…ob das Insolvenzausfallgeld im Jahr des Zuflusses bzw. in jenem Jahr zu berücksichtigen ist, in dem die zugrundeliegende Leistung erbracht wurde. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen unter Pkt. 2 verwiesen. c) Ermessensübung: Von zentraler Bedeutung für die Ermessensübung ist die Berücksichtigung des Zweckes…
…dem gegenständlichen Bescheid habe das Finanzamt eine Zahlung der IAF-Service Ges. mbH. an Insolvenzausfallgeld in Höhe von € 76.827,31 als Einkünfte des Jahres 2006 behandelt. Dies sei zu Unrecht geschehen. Die Vorgangsweise des Finanzamtes verletze gröblich die Grundrechte auf Gleichheit vor dem…
…I Nr. 161/2005 führen zur Verlagerung des Zuflusszeitpunktes in das Jahr des Entstehens des Anspruches Folgendes aus: "Die Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld erfolgt in vielen Fällen nicht in dem Kalenderjahr, in dem die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eingetreten ist. Dies führt auf Grund der Progressionswirkung…
…A ausbezahlt wurden, ist - entgegen der Rechtsauffassung des Bw. - nicht maßgeblich (der Bw. unterliegt mit seiner Argumentation, der Zeitpunkt der Auszahlung sei für den Zufluss des Insolvenz-Ausfallgeldes entscheidend, insofern einem Irrtum, als diese Rechtslage nur für Konkurse galt, die bis zum 31. Dezember 2005…
…dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Für Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes besteht sohin die Sonderregelung, dass diese nicht im Zeitpunkt des…
…stehenden Insolvenz-Ausfallgeldes im Kalenderjahr 2002 erfolgte, und dass die Bezüge somit gemäß dem zitierten § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in die Veranlagung für dieses Kalenderjahr einbezogen werden müssen. In der Veranlagung ist auf das Gesamteinkommen der Einkommensteuertarif anzuwenden, wobei jedoch die von…
…sei eine solche auch unterblieben. Aus diesem Grunde sei bei der Lohnverrechnung das Unzumutbarkeitspauschale auch nur für einen Zeitraum von neun Monaten berücksichtigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zuflusszeitpunkt von Zahlungen durch die IAF GmbH Die Bestimmung des § 19 in der für den…
…an die Bw. ausbezahlt wurden, ist - entgegen deren Rechtsauffassung - nicht maßgeblich. Abschließend ist noch anzumerken, dass jene Rechtslage, wonach der Zeitpunkt der Auszahlung für den Zufluss des Insolvenz-Ausfallgeldes entscheidend war, nur für Konkurse galt, die bis zum 31. Dezember 2005 eröffnet wurden; mit dem…
…wurden, ist - entgegen dessen Rechtsauffassung - nicht maßgeblich. Abschließend ist noch anzumerken, dass der Bw. mit seiner Argumentation, der Zeitpunkt der Auszahlung sei für den Zufluss des Insolvenz-Ausfallgeldes entscheidend, insofern einem Irrtum unterliegt, als diese Rechtslage nur für Konkurse galt, die bis zum 31. Dezember…
…den Zufluss des Insolvenz-Ausfallgeldes entscheidend, insofern einem Irrtum unterliegt, als diese Rechtslage nur bis zum 31. Dezember 2005 galt, wurde doch mit dem Inkrafttreten des § 19 Abs. 1 EStG 1988 idF des Abgabenänderungsgesetzes 2005 ab 1. Jänner 2006 der Zuflusszeitpunkt von Nachzahlungen im Insolvenzverfahren…
…hat er wieder eine Anstellung. In den sieben Monaten muß er auf sein bißchen Erspartes zurück greifen und sich von seinen Geschwistern Geld ausborgen. Ein Jahr nach seinem Arbeitsverlust bekommt er aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds das ihm zustehende Geld. 2006 wird ihm eine Arbeitnehmerveranlagung…
…10.12.2008, RV/0402-W/08). 2 Zuflusszeitpunkt In ständiger Rechtsprechung kommt der Unabhängige Finanzsenat im Falle eines insolvenzbedingten, berechtigten vorzeitigen Austritts zum Schluss, dass Nachzahlungen von Insolvenz-Ausfallsgeld in aller Regel zur Gänze im Kalenderjahr des Austritts zu versteuern sind (vgl. etwa UFS…
…richtet sich ausschließlich gegen die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Auszahlungen der IAF-Service GmbH (ab 1. Juli 2008 "IEF-Service-GmbH") im Insolvenzfall Firma N GmbH im Jahr 2008. Im vorliegenden Fall ist strittig, welchem Kalenderjahr die streitgegenständlichen Zahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes (Kündigungsentschädigung) steuerlich zuzurechnen sind…
…1) Einkünfte von höchstens 6.000 Euro jährlich ... erzielt. Im vorliegenden Fall ist zu beurteilen, ob die 6.000 Euro- Grenze der obigen Bestimmung deshalb überschritten wurde, weil die Zahlung des Insolvenz-Ausfallgeldfonds im Jahr 2004 zugeflossen ist (und dieser Betrag zu Recht nicht in…
…dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Für Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes besteht sohin die Sonderregelung, dass diese nicht im Zeitpunkt des…
…EStG idF BGBl. I Nr. 161/2005 führen zur Verlagerung des Zuflusszeitpunktes in das Jahr des Entstehens des Anspruches Folgendes aus: "Die Zahlung von Insolvenz-Ausfallsgeld erfolgt in vielen Fällen nicht in dem Kalenderjahr, in dem die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eingetreten ist. Dies führt auf…
…5.902,35 € von der IAF Service GmbH im Jahr 2006 nicht erhalten. Im Zuge einer Berufungsergänzung übersandte der Berufungswerber den Bescheid der Geschäftsstelle Wien der IAF Service GmbH vom 18. Mai 2007, mit dem seinen Anträgen auf Insolvenz-Ausfallsgeld auf Grund der am…
…und § 124b Z 130 EStG idF BGBl. I 161/2005 würden zur Verlagerung des Zuflusszeitpunktes in das Jahr des Entstehens des Anspruches Folgendes ausführen: "Die Zahlung von Insolvenz-Ausfallsgeld erfolgt in vielen Fällen nicht in dem Kalenderjahr, in dem die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eingetreten ist…
…wurde, für das Jahr 2002 nicht angewendet werden. Folglich liegen im Insolvenzjahr nur geringe oder keine steuerpflichtige Einkünfte vor. Im Folgejahr oder später wird die Nachzahlung mit den Bezügen aus einem potentiell neuen Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zusammengerechnet und versteuert. Der Bezug von Insolvenzausfallgeld führt gem. …
…Z 130 EStG 1988) zum AbgÄG 2005 (BGBl. I 161/2005) zu entnehmen, dass die Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld in vielen Fällen nicht in dem Kalenderjahr erfolge, in dem die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eingetreten sei. Dies führe auf Grund der Progressionswirkung teilweise zu erheblichen Nachzahlungen…