…Finanzamt zutreffend festgestellt hat, wurde damit der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 erfüllt. Ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung kann zwar im Berufungswege zurückgezogen werden, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (Doralt, a.a.O…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da über die im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Rechtsfragen, ob ein Pflichtveranlagungstatbestand im Sinne des § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt und ob die Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch noch…
…dass laut dem für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt der momentan aktive Lohnzettel korrekt sei, da er rückwirkend korrigiert worden sei. Mit Vorlageantrag vom 25.10.2016 zog der Bf. seinen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2015 zurück und beantragte die Korrektur des Lohnzettels sowie die…
…ergab eine (minimal reduzierte) Nachforderung. Daraufhin zog die Bf mit Eingabe vom 13.02.2015 ihren Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurück. II) Beweiswürdigung: Der Sachverhalt steht unstrittig fest und ergibt sich aus dem elektronisch übermittelten Arbeitnehmerveranlagungsakt für 2014 sowie dem Vorbringen beider Parteien des…
…des betreffenden Abgabenverfahrens entweder durch einen entsprechenden Abgabenbescheid des Finanzamtes oder durch Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes, wie andere Parteianträge auch, wieder zurückgezogen werden können. Der Bf. hat im Vorlageantrag an das BFG vom 1.9.2015, den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014…
…sind, hat eine Pflichtveranlagung zu erfolgen (vgl. Jakom/Baldauf, EStG, § 41 Rz 14). Im Streitfall ist somit auch der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erfüllt. Somit ist eine Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 nicht möglich…
…auch eine Zurücknahme eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung nicht zulässig, weshalb im vorliegenden Fall für den Bw. keine Möglichkeit besteht, den seinerseits ursprünglich eingebrachten Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 wieder zurückzunehmen. Die festgesetzte Abgabennachzahlung resultiert daher aus der "nachträglichen" Besteuerung der im…
…eine Steuererklärung abzugeben. Es trifft zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden kann, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG15, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch…
…erklärte wiederum, den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen zu wollen, da ihr daraus ein erheblicher Nachteil entstehe. Unter Hinweis auf die Bestimmung des § 41 Abs. 1 EStG 1988 führte sie aus, sie sei nicht verpflichtet gewesen, dem Finanzamt eine Lohnsteuererklärung zu übermitteln, da geringfügige…
…Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung aus dem Rechtsbestand beseitigt werden. Auch mit dem ursprünglichen Beschwerdebegehren betreffend die Anrechnung der ausländischen Steuer war für den Beschwerdeführer nichts zu gewinnen. Nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine…
…Sachverhaltes angemerkt, dass der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückgezogen werden könnte, weil kein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege. In einem Schreiben vom 15. April 2019 an die Bf. erläuterte die Richterin die Sach- und Rechtslage und führte ua. aus, dass der Bezug von Arbeitslosengeld dazu führe, dass…
…Bezüge von mehr als einem Arbeitgeber bezogen. Dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 folgend, wurden somit im streitgegenständlichen Fall die Tatbestandsvoraussetzungen für die Pflichtveranlagung erfüllt. Es trifft zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege zurückgezogen werden…
…7.2008 den Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 1995 gemäß § 240 Abs. 3 BAO ab. Gegen diesen Bescheid hat der Bw. Berufung erhoben und Anträge auf Befassung des gesamten Berufungssenates mit der Entscheidung sowie auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gestellt…
…wo er niederschriftlich nach Behebung eines Formalmangels der Berufung (fehlende Unterschrift) den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückzog. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 der Steuerpflichtige zu veranlagen…
…beantragte mündliche Senatsverhandlung konnte angesichts der Zurücknahme des Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung 2007 entfallen. Durch den Entfall des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung entbehrt der angefochtene Bescheid seiner Rechtsgrundlage. Es liegen zwei Dienstverhältnisse im Jahr 2007 vor, jedoch ohne Zeitüberscheidung. Der Bf erfüllt keinen Pflichtveranlagungstatbestand iSd…
…Finanzamt wertete diese Eingabe als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte den Steuerakt dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Zulässigkeit der Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung. Vorweg ist abzuklären, ob der Bw…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da über die im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Rechtsfragen, ob ein Pflichtveranlagungstatbestand im Sinne des § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt und ob die Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch noch…
…den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen wolle. Die belangte Behörde wies die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend wurde ausgeführt, dass der Bf im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten habe. Deshalb liege eine Pflichtveranlagung vor und sei eine Zurückziehung…
…Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 3. Dezember 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…März 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 29. November 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…