…diese in ein anderes Zollverfahren überführen. Durch die Ankunftsanzeige wird das Zollamt vom Eintreffen der Ware beim zugelassenen Empfänger in Kenntnis und in die Lage versetzt, ihre Kontrollrechte auszuüben und Kontrollen auch tatsächlich durchzuführen. Erfolgt keine Mitteilung über die Ankunft der Waren (das zuständige Zollamt…
…408 Abs. 1 ZK-DVO und aufgrund der im Bescheid vom 9. Oktober 2009 (Bewilligung zum zugelassenen Empfänger) getroffenen Anordnungen nicht nur verpflichtet, die Ankunft der im Versandverfahren beförderten und bei der BB eingetroffenen Waren mittels elektronischer Ankunftsanzeige dem Zollamt Graz mitzuteilen, sondern hatte auch…
…408 Abs. 1 ZK-DVO und aufgrund der im Bescheid vom 9. Oktober 2009 (Bewilligung zum zugelassenen Empfänger) getroffenen Anordnungen nicht nur verpflichtet, die Ankunft der im Versandverfahren beförderten und bei der BB eingetroffenen Waren mittels elektronischer Ankunftsanzeige dem Zollamt Graz mitzuteilen, sondern hatte auch…
…408 Abs. 1 ZK-DVO und aufgrund der im Bescheid vom 9. Oktober 2009 (Bewilligung zum zugelassenen Empfänger) getroffenen Anordnungen nicht nur verpflichtet, die Ankunft der im Versandverfahren beförderten und bei der BB eingetroffenen Waren mittels elektronischer Ankunftsanzeige dem Zollamt Graz mitzuteilen, sondern hatte auch…
…408 Abs. 1 ZK-DVO und aufgrund der im Bescheid vom 9. Oktober 2009 (Bewilligung zum zugelassenen Empfänger) getroffenen Anordnungen nicht nur verpflichtet, die Ankunft der im Versandverfahren beförderten und bei der BB eingetroffenen Waren mittels elektronischer Ankunftsanzeige dem Zollamt Graz mitzuteilen, sondern hatte auch…
…von behördlichen Nachforschungen und dergleichen. Das Zollamt Wien hat dem beschwerdeführenden Untenehmen (bzw. dessen Rechtsvorgängerin) mit den nachstehend angeführten Bescheiden gemäß Artikel 406 ZK-DVO den Status eines zugelassenen Empfängers bewilligt, wobei der letztgenannte Bescheid laut dessen Spruch den erstgenannten Bescheid ersetzt hat: Bescheid vom…
…13. Juli 2004, Zl. 900/04921/2004 sei der Bf. der Status eines zugelassenen Empfängers im Rahmen des NCTS (New Computerised Transit System) zugesprochen worden. Gemäß den Auflagen in dieser Bewilligung habe die Bf. die Verpflichtung, die Ankunft von Versandscheinsendungen an das Zollamt Feldkirch bzw…
…nicht übergeführt worden. Die Waren befanden sich somit im Stadium der vorübergehenden Verwahrung. Nach der entsprechenden Bewilligung als sogenannter "ermächtigter Lagerhalter", welche auch die Begünstigung des "zugelassenen Empfängers" umfasst, darf der Begünstigte im Normalfall ohne zollamtliche Mitwirkung etwaig angebrachte Zollverschlüsse entfernen, die Waren entladen, umladen…
…zu übermitteln. Diesbezüglich entgegnet das Zollamt, dass der Bf. der Status eines zugelassenen Empfängers im NCTS-Verfahren bewilligt worden sei. Nach den Anordnungen in dieser Bewilligung ergebe sich für die Bewilligungsinhaberin somit die Pflicht, sofern eine elektronische Übermittlung der Ankunftsanzeige nicht möglich wäre, unverzüglich der…
…13. Juli 2004, Zl. 900/04921/2004 sei der Bf. der Status eines zugelassenen Empfängers im Rahmen des NCTS (New Computerised Transit System) zugesprochen worden. Gemäß den Auflagen in dieser Bewilligung habe die Bf. die Verpflichtung, die Ankunft von Versandscheinsendungen an das Zollamt Feldkirch bzw…
…Zolllager Typ D Kenn-Nr. X. in der Einfuhr. Unter anderem umfasst die Bewilligung auch Vereinfachungen und Vergünstigungen beim Verbringen der Waren, wie ein vereinfachtes Versandverfahren und als zugelassene Empfängerin gem. Art. 406 ZK-DVO im gemeinschaftlichen Versandverfahren für vereinfachte Versandverfahren gem. Art. 97 Abs…
…die Gewahrsame des Berufungswerbers gelangt seien, wird bemerkt, dass der Berufungswerber selbst als zugelassener Empfänger im NCTS-Verfahren durch seine elektronische Meldung bestätigt hat, dass im Zuge einer durchgeführten Warenkontrolle keinerlei Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Dass der Container leer sei, wurde der Zollbehörde erst einen Tag…
…Es wäre aus diesem Grund jedenfalls unzulässig gewesen, den Transport der betreffenden Waren nach Übernahme durch die Bf, die den Status eines zugelassenen Empfängers hat, mit dem Versandschein DE fortzusetzen. Vielmehr wäre beim geschilderten Sachverhalt zwingend ein neues Versandverfahren zur Weiterbeförderung zu eröffnen gewesen. Von…
…übernimmt. Gemäß Artikel 4 Nr. 19 ZK wird mittels Gestellung der Zollbehörde mitgeteilt, dass sich eine eingeführte oder auszuführende Ware bei der Zollstelle oder an einem anderen zugelassenen Ort befindet. Nicht das tatsächliche Verbringen ist entscheidend, sondern nur die Mitteilung. Dabei wird jedoch logisch vorausgesetzt…
…Dazu ist festzustellen, dass ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung regelmäßig bereits dann vorliegt, wenn im Versandverfahren befindliche Waren bei einer Person abgeladen werden, die nicht zugelassener Empfänger ist. Die Zollschuld dürfte demnach bereits früher entstanden sein, wobei unklar ist, wer die Plomben im gemeinschaftlichen…
…wurde bei der Zollbehörde am 9. Juli 2001 Selbstanzeige erstattet. Die Versandware wurde bei der Zweigniederlassung N., welche zum maßgeblichen Zeitpunkt unstrittig nicht von der Bewilligung eines zugelassenen Empfängers umfasst war, angeliefert, ohne dass sie in weiterer Folge vom Hauptverpflichteten einer Zollstelle unter Vorlage des…
…wurde bei der Zollbehörde am 9. Juli 2001 Selbstanzeige erstattet. Die Versandware wurde bei der Zweigniederlassung N., welche zum maßgeblichen Zeitpunkt unstrittig nicht von der Bewilligung eines zugelassenen Empfängers umfasst war, angeliefert, ohne dass sie in weiterer Folge vom Hauptverpflichteten einer Zollstelle unter Vorlage des…
…Zollamt Wien die der Beschwerdeführerin (Bf.) erteilten Bewilligungen der Gestellungsbefreiung und der Anmeldung der Waren im Anschreibeverfahren gemäß Art. 76 Abs. 1 Buchstabe c ZK in der Einfuhr und Bewilligung als zugelassener Empfänger gemäß Art. 406 ZK-DVO für vereinfachte Versandverfahren gemäß Art. 97 Abs…
…ein Speditionsunternehmen, das den Status eines zugelassenen Empfängers im Sinne von Art. 372 Abs. 1 Buchstabe e ZK-DVO hat. Am 1. April 2010 trafen zehn Container Möbel, für die in Deutschland jeweils ein externes Versandverfahren eröffnet worden war, am zugelassenen Warenort der Bf. "TS…
…Rechtsmittel der Berufung und beantragte die Stornierung des Abgabenbescheides. Begründend wurde ausgeführt, dass der Empfänger der verfahrensgegenständlichen Waren zugelassener Empfänger im Versandverfahren sei und die Waren übernommen habe. Als Beweis dafür werde der mit der Reg.Nr. ANT40T50 18.10.00 bestätigte CMR-Frachtbrief beigefügt…