…Funktion oblegen wäre. Die Nichtausübung der Geschäftsführerfunktion begründet daher ein Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgaben, wenn diese bei einem pflichtgemäßen Verhalten aus den Mitteln der Gesellschaft hätten entrichtet werden können. Der sinngemäße Berufungseinwand, die Uneinbringlichkeit der Abgaben sei nicht auf eine Pflichtwidrigkeit der Berufungswerberin…
…mehr die umgehende Zurücklegung seiner Geschäftsführerfunktion, will er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden. Ob damit eine - im gegenständlichen Fall in weiterer Folge ohnedies eingetretene - Insolvenz des Unternehmens verbunden gewesen wäre, ist dabei ohne Bedeutung. Im Übrigen wird durch eine zeitlich frühere Konkurseröffnung in der Regel ein weiteres…
…nach Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion der Bw). Ein Verschulden an der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer für 2001 ist daher nicht erkennbar. . Der Haftungsbetrag war daher um die Beträge € 119.45 und € 1.529,55 auf € 32.259,46 einzuschränken. Darüber hinaus kommt der Berufung…
…bis 5.9.2005 und später, somit nach Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion des Bw bestanden haben (siehe Haftungsakt AS 113, bzw. aktuelle Rückstandsaufgliederung). Aus dem Einbringungsakt ist auch ersichtlich, dass teilweise gegen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide berufen und Aussetzung der Einhebung bewilligt wurde. Sollte somit für die GmbH keine…
…wenn bei Übernahme der Funktion als Geschäftsführer die Beschränkung der Befugnisse durch jemand anderen akzeptiert oder in Kauf genommen werde. Mit Notariatstreuhandvertrag vom 16. April 2007 habe der Bw. sowohl die Ausübung der Geschäftsführerfunktion als auch der Funktion als Gesellschafter unter persönlicher Abhängigkeit von M…
…nicht bekannt sei, möge dieses Fax an ihn weitergeleitet werden. 4) Beschluss des Firmenbuchgerichtes vom 23.3.2007, in dem der Berufungswerber eingehend über die Art und Weise sowie die Formerfordernisse einer wirksamen Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion belehrt wurden. Ferner wurde ihm empfohlen, damit eine rechtskundige…
…bereits berichtet habe der Bf. bis zu seinem Ausscheiden als Geschäftsführer stichprobenmäßig Herrn H. D. kontrolliert und keinerlei Verfehlungen feststellen können. Soweit nunmehr Herr D. Schwarzarbeiter beschäftigt habe, ohne dies ihm mitzuteilen, treffe den Bf. daran keine Schuld. Nach Zurücklegung seiner Geschäftsführungsbefugnis sei der Bf…
…ein Monat nach der erteilten Weisung durch den von den Gesellschaftern mit Generalvollmacht ausgestatteten Dr. S das Konkursverfahren eröffnet. Selbst eine sofortige Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion hätte aufgrund der Weisung des faktischen Geschäftsführers an der tatsächlichen Einstellung der Zahlungen an den Abgabengläubiger und der unmittelbar darauf…
…Geschäftsführer der Primärschuldnerin war, mit Gesellschafterbeschluss vom 30.03.2009 als Geschäftsführer abberufen wurde. Die Eintragung der Abberufung im Firmenbuch erfolgte am 21.04.2009. Mit Notariatsakt vom 29. Mai 2008 und somit in etwa zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion behauptet…
…obwohl der Konkursantrag mit Beschluss des Landesgerichtes X. vom 2. Februar 2006 mangels Kostendeckung abgewiesen wurde, wird vom Unabhängigen Finanzsenat geteilt. Die Haftung war daher im Ausmaß dieser Guthaben einzuschränken. Unstrittig ist, dass die Bw. seit Gründung der Gesellschaft bis zur Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion am…
…den Vertreter dar, sofern dieses Verhalten eine Verkürzung der Abgaben bewirkt hat (vgl. VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Infolge Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion durch den Bw. am 26. Februar 2002 war der Berufung jedoch hinsichtlich der danach fällig gewordenen Abgaben stattzugeben, daher war die…
…vor diesem Zeitpunkt auf, sodass selbst bei einer wirksamen Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion zum 11.6.2006 sich an der Verantwortlichkeit des Berufungswerbers für die vor diesem Zeitpunkt angefallenen Abgaben nichts ändern würde. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm…
…wäre sie verpflichtet gewesen, sofort die ungehinderte Ausführung der Geschäftsführerfunktion zu erzwingen oder ihre Geschäftsführertätigkeit niederzulegen. Dass die Bw. pflichtgemäß sofort die Geschäftsführertätigkeit zurückgelegt habe, lässt sich, da eine Zurücklegung der Geschäftsführertätigkeit aktenkundig erst ab 1. Juni 2005 und somit mehr als acht Monate nach…
…Zusicherung der Unterfertigung die formale Zurücklegung der Geschäftsführung unterließ, erscheint in Hinblick auf die am April 2006 folgende Eröffnung des Konkursverfahrens und die damit gegebene gesetzliche Vertretung durch den Masseverwalter als unerheblich, zumal ihm jedenfalls nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er trotz der…
…Aus dem Umsatzsteuerbescheid vom 11.4.2007 ist zudem nicht ersichtlich aufgrund welcher Umstände es zur Nachforderung gekommen ist. Wie der Bw nicht unglaubhaft angibt, hat er bis heute keine Kenntnis davon, auf welchen Gründen die Nachforderung, die nach Zurücklegung seiner Geschäftsführerfunktion gebucht wurde, beruht…
…genaue Datum der Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion bekanntzugeben. Nach mehreren von der Bw. eingebrachten Fristverlängerungsanträgen erklärte das Finanzamt mit dem Bescheid vom 1. Dezember 2005 die Berufung vom 14. Dezember 2001 gemäß § 275 BAO mit der Begründung als zurückgenommen, dem Auftrag, die Mängel der Berufung bis…
…mündlich seine Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion erklärt habe. Diese Personen könnten aber Aussagen dazu machen, wer die Tageseinnahmen erhalten habe, wer für die Umsätze zuständig gewesen sei und wer die Mitarbeiter bezahlt habe. Auf die Frage, welche Stellung die als Zeugen benannten Personen innerhalb der Gesellschaft…
…Strittig ist hingegen der Zeitpunkt der Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion, der vom Bw wenig konkret mit Anfang bis Mitte März 2001 angegeben wurde. Nachweise dafür wurden bisher nicht vorgelegt. Aus einer vom Bw selbst vorgelegten Mitteilung des KSV geht hervor, dass eine Zurücklegung der Geschäftsführertätigkeit mit…
…2.183,11 Folge zu geben. Darüber hinaus kommt der Berufung keine Berechtigung zu. Unbestritten blieb, dass der Bw im haftungsgegenständlichen Zeitraum (16.2.2004 bis zur Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion im Juli 2004) Geschäftsführer der GmbH war und dass die nunmehr aushaftenden Abgaben bei dieser…
… 289 Abs. 1 BAO unter Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben wurde. Dabei war davon auszugehen, dass die Einreichung der Umsatzsteuerklärung und der Umsatzsteuerjahresbescheid 2005 (samt der daraus folgenden Nachforderung) erst nach Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion des Bw erfolgte. Es galt daher zu…