500 € Anteil von…
…somit für die Treugeber eine direkte Forderung gegenüber der Bw. entstanden ist. Im Berufungsfall ist entsprechend den obigen Ausführungen, unabhängig von der Bezeichnung als "Genuss- oder Besserungskapital", jedenfalls vom Vorliegen eines Finanzierungsinstrumentes in Form einer Kapitalzufuhr durch Dritte auszugehen, wonach der Zuschuss auf der Empfängerseite…
…Diese Vorgangsweise sei nicht erklärbar, zumal der als "Aufzahlung" bezeichnete Zuschuss nicht vom Genussscheininhaber (= F AG) stamme, sondern von R als ihrem Treugeber. R sei die Großmuttergesellschaft der Bw., sodass dessen Zuschuss mangels Direktbeteiligung nicht der Gesellschaftsteuer unterliege. Weiters wurde um amtswegige Änderung des…
…durchaus mit einer Treuhandkonstellation vergleichbar ist, in welcher ein Treuhänder zivilrechtlich über das Gesellschaftsrecht verfügt, die Kapitalausstattung aber durch freiwillige Leistungen, die den Wert der Gesellschaftsrechte erhöhen, unmittelbar aus dem Vermögen des Treugebers erfolgt (vgl. UFS 11.05.2010, RV/1459-W/05 unter Hinweis…