…November 2007 vorgelegten Darlehensabrechnung ergeben sich daher folgende Laufzeiten und Zinsersparnisse für die einzelnen Darlehenszuzählungen: Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer | | Zuzählung | Tilgung am | Laufzeit | 5,5 % Zinsen | 15.8.2003 | 35.000,00 € | 6.9.2004 |…
…gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG von 6.000 S und damit ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von 275.645,83 die Schenkungssteuer nunmehr in Höhe von 2.403,80 € festgesetzt wurde. Diese Berufungsvorentscheidung verneinte daher zum einen, dass diese Zinsschenkung gemäß § 15…
…hier somit € 3.176,25. Bei einer Laufzeit des Darlehens von 10 Jahren beträgt der Zinsverzicht insgesamt € 31.762,50. Um diesen Betrag wurde der Berufungswerber bereichert und ist dieser Wert für die Berechnung der Schenkungssteuer heranzuziehen. Zieht man von diesem Betrag den…
…auch die Ersparnis von Kosten, die ansonsten die Kapitalgesellschaft tragen müsste, kann eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens bewirken (vgl. dazu die Judikatur zu "ersparten Zinsen" bei von Anfang an unverzinslich gewährte Gesellschafterdarlehen und "nachträglichem Zinsenverzicht" - EuGH 5.2.19991, C-249/89, Trave; VwGH 15.03…
…auch die Ersparnis von Kosten, die ansonsten die Kapitalgesellschaft tragen müsste, kann eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens bewirken (vgl. dazu die Judikatur zu "ersparten Zinsen" bei von Anfang an unverzinslich gewährte Gesellschafterdarlehen und "nachträglichem Zinsenverzicht" - EuGH 5.2.19991, C-249/89, Trave; VwGH 15.03…
…auch die Ersparnis von Kosten, die ansonsten die Kapitalgesellschaft tragen müsste, kann eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens bewirken (vgl. dazu die Judikatur zu "ersparten Zinsen" bei von Anfang an unverzinslich gewährte Gesellschafterdarlehen und "nachträglichem Zinsenverzicht" - EuGH 5.2.19991, C-249/89, Trave; VwGH 15.03…
…KommRat Heinz Grahammer und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn am 27.11.2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Martin Winkel,, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch ADir Walter Rehlendt, betreffend Schenkungssteuer nach in Feldkirch durchgeführter mündlicher…
…für Einlagen gewährt worden seien und die der Geschenkgeberin durch das zinsfrei gewährte Darlehen entgangen seien. Der Geschenkgeberin seien daher Zinsen in Höhe von S 151.684,00 entgangen. Der Wert der gesamten Schenkung betrage S 401.684,00. Die Schenkungssteuer sei daher mit insgesamt…
…Hypothekenbank Aktiengesellschaft war der Rückzahlungsbeginn der 1. April 1996). Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde dem Berufungswerber neben einer Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 14. April 2005 eine Schenkungssteuer in der Höhe von € 2.390,34 vorgeschrieben. Dabei wurde bei der Berechnung vom…
… 3 Tz 6). Die Bereicherung des Bedachten und die Entreicherung des Zuwendenden müssen sich der Höhe nach nicht decken (Doralt, ErbStG, § 3 Tz 5). Das Vorliegen eines Sachverhaltes, der Meldepflicht gemäß § 121a BAO auslöst bzw. Schenkungssteuerpflicht ausgelöst hat, schließt das Vorliegen eines entgeltlichen einkommensteuerpflichtigen Geschäftes…
…eine Schenkung macht. Der Berufungswerber ist nun der Ansicht, dass die Verzichtsleistung seiner Mutter auf die Darlehensforderung infolge Fehlens seiner Einwilligung keine Schenkung nach dem Bürgerlichen Recht darstelle und somit keinen schenkungsteuerpflichtigen Tatbestand erfülle. Dem ist entgegenzuhalten: Im § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG wird…
…des Bereicherungswillens ist bei Zuwendungen an einen Angehörigen im Besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 11 zu § 3, samt dort angeführter Rechtsprechung). Bei der Gewährung des…
…Abgabe. § 208 Abs 2 BAO idF vor BGBl I 2003/124 lautet: Wird ein der Erbschafts- und Schenkungssteuer oder der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß der Abgabenbehörde angezeigt, so beginnt die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgaben nicht vor Ablauf des Jahres, in dem…
…K., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Juli 2001, betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Jänner 2000 erhielt das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien davon Kenntnis, dass Frau…
…für Einlagen gewährt worden seien und die der Geschenkgeberin durch das zinsfrei gewährte Darlehen entgangen seien. Der Geschenkgeberin seien daher Zinsen in Höhe von S 151.684,00 entgangen. Der Wert der gesamten Schenkung betrage S 401.684,00. Die Schenkungssteuer sei daher mit insgesamt…
…4600 Wels, Ringstraße 33, vom 2. Juni 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 19. Mai 1998 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Frau Josefine B., geboren am 6. Juni 1919, hat…
…Bw, vom 10. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. August 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin und Frau K schlossen am 4.3.2004 eine Vereinbarung, welche auszugsweise lautet: I. Zunächst wird festgehalten…
…wiederum der Anwaltskanzlei zur treuhändischen Abwicklung und Schuldentilgung übergeben. Dem widersprechend habe jedoch rein rechtlich keinerlei Möglichkeit zu dieser Vorgangsweise bestanden, sodass diese Behauptungen insgesamt nicht nachvollziehbar seien. Die Kaufpreiszahlung habe ausschließlich zur Tilgung der Hypothekarverbindlichkeit verwendet werden können, weshalb die Schenkungssteuervorschreibung rechtens sei. Mit…
…ist festzuhalten, dass sowohl die Grunderwerbsteuer als auch die Schenkungssteuer ihrem Wesen nach Verkehrsteuern sind. Das heißt sie knüpfen an den Übergang von Vermögen/Grundstücken an. Jeder einzelne einen abgabenrechtlichen Tatbestand erfüllende Vorgang ist für sich selbst zu betrachten und unterliegt selbständig der Besteuerung. Somit…
…Erbringung der Leistung aus einer rechtlichen Verpflichtung und damit die Verwirklichung eines schenkungssteuerpflichtigen Tatbestandes zu verneinen. Demgemäß erübrigt sich auch die Beurteilung der Frage nach einer allenfalls eingetretenen Verjährung, wie im Vorlageantrag eingewendet wurde. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage war daher spruchgemäß zu entscheiden…