…studiere. Derzeit studiere ich über eine österreichische Organisation die in Zusammenarbeit mit der Hochschule in Mittweida (Deutschland) steht. Dieses Studium ermöglicht mir, Vollzeit zu arbeiten und trotzdem eine fundierte Ausbildung zu erreichen. ... Dieses Studium ist in 6 Semester aufgeteilt, 3 Semester lang finden Vorlesungen statt…
…Zeitraum, für den Familienbeihilfe rückgefordert wurde, weder zu Prüfungen auch nur angetreten ist, noch eine Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums durch Vorlage geeigneter Beweismittel (z.B. Mitschriften von Vorlesungen etc.) nachgewiesen werden konnte, vermag der Unabhängige Finanzsenat der Rechtsansicht der Abgabenbehörde erster Instanz…
…Hochschule n mit dem Bachelor-Studiengang b begonnen und ist laut Bestätigung der genannten Hochschule per 22. März 2006 aus diesem Studiengang endgültig ausgetreten. Mehrmals wurde der Bw vom Finanzamt ersucht, Nachweise über die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Studiums seiner Tochter in Form von Zeugnissen…
…gesetzlichen Bestimmung als willkürlich, ungerecht und nicht im Sinne einer Steuergerechtigkeit erblickt, mag aufgrund oben angeführter Ausführungen dahingestellt bleiben. Abschliessend bleibt noch anzumerken, dass nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sehr wohl ein Unterschied betreffend Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit einer Berufsausbildung zwischen Studierenden besteht, die ihr Erststudium…
…für die Zeit vom 1.7.2002 bis 30.9.2002 und des Kinderabsetzbetrages für diesen Zeitraum entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 20.11.2002 die Familienbeihilfe für die Tochter des…
…2011/12 und im Sommersemester 2012 zwar beim Gymnasium für Berufstätige angemeldet war, dieses aber im Rückforderungszeitraum nicht mit der erforderlichen Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit besuchte. Laut Zeugnis für das Wintersemester 2011/2012 war A. für vier Module angemeldet. Drei Module (Latein 2, Geschichte und Politische…
…mangelnden Studienfortschritt beim Pharmaziestudium sowie den späteren Studienwechsel würden nicht vorliegen. Da das Studium der Rechtswissenschaften nicht in den Zeitraum bis 2000 falle, sei auf die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit dieses Studiums nicht mehr einzugehen. Rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe für die Zwangsläufigkeit der Kostentragung seien…
…die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Studienfortgangs seiner Tochter fraglich gewesen wären und er sich allenfalls seiner Unterhaltspflicht hätte entziehen können. Seine Tochter hat ihr Studium im Sommersemester 2009 auch tatsächlich beendet. Bei dem vom Bw. ins Treffen geführten Studienerfolg seiner Tochter und seinen tatsächlichen Unterhaltszahlungen…
…J., geboren am 19. Juni 1993, im Sommersemester 2011 zwar beim Bundesrealgymnasium für Berufstätige angemeldet war, dieses aber nicht mit der erforderlichen Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit besuchte. Er wurde in allen Fächern nicht beurteilt. Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe…
…abgebrochen und im Oktober 2009 eine Ausbildung an der body&health academy in Haslach begonnen. Da sie bereits im Mai 2009 die Zusage für die dortige Ausbildung gehabt habe und im Sommersemester (an der Universität) keine Prüfungen abgelegt habe, sei die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des…
…eine andere Ausbildungsmöglichkeit gegeben, die der Sohn des BW genutzt hat. An der Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit seiner Bemühungen einer Ausbildung nachzugehen ist daher nicht zu zweifeln. Vielmehr hat sich der Sohn des BW durch die Anmeldung an zwei verschiedenen Schulen lediglich abgesichert, um jedenfalls im…
… dies auch deshalb, da im Falle eines Scheiterns bei der Aufnahmeprüfung der Lebenstraum der Tochter vernichtet worden wäre. Zur Widerlegung der Fehlmeinung der ersten Instanz, nämlich dass es der Tochter an Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit mangle, sei anzuführen, dass sie sich jetzt bereits im vierten Semester…
…die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessen Zeitraums antritt. Die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit einer Ausbildung…
…Somit hat sie mehr als die erforderlichen 16 Ects bereits erbracht . Somit glaube ich, ist die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit der Berufsausbildung meiner Tochter mehr als bestätigt... Zudem muss ich noch folgendes anmerken: Meine Tochter braucht lediglich von Februar 2012 bis maximal Ende 2013 die Familienbeihilfe!…
…die Familienbeihilfe gänzlich an seinen Stiefsohn weitergeleitet und diese sei für ihn eine seiner wichtigen Finanzquellen, kann das Resultat der Überprüfung des Vorliegens der von der Rechtsprechung für eine Berufsausbildung geforderten Voraussetzungen (ernsthaftes Bemühen um den Ausbildungserfolg und Schulabschluss, Zielstrebigkeit etc.) nicht dahingestellt erscheinen lassen…
…sich das Kind derzeit bemühe, eine Arbeitsstelle zu erhalten und trotzdem seine berufliche Ausbildung fortsetzen wolle, zeige sein "ernstliches Bemühen". Es sei klar, dass, wenn sich dauerhaft keine positiven Ergebnisse einstellen würden, "vonseiten des Finanzamts Zweifel an der Ernsthaftigkeit auftreten" würden. Dennoch könne einem jungen…
…vom 15. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 9. Oktober 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2007 bis 29. Februar 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 12…
…Die schulmäßige Lern- und Prüfungform in kleineren Einheiten komme ihm sehr zu gute. Prüfungen würden ihm seither keinerlei Schwierigkeiten mehr bereiten. Betrachtet man somit den Gesamtwerdegang seiner Ausbildung, so könne p sehr wohl nachweisen, dass er stets mit Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit seinen Ausbildungsweg gefolgt ist…
…sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nicht und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessenen Zeitraums antritt. K hat im SS 2011 keine einzige Prüfung abgelegt. Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit eines Studiums können gem. Familienlastenausgleichsgesetz…
…die Wiederholungsprüfung nicht gelang, weil den erstgenannten Ambitionen der (zeitliche) Vorzug eingeräumt wurde, kann bei diesem Sachverhalt nicht (mehr) vom Vorliegen der notwendigen Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit im Zusammenhang mit der Berufsausbildung ausgegangen werden, was aber als Voraussetzung für den Familienbeihilfenbezug unerlässlich wäre. Daran ändert auch…