…wenn sie damit betraut werden; anderenfalls hätte es dieser Formulierung im Gesetz nicht bedurft). Sämtliche Hausdurchsuchungen im finanzstrafbehördlichen Verfahren sind also nach der nunmehrigen Rechtslage Ausübungen unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, wobei jedem davon in seinem Hausrecht Betroffenen zweierlei Rechtsmittel zur Verfügung stehen: Ihm wird…
…Beschwerdevorbringen auch nicht dargelegt oder dezidiert zumindest behauptet, durch Amtshandlungen in AA in seinem Hausrecht verletzt worden zu sein, weshalb ihm diesbezüglich - wie oben ausgeführt - keine Beschwerdelegitimation zu kommt und das von ihm (auch) getragene Rechtsmittel betreffend seine Person in Pkt. 1.) und 4.) zurückzuweisen…
…auch nicht dargelegt oder dezidiert zumindest behauptet, durch Amtshandlungen an den genannten Anschriften in seinem Hausrecht verletzt worden zu sein, weshalb ihm diesbezüglich - wie oben ausgeführt - keine Beschwerdelegitimation zu kommt und das von ihm (auch) getragene Rechtsmittel betreffend seine Person in Pkt. 2.) und 3.…
…Beschwerdevorbringen auch nicht dargelegt oder dezidiert zumindest behauptet, durch Amtshandlungen in AA in ihrem Hausrecht verletzt worden zu sein, weshalb ihr diesbezüglich - wie oben ausgeführt - keine Beschwerdelegitimation zu kommt und das von ihr (auch) getragene Rechtsmittel betreffend ihre Person in Pkt. 1.) und 4.) zurückzuweisen…
…wenn wegen Gefahr in Verzug weder die Einholung eines schriftlichen noch eines mündlichen Befehles möglich ist. In diesem Fall sind den anwesenden Betroffenen die Gründe für die Durchsuchung und für die Annahme von Gefahr in Verzug mündlich bekannt zu geben und in einer Niederschrift festzuhalten…
…August 2007, Zl. a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Wie bereits das Zollamt X. in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung dargestellt hat, hat der…
…wenn wegen Gefahr in Verzug weder die Einholung eines schriftlichen noch eines mündlichen Befehles möglich ist. In diesem Fall sind den anwesenden Betroffenen die Gründe für die Durchsuchung und für die Annahme von Gefahr in Verzug mündlich bekannt zu geben und in einer Niederschrift festzuhalten…
…wenn wegen Gefahr in Verzug weder die Einholung eines schriftlichen noch eines mündlichen Befehles möglich ist. In diesem Fall sind den anwesenden Betroffenen die Gründe für die Durchsuchung und für die Annahme von Gefahr in Verzug mündlich bekannt zu geben und in einer Niederschrift festzuhalten…
…wenn wegen Gefahr in Verzug weder die Einholung eines schriftlichen noch eines mündlichen Befehles möglich ist. In diesem Fall sind den anwesenden Betroffenen die Gründe für die Durchsuchung und für die Annahme von Gefahr in Verzug mündlich bekannt zu geben und in einer Niederschrift festzuhalten…
…wenn wegen Gefahr in Verzug weder die Einholung eines schriftlichen noch eines mündlichen Befehles möglich ist. In diesem Fall sind den anwesenden Betroffenen die Gründe für die Durchsuchung und für die Annahme von Gefahr in Verzug mündlich bekannt zu geben und in einer Niederschrift festzuhalten…
…AdrNeu, vom 6. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Mai 2009, Erfassungsnummer zzz betreffend Gebühren und Erhöhung nach der am 27. August 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273…
…nur dann geklärt werden können würde, wenn die bewusste, offenkundig mit Verfall bedrohte und ein Beweismittel bildende Uhr den Erhebungsbeamten auch zur weiteren zumal sachverständigen Begutachtung zur Verfügung stünde: Ohne tatsächlich aufgefundene Uhr daher offensichtlich gegebenenfalls auch kein Schuldspruch. Dieser Zusammenhang würde sich auch für…
…dass in sein Hausrecht eingegriffen worden ist. Ebenso wenig behauptet er, dass an ihn ein Bescheid ergangen wäre, mit welchem eine Hausdurchsuchung angeordnet worden wäre. Er behauptet im Ergebnis lediglich unsubstanziert und ohne die betroffenen Beweismittel irgendwie zu beschreiben, dass Unterlagen betreffend seine Person beschlagnahmt…
…vom 12. September 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 9. August 2013 betreffend Zurückweisung der Ablehnungsanträge vom 7.5. und 18.12.2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 7.5.2012 lehnte der Berufungswerber, nachfolgend Bw abgekürzt…
…per Zustelladresse R.B., vom 24. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Mai 2009 betreffend Gebühren und Erhöhung nach der am 27. August 2009 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß…
…laut Aktenvermerk vom 17. Februar 2003 von der R-GmbH bereits an diesem Tag die Beendigung des Vollmachtsverhältnisses telefonisch mitgeteilt. Zwar sind telefonische Anbringen keine mündliche Anbringen und nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sind, doch schließt dies nicht aus, telefonische Mitteilungen in freier…
…keine Bescheidqualität zu bzw. vermögen sie keine Rechtswirkungen zu entfalten. Die Berufungen waren daher unzulässig und folglich zurückzuweisen. Was die von den Bw. beantragte mündliche Verhandlung betrifft, wird darauf hingewiesen, dass der Berufungssenat gemäß § 284 Abs. 3 BAO ungeachtet eines Antrages davon absehen kann, wenn…
…vertreten durch Hofrätin Dr. Christa Scharf, vom 17. Dezember 2009 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit den Bescheiden vom 3. April 2009 verfügte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) die Wiederaufnahme…
…Juli 2007, SN 2006/00448-001, dieses vertreten durch Gottfried Buchroithner, betreffend Zurückweisung eines "Beitritts zum Einspruch" zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 143 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) vom 10. Jänner 2007 sprach das Finanzamt Freistadt Rohrbach…
…inhaltliche) Berufungserledigung zur Frage, ob die Ablehnung der Bevollmächtigten zu Recht erfolgt ist, wäre nur zulässig, wenn keine der im § 289 Abs. 1 erster Satz BAO genannten formalen Erledigungen (u.a. Zurückweisung gem. § 273 BAO) zu erfolgen hat. Eine Berufung bzw. ein Vorlageantrag an die…