…Zuordnung (ohne Abstellung auf die Nutzung) zu der dann zwingend der Zuordnung vorangehenden Prüfung (der betrieblichen und privaten Nutzung) in einem gewissen Widerspruch. Das Abgehen von der eindeutigen Richtlinienregelung führt damit zu Zirkelschlüssen und unauflöslichen Widersprüchen. (C) Zuordnung zum Betriebsvermögen: 1. Selbst unter der Annahme…
Bl. 161 Absatz 2) - ganz erheblich zum Nachteil des Berufungswerbers. In Wahrheit stellte dieser hier einen Zirkelschluss her. Der exorbitante Firmenwert konnte nur dadurch dargestellt werden, dass der Geschäftsführerbezug in der Prognoserechnung für die Unternehmensbewertung fremdunüblich niedrig gehalten wurde. Eben dieser Firmenwert wurde in der…
…sein müsste. Allerdings stelle diese Argumentation, wie auch Beiser (SWK-Heft 26/2008, S 692) zurecht argumentiere, einen reinen Zirkelschluss dar. Es werde in Wirklichkeit einfach angenommen, der FBiG stelle eine - wenn auch fiktive - Betriebsausgabe dar, die dann als logische Rechtsfolge mitabpauschaliert sein müsse. Entscheidend…
…gesetzt hätte. 4) Die (vollständige) Wortinterpretation des § 10 Abs. 1 EStG (und nicht die vom UFS bloß auf das Wort "gewinnmindernd" reduzierte Auslegung der Bestimmung) führe zu einem Zirkelschluss, wenn man den FBiG als (fiktive) Betriebsausgabe verstehen wollte. Alleine diese Tatsache weise eindeutig darauf hin…
…die der Nichtanwendung des Anrechnungsvortrages entspringt. Sie setzt damit das in den DBA schon voraus, was sie erst dort zu finden hofft (und gerät damit in einen selbstverschuldeten Zirkelschluss). Es liegt nämlich in der Privatautonomie der Mitgliedstaaten, welche Sachverhalte in den DBA geregelt werden und…
…der Logistikunternehmer sei zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sein Auftraggeber zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre, ist ein Zirkelschluss: Einerseits dürfte (wegen sonstigem Doppelabzug) der Auftraggeber deswegen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, weil der Logistikunternehmer zum Abzug berechtigt ist. Andererseits wäre aber der Logistikunternehmer nur dann zum Abzug…
…dass er das jetzt noch zurücknehmen würde. Beim EuGH war ja die Frage, ob ein Zirkelschluss vorliegt. Da hat sogar die Generalanwältin im Schlussantrag geschrieben, dass ein Zirkelschluss gegeben war. Das wurde nur dann nicht aufgegriffen, weil der EuGH diesbezüglich die Rspr dann doch nicht…
…die der Nichtanwendung des Anrechnungsvortrages entspringt. Sie setzt damit das in den DBA schon voraus, was sie erst dort zu finden hofft (und gerät damit in einen selbstverschuldeten Zirkelschluss). Es liegt nämlich in der Privatautonomie der Mitgliedstaaten, welche Sachverhalte in den DBA geregelt werden und…
…die der Nichtanwendung des Anrechnungsvortrages entspringt. Sie setzt damit das in den DBA schon voraus, was sie erst dort zu finden hofft (und gerät damit in einen selbstverschuldeten Zirkelschluss). Es liegt nämlich in der Privatautonomie der Mitgliedstaaten, welche Sachverhalte in den DBA geregelt werden und…
…dass er das jetzt noch zurücknehmen würde. Beim EuGH war ja die Frage, ob ein Zirkelschluss vorliegt. Da hat sogar die Generalanwältin im Schlussantrag geschrieben, dass ein Zirkelschluss gegeben war. Das wurde nur dann nicht aufgegriffen, weil der EuGH diesbezüglich die Rspr dann doch nicht…
…sei und die Regelung somit ins Leere gehe, wiederum auch trotz der Zuordnung kein Vorsteuerabzug zustehe, inkorrekt. Vielmehr liege ein reiner Zirkelschluss vor. Abgesehen davon übersehe der UFS Linz, der ja diesen Passus gerade unter der Annahme ausführt, dass auch bloß zugeordnete Anteile dem Unternehmen…
…Eine derartige Argumentation würde einer sachlichen Überprüfung nicht standhalten, zumal das Interpretationsergebnis (hier: AfA) aus von diesem abhängigen Tatsachen (hier: Betriebsergebnis) bewiesen wird (Zirkelschluss). Bei Einschätzung der Nutzungsdauer sind zukünftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen…
…Dazu sei zu sagen, dass sich eben Investitionsbegünstigungen nicht in das übliche Schema (Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) pressen lassen würden. Es komme damit unweigerlich zu einem Zirkelschluss, wenn man argumentiere, der gewinn sei die Differenz zwischen Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben und von diesem Gewinn errechne…
…bzw. § 3a Abs. 12 UStG 1994). 3. Gegen obige Beurteilung könnte eingewendet werden, dass diese auf einem Zirkelschluss beruht: Es wird angenommen, dass die Verwendung für (rechtlich) nichtunternehmerische Zwecke erfolgt. Daraus folgt, dass die Verwendung eine (fiktive) Dienstleistung darstellt, woraus (wie oben dargestellt) abzuleiten ist…
…Zuordnung vorangehenden Prüfung (der gemischten betrieblichen und privaten Nutzung) in einem gewissen Widerspruch. Das Abgehen von der eindeutigen Richtlinienregelung führt damit zu Zirkelschlüssen und unauflöslichen Widersprüchen. Die Berufung gegen die bezeichneten Bescheide war demzufolge abzuweisen, die erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung waren nicht anzuerkennen…
…könne zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe nur dann herangezogen werden, wenn der Lebensunterhalt des Sozialhilfeempfängers durch die gewährte Maßnahme vollends gesichert sei, so unterliegt er insofern einem Zirkelschluss, als im vorliegenden Berufungsverfahren erst beurteilt werden muss, ob Familienbeihilfe und Erhöhungsbetrag zusteht. Im vorliegenden Fall…
…nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen sind. Abgesehen davon, dass die FLAG-DR keine für den unabhängigen Finanzsenat relevante Rechtsquelle darstellen, unterliegt die Bw. einem Zirkelschluss. Punkt 02.01.13 geht nämlich davon aus, dass bereits erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird. Damit setzt die Bw…
…in vollem Umfang für besteuerte Umsätze verwendet wird, weshalb der volle Vorsteuerabzug zustehe. Einen solchen (seinem Wesen nach unzulässigen) Zirkelschluss hat der EuGH in den Urteilen (Lennartz, Seeling sowie Charles und Charles-Tijmens) gezogen (siehe auch Ruppe in SWK 1996, A 450 zum Urteil Lennartz).…
…Vorsteuerabzug stehe zu, weil die nichtunternehmerische Nutzung wegen des zustehenden Vorsteuerabzuges einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt sei. Einen solchen Zirkelschluss hat der EuGH aber in den angeführten Urteilen (Lennartz, Seeling sowie Charles und Charles-Tijmens) gezogen (siehe auch Ruppe in SWK 1996, A 450 zum…
…Vorsteuerabzug stehe zu, weil die nichtunternehmerische Nutzung wegen des zustehenden Vorsteuerabzuges einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt sei. Einen solchen Zirkelschluss hat der EuGH aber in den angeführten Urteilen (Lennartz, Seeling sowie Charles und Charles-Tijmens) gezogen (siehe auch Ruppe in SWK 1996, A 450 zum…