…wurde, keine "Muss-Bestimmung" zu Grunde liegt. Tatsächlich ist dieser Wert weder dem Gesetzestext noch den -materialien zu entnehmen. Auch hat der VwGH die Beurteilung der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz nie vom Über- bzw. Unterschreiten dieser Entfernungsschwelle abhängig gemacht. Vielmehr hat der Gerichtshof…
…Es sei daher davon auszugehen, dass die Begründung eines Zweitwohnsitzes trotz der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort zum Hauptwohnsitz einer persönlichen Vorliebe entspreche und daher privat veranlasst sei. Wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz…
…Bw. am Familienwohnsitz eigene Einkünfte beziehe, sodass eine Verlegung des Familienwohnsitzes zumindest im Jahr 2003 unzumutbar gewesen sei. Zu prüfen sei daher lediglich die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz. Laut Routenplaner "www.geo.herold.at" betrage die Fahrtstrecke I. - Fr. 114…
…die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr jedenfalls als gegeben anzusehen ist. Daran anknüpfend hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom 25. Februar 2003, 99/14/0340, die tägliche Rückkehr auch bei einer einfachen Fahrtstrecke von 83 km, selbst unter dem Aspekt der beim Lenken eines Kraftfahrzeuges…
…eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist. Für den Fall der ertragsteuerlichen Anerkennung der Familienheimfahrten sind zusätzlich unter dem Titel "doppelte Haushaltsführung" auch die Mehrkosten, die sich wegen der zusätzlichen Wohnung am Beschäftigungsort ergeben als Werbungskosten abzugsfähig. Nach den in der Verwaltungspraxis zum Themenkomplex der Zumutbarkeit…
…Rz. 342). Die 120 km - Grenze ist tatsächlich weder dem Gesetzestext noch den - materialien zu entnehmen. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat die Beurteilung der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz nie vom Über- bzw. Unterschreiten dieser Entfernungsschwelle abhängig gemacht. Vielmehr vertritt der VwGH (etwa in seinem…
…zumindest in eine übliche Entfernung von diesem zumutbar war. Da die tägliche Rückkehr von (Baustelle2) in die Mietwohnung in Wien nicht nur zumutbar war sondern nach dem Verfahrensergebnis auch tatsächlich erfolgt ist, hängt die steuerliche Anerkennung dieser Kosten davon ab, ob die Zumutbarkeit in diesem…
…zurückgelegten Fahrten zwischen dem Wohnort in O bzw. G würden nicht die Entfernung übersteigen, die die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz ausschließen würde. In der dagegen erhobenen Berufung wird ergänzend ausgeführt, dass der VwGH im Zusammenhang mit Arbeitnehmern, die keine feste Arbeitsstätte hätten…
…ist an die Ansicht der Lohnsteuerrichtlinien nicht gebunden. Der UFS hat in jüngerer Zeit in einer Reihe von Entscheidungen - ausgehend von den Berufungsentscheidungen UFS 23. 12. 2008, RV/0031-G/08 (siehe dazu auch Demal, Die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Familienwohnsitz…
…den Abendstunden stattfinden und eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz zusätzlich erschweren. Ergänzend dazu gibt der Bw an, die Unzumutbarkeit sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt sei, jedoch in begründeten Ausnahmefällen auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit…
…ist an die Ansicht der Lohnsteuerrichtlinien nicht gebunden. Der UFS hat in jüngerer Zeit in einer Reihe von Entscheidungen - ausgehend von den Berufungsentscheidungen UFS 23. 12. 2008, RV/0031-G/08 (siehe dazu auch Demal, Die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Familienwohnsitz…
…zurückgelegten Fahrten zwischen dem Wohnort in O bzw. G würden nicht die Entfernung übersteigen, die die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz ausschließen würde. In den dagegen erhobenen Berufungen wird ergänzend ausgeführt, dass der VwGH im Zusammenhang mit Arbeitnehmern, die keine feste Arbeitsstätte hätten…
…des VwGH in einer einzigen Entscheidung genannt, auf welche sich die restlichen Judikate beziehen. Allerdings wird in dieser Entscheidung (VwGH 15.9.2011, 2008/15/0239) die Grenze für die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz bei etwa 80 km und einer durchschnittlichen Fahrzeit…
…zeitliche Lagerung seiner Termine weitgehend Einfluss nehmen. An der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz des Bw. ändert auch der Hinweis auf die Vorgaben seines Dienstvertrages nichts. Zunächst ist anzumerken, dass der Bw. nicht den ganzen Vertrag sondern nur eine einzelne Seite vorgelegt hat (lt…
…dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht gemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes…
…X.. Er fuhr - außer an Wintertagen mit starkem Schneefall - auf der Strecke über C. (ca. 94 km). Strittig ist die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr des Bw. zum Familienwohnsitz und damit die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Familienheimfahrten und Zweitwohnsitz in X. im Jahr 2007. Im…
…aber, dass der (alleinstehende) Steuerpflichtige am Heimatwohnsitz seinen Lebensmittelpunkt hat und dass er dort nicht lediglich in einem fremdem Haushalt eingegliedert ist, sondern einen "eigenen Haushalt" führt. Zur (Un-)Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Wohnort äußert sich das Gesetz nicht explizit, sodass…
…Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort sei beruflich veranlasst, wenn der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz so weit entfernt sei, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne. Die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr sei bei einer Entfernung unter 120 km einfache Wegstrecke laut Einkommensteuergesetz 1988 jedenfalls…
…bei einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden) nicht zu vereinbaren. Aber auch der Gesetzestext bzw. die -materialien zu § 16 Abs.1 Z.6 EStG geben dazu, wie dargestellt wurde, keinen Anlass. .... In weiterer Folge hält der UFS in dieser Entscheidung zur Zumutbarkeit einer täglichen Anfahrtsdauer…
…den Betrieben häufig längere (unbezahlte) Mittagspausen vorgesehen sind. Nun hat arbeitsrechtlich zwischen zwei Tagesarbeitszeiten grundsätzlich eine tägliche Mindestruhezeit von 11 Stunden zu liegen ( § 12 AZG ), damit sich der Arbeitnehmer auch entsprechend erholen kann. Legt man dies auf die steuerliche Zumutbarkeit um und geht davon aus…