…und Verkehrsverhältnisse vorliegen (zB schwer befahrene Berg - oder Passstraßen). Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz ist für die Frage des Vorliegens von Werbungskosten die Wegstrecke zwischen der Arbeitsstätte in Wien und dem Familienwohnsitz relevant. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort…
…hinsichtlich der Werbungskosteneigenschaft von Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten vor allem darauf an, dass die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist. Diese beträgt im vorliegenden Fall unbestritten ca. 85 km. Die tägliche Zurücklegung dieser Entfernung ist der Bw…
…der angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (s. das Erkenntnis 99/14/0340) kommt es hinsichtlich der Werbungskosteneigenschaft von Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten vor allem darauf an, dass die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr…
…der Lohnzettel durch den jeweiligen Arbeitgeber zum Ausdruck komme. Die Anerkennung von Nächtigungs- und Fahrtaufwendungen als Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 sei u.a. dann zulässig, wenn dem Steuerpflichtigen die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz nicht zugemutet werden könne. Einem Steuerpflichtigen könne aufgrund der…
…dass eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz bei einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort von 78 km bzw. 83 Kilometern und einer Fahrtzeit von einer Stunde jedenfalls zumutbar ist. Im Erkenntnis vom 15.09.2011, 2008/15/0239, hat der Verwaltungsgerichtshof selbst bei mehrstündigen Arbeitsunterbrechungen und…
…2008 vom 12. März 2010 wurde ausgeführt: Gemäß § 16 Einkommensteuergesetz 1988 stellen Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähige Werbungskosten dar. Eine dieser Voraussetzungen ist die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz. Dies ist dann der Fall, wenn der Beschäftigungsort mehr…
…nach X.. Er fuhr - außer an Wintertagen mit starkem Schneefall - auf der Strecke über C. (ca. 94 km). Strittig ist die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr des Bw. zum Familienwohnsitz und damit die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Familienheimfahrten und Zweitwohnsitz in X. im Jahr 2007…
…die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den (Familien-)Wohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988 darstellen, vorausgesetzt, dass die Verlegung des Familien- bzw. Hauptwohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit…
…Schritt die Prüfung der Zumutbarkeit seiner täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz trotz dessen Lage außerhalb des Einzugsbereichs ein. Hier kommen (als wesentliche, aber nicht einzige Kriterien) die Entfernung vom Arbeitsort und die Dauer der - bei vernünftiger Wahl der Fahrtroute und des Verkehrsmittels - üblichen Gesamtwegzeit zum Tragen.…
…nicht abziehbar. Erwachsen einem Steuerpflichtigen allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd § 16…
…können, kann am Vorliegen der Unzumutbarkeit nichts ändern. Auch nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes im Erkenntnis VwGH 8.2.2007, 2004/15/0102 reicht die bloße Angabe der Entfernung des Beschäftigungsortes vom Familienwohnsitz nicht aus, um die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr begründen zu können. Vielmehr…
…Entfernung von der Arbeitstätte zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend. Das beantragte Pendlerpauschale habe daher auch nicht berücksichtigt werden können. Schließlich sei die doppelte Haushaltsführung nur dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt ist (mehr als 120 km), dass eine tägliche Rückkehr nicht…
…zum Familienwohnsitz nicht unzumutbar. Gegenständlich stellten daher die Kosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dar. Im Vorlageantrag wurde ergänzend sinngemäß ausgeführt, bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr…
…2008, 10). So hat der Unabhängige Finanzsenat in seiner Entscheidung vom 6.4.2006, RV/0087-W/06 die Auffassung vertreten, dass bei einer Fahrzeit von 1 Stunde 36 Minuten pro Strecke von einer Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz keine Rede mehr sein könne…
…Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Hinsichtlich der Frage, wann eine tägliche Rückkehr vom Arbeitsort zum Familienwohnsitz zugemutet werden kann, wird in Literatur (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 16 Abs. 1 Z 6, Tz 3; Doralt, Einkommensteuer-Gesetz, Kommentar, § 4, Tz 348) und Rechtsprechung (VwGH vom…
…Haushaltes am Beschäftigungsort sei beruflich veranlasst, wenn der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz so weit entfernt sei, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne. Die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr sei bei einer Entfernung unter 120 km einfache Wegstrecke laut Einkommensteuergesetz 1988 jedenfalls anzunehmen. Entsprechend der laufenden…
…der Nähe des Familienwohnortes eine neue Beschäftigung aufgenommen. Strittig ist die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen des Bw. für Familienheimfahrten und für einen Zweitwohnsitz in Wien und damit in Zusammenhang die Berechnung der Entfernung vom Familienwohnsitz zum Arbeitsort sowie die Frage der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr…
…Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist beruflich veranlasst (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg,], MSA EStG 10. GL § 16 Anm. 25 "Doppelte Haushaltsführung - Allgemeines"), wenn der Familienwohnsitz - vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht…
…Zum Zeitraum April 2005 bis September 2006 Was die Frage anlangt, ob der Beschäftigungsort Y vom Familienwohnsitz in Salzburg- Stadt so weit entfernt ist, dass dem Bw. eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann, sind folgende Kriterien relevant. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist nach der…
…Familienwohnsitz und Beschäftigungsort von mehr als 120 km "jedenfalls" eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr indiziert, wurde vom Finanzamt in seiner Amtsbeschwerde gegen die Berufungsentscheidung für das Jahr 2006 unter anderem auch vorgebracht, auch bei einer größeren Entfernung als 120 km könne eine Zumutbarkeit der täglichen…