…Finanzamt zutreffend festgestellt hat, wurde damit der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 erfüllt. Ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung kann zwar im Berufungswege zurückgezogen werden, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (Doralt, a.a.O…
…sind, hat eine Pflichtveranlagung zu erfolgen (vgl. Jakom/Baldauf, EStG, § 41 Rz 14). Im Streitfall ist somit auch der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erfüllt. Somit ist eine Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 nicht möglich…
…auch eine Zurücknahme eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung nicht zulässig, weshalb im vorliegenden Fall für den Bw. keine Möglichkeit besteht, den seinerseits ursprünglich eingebrachten Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 wieder zurückzunehmen. Die festgesetzte Abgabennachzahlung resultiert daher aus der "nachträglichen" Besteuerung der im…
…eine Steuererklärung abzugeben. Es trifft zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden kann, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG15, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch…
…erklärte wiederum, den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen zu wollen, da ihr daraus ein erheblicher Nachteil entstehe. Unter Hinweis auf die Bestimmung des § 41 Abs. 1 EStG 1988 führte sie aus, sie sei nicht verpflichtet gewesen, dem Finanzamt eine Lohnsteuererklärung zu übermitteln, da geringfügige…
…Bezüge von mehr als einem Arbeitgeber bezogen. Dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 folgend, wurden somit im streitgegenständlichen Fall die Tatbestandsvoraussetzungen für die Pflichtveranlagung erfüllt. Es trifft zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden…
…7.2008 den Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 1995 gemäß § 240 Abs. 3 BAO ab. Gegen diesen Bescheid hat der Bw. Berufung erhoben und Anträge auf Befassung des gesamten Berufungssenates mit der Entscheidung sowie auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gestellt…
…wo er niederschriftlich nach Behebung eines Formalmangels der Berufung (fehlende Unterschrift) den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückzog. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 der Steuerpflichtige zu veranlagen…
…Finanzamt wertete diese Eingabe als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte den Steuerakt dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Zulässigkeit der Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung. Vorweg ist abzuklären, ob der Bw…
…dem der Antrag auf Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hat bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund…
…des Antrags auf Zurücknahme der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf elektronischem Weg einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der…
…November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage, weshalb die dagegen gerichtete Berufung, wie im Spruch geschehen, abzuweisen war. Es bleibt anzumerken, dass eine fristgerechte Zurücknahme des Antrags (bei…
…beurteilen, ob eine Antrags- oder Pflichtveranlagung im Zusammenhang mit der Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen ist, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag in unrichtiger Höhe berücksichtigt worden ist. Wie dem dem Finanzamt vom Arbeitgeber des Bw übermittelten Lohnzettel für das streitgegenständliche Jahr zu entnehmen ist…
…Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung sei nur dann möglich, wenn kein Pflichtveranlagungsgrund gemäß § 41 EStG 1988 vorliege. Nach der Aktenlage habe der Abgabepflichtige im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweilig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien, bezogen. Im Rahmen der…
…Er hoffe auf eine positive Erledigung und freue sich auf eine Nachricht der Finanzverwaltung". Über die Berufung wurde erwogen: Im konkreten Fall ist zu beurteilen, ob eine Antrags- oder Pflichtveranlagung im Zusammenhang mit der Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen ist. Vom Arbeitgeber…
…hier eine Vorfrage für die Bescheiderlassung falsch beurteilt worden, die nunmehr vom zuständigen Gericht anders entschieden worden wäre. In eventu werde daher der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs. 1 lit c BAO geltend gemacht. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung…
…Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung zutreffend ausgeführt- für das Jahr 2004 ein Abzug von Werbungskosten nicht zu. Damit ist der in § 41 Abs. 1 Z 4 EStG festgelegte Grund für eine Pflichtveranlagung gegeben. Es trifft zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung z.B…
…Antrages des Abgabepflichtigen durchgeführt wurde. Eine wirksame Zurücknahme des Antrages auf Durchführung einer ANV im Zuge des gegenständlichen Berufungsverfahrens ist daher nicht möglich (vgl. z.B. UFS vom 14.07.2011, RV/1285-L/08). Auch das Argument des Bw., dass er die von der…
…einen dem Gesetz entsprechenden, also berichtigten Jahreslohnzettel für 2005, zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…
…des Antrages auf Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 wird abgewiesen. Die Berufung gegen den Bescheid vom 27.6.2011, mit welchem die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuerbescheid abgelehnt worden sein soll, wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Nach Einlangen der…