…Universität der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen (5) Auf Antrag ordentlicher Studierender…
…gewährt worden. Diese sei ab Juni 2006 wieder aufgenommen worden. Das entspreche einem aktuellen Familienbeihilfenbezug von insgesamt 45 Monaten. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Studienendes im September 2008 würde die Familienbeihilfe noch für weitere zwölf Monate gewährt werden, sodass sich insgesamt 57 Monate errechneten. Der Anpruch…
…tätig sein kann. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass ihr dies die Firma nicht bereits zum Zeitpunkt der Verlängerung des Praktikums in Aussicht gestellt hat, wenn auch das tatsächliche Angebot erst im Juni erfolgt sein mag. Somit war der Berufung insoweit Folge zu geben, als die…
…einen Hut bringen"? f. Gehen Sie derzeit einer Beschäftigung nach? Wenn ja, bitte um Angabe des Zeitpunktes der Aufnahme der Beschäftigung und des Dienstgebers. g. Sollten Sie derzeit einer Beschäftigung nicht nachgehen, schildern Sie bitte Ihre weiteren Planungen bzw. Schritte hinsichtlich Berufstätigkeit. 2. Pendlerpauschale In…
…in Graz die Gewährung der Familienbeihilfe (für sich selbst) ohne Angabe eines Zeitpunktes. Zuständigkeitshalber wurde der Antrag an das Finanzamt Leibnitz weitergeleitet, wo er am 21. November 2002 eingelangt ist. Am selben Tag wurde seitens des Finanzamtes Leibnitz auf Grund eines Telefonates mit der Bw…
…zur Vermietung, S. 141: Die Vermietung einer Eigentumswohnung an Kinder sei kein Missbrauch: B. Paus erläutere die Rechtsfolgen bei der Überlassung einer Wohnung an ein studierendes Kind anhand der jüngsten Rechtsprechung des BFH (BB 1995, 1570f.). Der BFH habe in seiner jüngsten Rechtsprechung ausgesprochen, dass…
…Mit Mietvertrag vom 29. Jänner 2010 vermietete die Bw. die Eigentumswohnung dann in der Folge auch tatsächlich an die zum damaligen Zeitpunkt noch im elterlichen Haushalt lebende, studierende (wenige Monate vor dem Abschluss des Studiums stehende), unterhaltsberechtigte Tochter (für welche die Bw. auch die Familienbeihilfe…
…Top 8 hätte. Der Bauträger beabsichtigte die Wohnung zu veräußern und habe ihr einen günstigen Preis angeboten. Sie hätte beim Erwerb dieser Wohnung an ihre Altersvorsorge gedacht. Ad b) Die Wohnung wäre zum Zeitpunkt des Kaufes (18. September 2000) an Frau Martha E. (Jahrgang 1913…
…Abspruch. Ein derartiger Abspruch gilt mangels eines im Bescheid festgelegten Endzeitpunktes für den Zeitraum, in dem die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (VwGH 17.9.1991, 91/08/0004, VwGH 30.5.2001, 2000…
…die Ableistung des Zivildienstes eine Unterbrechung der Ausbildung eines volljährigen Kindes darstelle und während der Dauer dieses Dienstes kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Zu den Ausschließungsgründen, die auf die vorgesehene Studienzeit nicht anzurechnen sind, gehört auch die Zeit, in der ein volljähriges studierendes Kind den…
…Abspruch. Ein derartiger Abspruch gilt mangels eines im Bescheid festgelegten Endzeitpunktes für den Zeitraum, in dem die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides (VwGH 17.9.1991, 91/08/0004, VwGH 30.5.2001, 2000…
…wurden darin Regelungen in Bezug auf Unterhaltspflichten des Bw. gegenüber seinen beiden in Ausbildung stehenden Kindern Ch und Ka K festgelegt. Konkret verpflichtete sich der Bw. in Pkt. III der besagten Vereinbarung für den Unterhalt seines im Zeitpunkt der Scheidung bereits volljährigen Sohnes Ch K…
…private Einrichtungen, vor allem in der Nähe liegende, in ihrer Wut beschädigen. Nun zu der Person meiner Tochter xx: Am Anfang des Studiums lernte sie einen ebenfalls Studierenden kennen, welcher vom Kosovo stammt. Wir waren sehr gegen die Südländerbeziehung und kämpften leider erfolglos. Tochter xx…
…das Studium des Sohnes Hans waren die in der Berufungsentscheidung RV/0709-K/08 getroffenen Sachverhaltsfeststellungen dahingehend zu ergänzen bzw. zu adaptieren, dass dieser sein Studium im Mai 2008 abgeschlossen hatte. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten unbestritten gebliebenen Unterhaltszahlungen betrugen seitens des Vaters €…
…sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten. Sachverhalt Die volljährige Tochter des Bw. begann im Wintersemester 2008/2009 ein Universitätsstudium, dass sie nach dem Wintersemester 2009/2010 abbrach. I. war bis 30. April 2010 an der Universität Wien als Studierende gemeldet…
…Anwendung des Gesetzes gegeben, weil der Gesetzgeber jenes einheitliche Ordnungssystem anscheinend gerade herstellen wollte, das beispielsweise der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 27. Juni 1979, VfSLg 8605, noch verneinen musste. lit. b Wann eine Berufsausbildung anzunehmen ist, hat der Gesetzgeber normiert, und zwar für Studierende…
…bis September 2011 bezieht. Auf dieses Argument der Antragstellerin ist die belangte Behörde in keiner Weise eingegangen. Die Antragstellerin hat seit dem Erhalt des ersten Bescheides keine neuen Unterlagen vorgelegt, und wurde ihr auch erst Mitte September mitgeteilt, sohin zu einem Zeitpunkt, als die neue…
…von einer Verleihung von akademischen Graden "nach dem Abschluss" des entsprechenden Studiums und regelt § 68 Abs 1 Z 6 Universitätsgesetz 2002, dass die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn der Studierende "das Studium durch die positive Beurteilung bei der letzten vorgeschriebenen Prüfung abgeschlossen hat". Erlischt…
…August 2008, jeweils Pkt. 8.). Der Bw. hatte 2008 ein schulpflichtiges und ein studierendes Kind (VB 28. Juni 2012, Pkt. 6.). Er hatte Kreditrückzahlungen für sein Haus zu leisten (unwidersprochen gebliebene Ausführungen des Bw. im Vorlageantrag). Der Bw. hatte aufgrund der Altersteilzeitregelung einen monatlichen Verdienstentgang…
…2006 verneinte das Finanzamt die Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung. Seit dem WS 2002/03 könne das Studium der Rechtswissenschaften in vollem Umfang als virtuelles Multimedia-Diplomstudium über die Universität Linz unabhängig vom Ort des Studierenden per PC absolviert werden. Dem sei ein vierjähriger Versuchsbetrieb vorausgegangen…