…Abs. 1 Journalistengesetz BGBL 1920/88 wird ausgeführt, dass die Vorschriften dieses Gesetzes für alle mit der Verfassung des Textes oder mit der Zeichnung von Bildern betrauten Mitarbeiter einer Zeitungsunternehmung, die mit festen Bezügen angestellt sind und diese Tätigkeit nicht bloß als Nebenbeschäftigung ausüben (Redakteure…
…14/0057, ist als Journalist jedenfalls derjenige anzusehen, der, sei es für ein Zeitungsunternehmen, sei es für ein Rundfunkunternehmen, aktuelle Informationen des Tagesgeschehens sammelt und entsprechend verarbeitet, indem er sie in eine zur Weiterverbreitung geeignete Form bringt. Wesentliche Aussage dieses VwGH-Judikats ist demnach, dass…
…Abs. 1 Journalistengesetz BGBL 1920/88 wird ausgeführt, dass die Vorschriften dieses Gesetzes für alle mit der Verfassung des Textes oder mit der Zeichnung von Bildern betrauten Mitarbeiter einer Zeitungsunternehmung, die mit festen Bezügen angestellt sind und diese Tätigkeit nicht bloß als Nebenbeschäftigung ausüben (Redakteure…
…wird für das Jahr 2001 festgesetzt mit 1.446,26 € (19.901,00 S). Die Umsatzsteuer wird für das Jahr 2003 festgesetzt mit 826,18 €. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist als Kolporteur für ein Zeitungsunternehmen selbständig tätig. Er erzielte in den Berufungsjahren 2001…
…Diese Gesellschaft betreibe eine Druckerei, eine Redaktion, eine Anzeigen- und Werbeagenturabteilung und einen Zeitungsvertrieb. Diese Gesellschaft erbringe zentrale Dienstleistungen an die drei oben angeführten Zeitungsunternehmen sowie zunehmend auch an Dritte. Weiters sei die Bw. zu 100 % an der NP beteiligt. Über diese Stiftung würden Wohnungskredite…
…vom 26.9.1985, 85/14/0057, ist als Journalist jedenfalls derjenige anzusehen, der, sei es für ein Zeitungsunternehmen, sei es für ein Rundfunkunternehmen, aktuelle Informationen des Tagesgeschehens sammelt und entsprechend verarbeitet, indem er sie in eine zur Weiterverbreitung geeignete Form bringt. Wesentliche Aussage dieses…
…auf die Art des Dienstverhältnisses zu einem bestimmten Dienstgeber [.....] Dabei ist die Verordnung des BMF II Nr. 382/2001 "(...) auch für Arbeitnehmer anwendbar, die nicht bei einem Zeitungsunternehmen beschäftigt sind bzw. die nicht dem Journalistengesetz unterliegen". Auch Pressereferenten müssen recherchieren und Informationen einholen und verarbeiten…
… 49 Abs. 1 ASVG ergangen ist, lag folgender Sachverhalt zu Grunde: die Beschwerdeführerin, ein Zeitungsunternehmen, hat ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt, ein Monatsabonnement der unternehmenseigenen Zeitung (lediglich) gegen eine Zustellungsgebühr in Höhe von monatlich ATS 99,00 zu beziehen. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse war der Auffassung…
…erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1993. § 1 Journalistengesetz bestimmt: (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für alle mit der Verfassung des Textes oder mit der Zeichnung von Bildern betrauten Mitarbeiter einer Zeitungsunternehmung, die mit festen Bezügen angestellt sind und diese Tätigkeit nicht bloß…
…erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1993. § 1 Journalistengesetz bestimmt: (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für alle mit der Verfassung des Textes oder mit der Zeichnung von Bildern betrauten Mitarbeiter einer Zeitungsunternehmung, die mit festen Bezügen angestellt sind und diese Tätigkeit nicht bloß…