…vom 24. August 2010 zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung - nur mehr die Frage, ob Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der Sachbezugsverordnung [BGBl II 2001/416]) einen laufenden oder einen sonstigen Bezug (§…
…ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen im Jahr 2011 mit 3,5% anzusetzen. Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben dabei keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges. Die Zinsenersparnis ist mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter…
…auch aus § 5 Abs. 2 der Verordnung "ist" die Zinsenersparnis ist mit 3,5% des aushaftenden Kapitals abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen zu berechnen. Ein Vollzugsspielraum ist der Abgabenbehörde (erster und zweiter Instanz) damit nicht eingeräumt. Der Unabhängige Finanzsenat ist zwar weisungsungebunden, aber an…
…verzeichnet als Darlehensverbindlichkeit unter Pkt. c) der Passiva). Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw mit Bescheid vom 22. Jänner 2004, StrNr, ausgehend von der mit 5,5 % per anno ermittelten Zinsersparnis für 7 Jahre, sohin € 35.547, nach Abzug des Freibetrages gemäß § 8 Abs…
…die Schenkungssteuer im Betrag von € 2.403,80 festgesetzt wird. Dem zugrunde gelegen war die vom Bw außer Streit gestellte Zinsersparnis (= 5,5 % der pro Jahr aushaftenden Schuld) von gesamt ATS 281.645,83, die sich laut dem dortigen Berufungsvorbringen des Bw (Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FH, W,B, vertreten durch K GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, L, vom 2. August 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen vom 3. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…der Forderung (zumindest) kalkulatorisch ein Zinsanteil berücksichtigt sein musste. Dass wirtschaftlich handelnde Personen in derartigen Fällen auf einen Zinsanteil Bedacht nehmen, beweist auch der Hinweis auf die Zinsersparnis von 2 Millionen Schilling (!) in der Ablösevereinbarung vom 2. Oktober 2000. Wenn die Unterstellung eines Zinsanteiles bei…
…Str. Nr. X, unter Zugrundelegung einer jährlichen Verzinsung von 5,5 % und einer bisherigen Laufzeit von 10 Jahren, sohin ausgehend von einer zugewendeten Zinsersparnis von € 127.626,87 abzüglich der Freibeträge gesamt € 9.500 gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl…
…Str. Nr. XY, unter Zugrundelegung einer Verzinsung des Darlehens von 5,5 % per anno und in Anbetracht der unbestimmten Laufzeit, sohin ausgehend von einer dem Bruder zugewendeten Zinsersparnis im Betrag von S 990.000 zuzüglich der gem. § 10 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141…
…der B-Bank von ATS 6,122.696 auszuscheiden. Das Jahr 2000 dürfe mangels Gesellschaftereigenschaft des RK nicht einbezogen werden. Bei der zu betrachtenden Zinsersparnis sei auf den gemeinen Wert abzustellen und laut Judikatur - VwGH-Erk. 15.3.2001, 2000/16/0564 - die Möglichkeit der…
…dem Bw. einen Kredit in Euro zu einem begünstigten Zinssatz. In der Lohnabrechnung sei ein Betrag in Höhe von EUR 2.906,29 als Sachbezug Zinsersparnis auf Basis eines Zinssatzes von 3,5% p.a. aufgrund der Sachbezugsverordnung angesetzt und der Lohnbesteuerung unterworfen worden. Dieser…
…hätte aufgebracht werden können und müssen. Da nach Einschätzung der Abgabenverwaltung der Bw aber in der Lage wäre, das Gesamtobligo zu bezahlen, sei er zu Zwecken der Zinsersparnis darauf verwiesen worden, um Zahlungserleichterung im Sinne einer Gewährung von Ratenzahlungen anzusuchen, die es ihm gestatten würden…
…der Bw. für die ihr durch Gewährung des zinsenlosen Darlehens entstandene Zinsersparnis Schenkungssteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 592.500,00 in Höhe von S 118.500,00 vor. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Im Zuge eines daraufhin durchgeführten Ermittlungsverfahrens brachte die Bw. vor…
…5%) einen Durchschnittswert dar, der sich einerseits aus einem längeren Zeitraum und andererseits aus verschiedenen Kreditarten ergibt, wobei zu beachten sei, dass nur jene Zinsersparnis als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu erfassen sei, soweit das Arbeitgeberdarlehen 7.300 € übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler…
…5%) einen Durchschnittswert dar, der sich einerseits aus einem längeren Zeitraum und andererseits aus verschiedenen Kreditarten ergibt, wobei zu beachten sei, dass nur jene Zinsersparnis als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu erfassen sei, soweit das Arbeitgeberdarlehen 7.300 € übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler…
…50%. Geht man davon aus, dass das zuständige Finanzamt innerhalb der Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs.2 BAO eine Gebührenüberprüfung vornehmen kann und bei einer Nichtentrichtung von Gebühren bis zum Ende des fünften Jahres eine Zinsersparnis von über 20 vH. eintreten kann, so erscheint - im Rahmen…
…50%. Geht man davon aus, dass das zuständige Finanzamt innerhalb der Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs.2 BAO eine Gebührenüberprüfung vornehmen kann und bei einer Nichtentrichtung von Gebühren bis zum Ende des fünften Jahres eine Zinsersparnis von über 20 vH. eintreten kann, so erscheint - im Rahmen…
…5%) einen Durchschnittswert dar, der sich einerseits aus einem längeren Zeitraum und andererseits aus verschiedenen Kreditarten ergibt, wobei zu beachten sei, dass nur jene Zinsersparnis als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu erfassen sei, soweit das Arbeitgeberdarlehen 7.300 € übersteige. Der Überlegung, ob ein variabler…
…4 lit c KVG auslöse, da die unverzinste Zurverfügungstellung von Kapital im Gesellschaftsverhältnis begründet sei. Der Steuer unterliege der bekannt gegebene Wert der Leistung (Wert der Zinsersparnis), der sich aus dem Zinsenvorteil durch Nutzungsüberlassung des Kapitals ergebe. Mit Antrag vom 19. November 2010 wurde die…
…Verbleibt bzw. verblieb das Kapital unverzinst oder gering verzinst, so werden Sie ersucht, den Wert der jährlichen Zinsersparnis für 2005, 2006 und 2007 bekanntzugeben. Die unbare Entnahme ist echtes Fremdkapital (siehe UmgrStRl 2002, Rz 912) und durch die Nichtberechnung von Zinsen wird der Tatbestand des §…