…beim FA eingebracht, das Schreiben der Kindesmutter wurde vom FA in einem eigenen Verfahren abgehandelt. Dabei wurde ihr für einen Zeitraum von Juni 2008 bis Oktober 2009 nach den Bestimmungen des § 3 FLAG aufgrund der Übergangsregelungen des Fremdenrechtspaketes wegen des vor dem 1. Jänner 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2011 bis 31. Dezember 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
…vom 22. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 24. Mai 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 30. April 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…durch die BW ersuchte das FA in weiterer Folge die BW in mehreren Schreiben um Ergänzung ihrer Angaben und die Vorlage der Bezug habenden Unterlagen für einen Zeitraum beginnend mit Februar 2007. Diese Ersuchen wurden von der BW unter Vorlage von Unterlagen beantwortet. Mit 21…
…vom 4. Juni 2010 gegen den Bescheid des FA vom 19. Mai 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Differenzzahlung für den Zeitraum 1. Jänner 1996 bis 30. November 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 30. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dr. Seiler, vom 13. August 2010 betreffend Rückzahlung eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Dezember 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: | Zeitraum | Differenzbetrag | entrichtete Anzahlungen | Bemessungs- grundlage | Tage | Zinssatz | Zinsen | 01.10.2001 - 08.11.2001 | 1.080,14 | 0…
…dem, nach den abweisenden Berufungsvorentscheidungen eingebrachten Antrag auf Entscheidung durch die 2. Instanz brachte die Bw vor, dass sich eine Schätzungsbefugnis ausschließlich auf den Zeitraum beziehe, in dem Feststellungen über Mängel getroffen wurden (mit Hinweis auf VwGH 21.1.2004, 2003/16/0024 und Ritz…
…110): Der Prüfungszeitraum ist angeführt mit "Jänner 1989 bis Dezember 1993". Über diesen Zeitraum sind die Lohnsteuer-Fehlberechungen ausgewiesen mit ATS 1.178,816,00, die Nachforderung zum Dienstgeberbeitrag mit ATS 270.549,00 und die Nachforderung zum Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag mit ATS 24.048…
…August 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 5. August 2008, betreffend die Rückforderung der für den Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis 31. Juli 2007 für das Kind, gewährten Familienbeihilfe und der entsprechenden Kinderabsetzbeträge (Gesamtrückforderungsbetrag 1.425,20 Euro…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012, soweit die Monate Juli, August und September 2011…
…für Peter Quantschnigg, 1 ff: Damit kann vertreten werden, dass das für § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG vom VwGH für Zeiträume vor 2004 bejahte Beibehaltungsrecht mit 1.1.2004 aufgegeben wurde. Berger/Bürgler /Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG Online, § 3a Tz 23, 24…
…April 2012 die Gewährung von 6 Raten à € 2.000,00, beginnend mit Mai 2012 beantragt und weiters dargetan hat, im November 2012 ein neuerliches Ratenansuchen einzubringen. Der Zeitraum, für den um Ratenzahlungen angesucht wurde, ist demnach bereits verstrichen. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. März 2010 bis 31. August 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 12. Juni 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juli 2003 bis Juni 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Rückforderung von Familienbeihilfe für die Monate…
…November 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum August 2007 bis September 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) beantragte mit Schreiben vom 19.11.2007 für seinen Sohn M…
…Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. Mai 2005 betreffend Familienbeihilfe für das Kind M.V. betreffend den Zeitraum 1. Mai 2005 bis 31. Juli 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Die Berufungswerberin (im Folgenden kurz: Bw.) brachte…
…WJ 95/96: Der Gesellschafter WS ist zum Stichtag 18.01.1995 als Kommanditist in die Fa. FS KG eingetreten und hat somit seine Mitunternehmerschaft begründet. Arbeitsvergütungen der einbringenden Personengesellschaft ( KG) an Mitunternehmer für Zeiträume zwischen Einbringungsstichtag und Abschluss des Einbringungsvertrages erfahren gemäss § 18 Abs…
…der Tätigkeit der Gesellschaft zu beginnen. Diese Erhebungen würden somit bestätigen, dass unter obiger Anschrift im Zeitraum Juli bis August 1999 die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht nur erbracht, sondern auch ordnungsgemäß hätten abgerechnet werden können. Das Finanzamt hätte bei vorliegenden Zweifeln die Pflicht gehabt, sofort einzuschreiten…
…vom 27. Juni 2011 vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass aufgrund des Verkaufs der Liegenschaft ein abgeschlossener Betätigungszeitraum vorliege. Innerhalb dieses Zeitraumes habe die Bw. einen Gesamtwerbungskostenüberschuss von € 20.591,98 erzielt. Die Vermietung sei eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei. Im Schreiben vom 9. August…