…die jeweils aushaftende unbare Entnahme ohne Zinsenanspruch gewährt. Es darf darauf bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass ein fiktiver Zinsengewinn nicht vorliegen kann, wenn die entsprechende Parteienvereinbarung zu keinem Zinsenanspruch führte. Ad 4) Die entsprechenden Kopien liegen bei." 2.2. Gesellschaftsteuerbescheid Mit Bescheid vom 17…
…Hinblick darauf, dass sie durch den vom Abgabepflichtigen eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung strittiger Abgaben ausgelöst worden wären, nicht sachlich unbillig wäre. Dies auch im Hinblick auf den Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub (VwGH 17.10.2001, 98/13/0073; VwGH 30.7.2002, 99…
…konsumiere er den Zahlungsaufschub, lukriere er dadurch auch einen entsprechenden Zinsengewinn. Im Berufungsschriftsatz vom 27.10.2005 wurde vorgebracht, dass die Behörde in keinster Weise auf das Vorbringen des Antragstellers eingehe und sich die Bescheidbegründung in der Aufzählung diverser Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse erschöpfe. Im Nachsichtsverfahren müsse die…
…verhindern, könne auch eine allfällige Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen begründen, denen außerdem der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub beim Abgabepflichtigen gegenüberstehe. Die dem Ansuchen beigelegte Aufstellung der Habenszinsen hätte somit nicht berücksichtigt werden können. Ungeachtet…
…in Rede stehenden Berufungsverfahrens außerhalb des Einflussbereiches des Bw. gelegen war. Weiters ist zu berücksichtigen, dass den durch die lange Dauer des Berufungsverfahrens (einschließlich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) aufgelaufenen Nebenansprüchen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Bw. gegenübersteht (vgl. VwGH 20.9.2007, 2002/14/0138…
…durch die im § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. z. B. VwGH 20.9…
…Rande sei bemerkt, dass dem Nachteil durch den Schatteneffekt bei wirtschaftlicher Betrachtung der Zinsengewinn durch die 10-jährige Stundung der Besteuerung der Kapitalerhöhung gegenüber zu stellen ist. Aus all diesen Gründen kommt dem Berufungsbegehren keine Berechtigung zu. Im Einkommensteuerrecht herrscht grundsätzlich das Nettoprinzip. Deshalb sind…
…Rande sei bemerkt, dass dem Nachteil durch den Schatteneffekt bei wirtschaftlicher Betrachtung der Zinsengewinn durch die 10-jährige Stundung der Besteuerung der Kapitalerhöhung gegenüber zu stellen ist. Aus all diesen Gründen kommt dem Berufungsbegehren keine Berechtigung zu. Im Einkommensteuerrecht herrscht grundsätzlich das Nettoprinzip. Deshalb sind…
…durch einen Antrag bewirkten Zahlungsaufschub jederzeit durch Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Verwaltungsgerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. dazu etwa VwGH 20.9.2007…
…0196, VwGH 16.10.2002, 99/13/0065). Geschehe dies nicht und konsumiere der Abgabepflichtige den Zahlungsaufschub, habe er dadurch auch einen entsprechenden Zinsengewinn erzielt. Bestehe die Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fielen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Die lange Dauer eines Berufungsverfahrens rechtfertige keine Nachsicht von Aussetzungszinsen…
…212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Verwaltungsgerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. dazu etwa VwGH 20.9.2007, 2002/14…
…212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Verwaltungsgerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. dazu etwa VwGH 20.9.2007, 2002/14…
…jederzeit durch die im § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. z. B. VwGH 20…
…bewirkten Zahlungsaufschub jederzeit durch die im § 212a Abs 8 BAO vorgesehene Tilgung beenden könne. In einigen anderen Beschwerdefällen hat der Gerichtshof auch darauf hingewiesen, dass den durch eine lange Dauer des Berufungsverfahrens aufgelaufenen Aussetzungszinsen der Zinsengewinn durch den Zahlungsaufschub beim Steuerpflichtigen gegenüberstehe (vgl. z. B…
…Dieses Zinsenguthaben sei nach dem Kapitalertragsteuergesetz als Zinsengewinn mit 25% Kapitalertragsteuer endbesteuert zu veranlagen und könne deshalb nicht der Einkommensteuer unterliegen. Auch könne davon ausgegangen werden, dass die Zinsengewinne bereits teilweise ab Gültigkeit des Kapitalertragsteuergesetzes endbesteuert worden seien und deshalb nicht noch einmal zu versteuern…
…z.B: VwGH vom 16. 10.2002, 99/13/0065). Tut er das nicht und konsumiert den Zahlungsaufschub (wie auch im gegenständlichen Fall), lukriert er dadurch auch einen entsprechenden Zinsengewinn. Besteht die Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fallen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Dieses Risiko ist der Bw…
…der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, kann auch eine allfällig lange Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung der dadurch angelaufenen Aussetzungszinsen begründen, der außerdem der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub beim Abgabepflichtigen gegenübersteht (vgl VwGH 16.10.2002, 99/13/0065, mwN). …
…10.2005 bis 19.6.2007 in den Bescheiden vom 7.2.2008) wegen der Antragsgebundenheit der Aussetzung, wegen des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub und weil der Abgabepflichtige durch Entrichtung der ausgesetzten Beträge das Entstehen von Zinsansprüchen verhindern kann (z.B. VwGH 20.9.2007…
…Aussetzungszinsen ist nicht sachlich unbillig; dies wegen der Antragsgebundenheit der Aussetzung der Einhebung, wegen des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub und weil der Abgabepflichtige durch Entrichtung der ausgesetzten Beträge das Entstehen von Zinsansprüchen verhindern kann (siehe VwGH 17.10.2001, 98/13/0073; 16.10.2002…
…Abgaben zu verhindern, kann auch eine allfällig lange Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung der dadurch angelaufenen Aussetzungszinsen begründen, der außerdem der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub beim Abgabepflichtigen gegenübersteht. Auch im gegenständlichen Fall hat der Bw. durch seinen gemäß § 212a…