…schlussendlich der Durchführung der Veräußerung des Unternehmens ist mir sehr gut erinnerlich, bedauerlicherweise habe ich keine Dokumentation durch Aktenvermerke, Briefe, etc aus der ich den genauen Zeitpunkt der Willensübereinstimmung nachweisen kann. Die Information meines Mandanten erfolgte fernmündlich, eine Datierung der Urkunde wurde anlässlich der Unterfertigung…
…V. höchstwahrscheinlich im Januar 1996 verfasst worden. Es sei bereits zu dem Zeitpunkt gewesen, wo man den genaueren Fahrplan bereits gekannt habe. Über Befragen des Vertreters des FAes gab Dr. V. an, dass Herr K. F. von der Geschäftsführerin und Mitgesellschafterin Frau H. F. mündlich…
…im Zeitpunkt des Abschlusses des Bauauftrages die allg Sanierungsarbeiten des Hauses und die konkreten Wohnungsrenovierungen zu 25 - 40% bereits vorgenommen gewesen. Die Fertigstellung der Sanierungen in den einzelnen Wohnungen sei aber auf Basis des jeweiligen Bauauftrages innerhalb weniger Wochen zwischen Willensübereinstimmung und Übergabe der Wohnung…
…bestand bereits im Frühjahr 2000 Willensübereinstimmung über den Abschluss der entsprechenden Verträge. Dazu dürfen wir eine gesonderte Erklärung des Herrn Dr.R. im Original vorlegen. Im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung über den Abschluss des Bauauftrages war erst mit den allgemeinen Hausrenovierungsarbeiten und mit einigen Roharbeiten (Maurer…
…b GebG zum Zeitpunkt der Gebührenvorschreibung die Gebührenschuld zweifsfrei bereits entstanden, so erfolgte die Gebührenfestsetzung des Finanzamtes gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG mit 1 % von der Bemessungsgrundlage in Höhe von 305.225,90 € (= 4.200.000,-S) mit 3…
…nach Bauzustand des Objektes im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung - eine Lieferung der bereits in der Verfügungsmacht der "ARGE stehenden Teile der Ein-, Aus- und Umbauten sowie eine Leistungsvereinbarung bezüglich der noch zu erstellenden restlichen Arbeiten abgeschlossen" worden. Sei hingegen von der jeweiligen Eigentümerin des zu verkaufenden…
…nach Bauzustand des Objektes im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung - eine Lieferung der bereits in der Verfügungsmacht der "ARGE stehenden Teile der Ein-, Aus- und Umbauten sowie eine Leistungsvereinbarung bezüglich der noch zu erstellenden restlichen Arbeiten abgeschlossen" worden. Sei hingegen von der jeweiligen Eigentümerin des zu verkaufenden…
…nach Bauzustand des Objektes im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung - eine Lieferung der bereits in der Verfügungsmacht der "ARGE stehenden Teile der Ein-, Aus- und Umbauten sowie eine Leistungsvereinbarung bezüglich der noch zu erstellenden restlichen Arbeiten abgeschlossen" worden. Sei hingegen von der jeweiligen Eigentümerin des zu verkaufenden…
…nach Bauzustand des Objektes im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung - eine Lieferung der bereits in der Verfügungsmacht der "ARGE stehenden Teile der Ein-, Aus- und Umbauten sowie eine Leistungsvereinbarung bezüglich der noch zu erstellenden restlichen Arbeiten abgeschlossen" worden. Sei hingegen von der jeweiligen Eigentümerin des zu verkaufenden…
…nach Bauzustand des Objektes im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung - eine Lieferung der bereits in der Verfügungsmacht der "ARGE stehenden Teile der Ein-, Aus- und Umbauten sowie eine Leistungsvereinbarung bezüglich der noch zu erstellenden restlichen Arbeiten abgeschlossen" worden. Sei hingegen von der jeweiligen Eigentümerin des zu verkaufenden…
…keine Willensübereinstimmung aller Gesellschafter vor, vermag nichts an der Richtigkeit der grundsätzlichen rechtlichen Ausführungen zu ändern. Die rechtlichen Aussagen des VwGH sind daher auf den gegenständlichen "richtigen" Sachverhalt - vor dem Hintergrund, dass zum Zeitpunkt der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses im Jahr 1978 nachweislich doch Alleingesellschafterstellung der…
…keine Willensübereinstimmung aller Gesellschafter vor, vermag nichts an der Richtigkeit der grundsätzlichen rechtlichen Ausführungen zu ändern. Die rechtlichen Aussagen des VwGH sind daher auf den gegenständlichen "richtigen" Sachverhalt - vor dem Hintergrund, dass zum Zeitpunkt der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses im Jahr 1978 nachweislich doch Alleingesellschafterstellung der…
…nach Bauzustand des Objektes im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung - eine Lieferung der bereits in der Verfügungsmacht der "ARGE stehenden Teile der Ein-, Aus- und Umbauten sowie eine Leistungsvereinbarung bezüglich der noch zu erstellenden restlichen Arbeiten abgeschlossen" worden. Sei hingegen von der jeweiligen Eigentümerin des zu verkaufenden…
…Zeitpunkt der Willensübereinstimmung entstanden. § 17 GrESTG könne daher nicht angewendet werden. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, ohne sein bisheriges Berufungsvorbringen zu ergänzen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegt der…
…Zeitpunkt der Willensübereinstimmung entstanden. § 17 GrESTG könne daher nicht angewendet werden. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, ohne sein bisheriges Berufungsvorbringen zu ergänzen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegt der…
…Zeitpunkt des Abschlusses des Bauauftrages die allgemeinen Sanierungsarbeiten des Hauses und die konkreten Wohnungsrenovierungen zu 10 - 25% bereits vorgenommen worden. Die Fertigstellung der Sanierungen sei auf Basis des jeweiligen Bauauftrags innerhalb weniger Wochen zwischen Willensübereinstimmung und Übergabe der Wohnung erfolgt. Im Übrigen seien neben der…
…nach Bauzustand des Objektes im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung - eine Lieferung der bereits in der Verfügungsmacht der "ARGE stehenden Teile der Ein-, Aus- und Umbauten sowie eine Leistungsvereinbarung bezüglich der noch zu erstellenden restlichen Arbeiten abgeschlossen" worden. Sei hingegen von der jeweiligen Eigentümerin des zu verkaufenden…
…nach Bauzustand des Objektes im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung - eine Lieferung der bereits in der Verfügungsmacht der "ARGE stehenden Teile der Ein-, Aus- und Umbauten sowie eine Leistungsvereinbarung bezüglich der noch zu erstellenden restlichen Arbeiten abgeschlossen" worden. Sei hingegen von der jeweiligen Eigentümerin des zu verkaufenden…
…nach Bauzustand des Objektes im Zeitpunkt der Willensübereinstimmung - eine Lieferung der bereits in der Verfügungsmacht der "ARGE stehenden Teile der Ein-, Aus- und Umbauten sowie eine Leistungsvereinbarung bezüglich der noch zu erstellenden restlichen Arbeiten abgeschlossen" worden. Sei hingegen von der jeweiligen Eigentümerin des zu verkaufenden…
…Zeitpunkt des Abschlusses des Bauauftrages die allgemeinen Sanierungsarbeiten des Hauses und die konkreten Wohnungsrenovierungen zu 10 - 25% bereits vorgenommen worden. Die Fertigstellung der Sanierungen sei auf Basis des jeweiligen Bauauftrags innerhalb weniger Wochen zwischen Willensübereinstimmung und Übergabe der Wohnung erfolgt. Im Übrigen seien neben der…