…in Streit stehenden Vertrag sei der Berufungswerberin ein Forderungsrecht eingeräumt worden, das sie berechtigte, jederzeit die Erfüllung, nämlich die Zahlung von 30.000,00 € zu verlangen. Daran ändere die vereinbarte Klausel nichts, die wohl die Fälligkeit, nicht aber die Entstehung der Steuerschuld hinausschieben könne…
…die wohl die Fälligkeit, nicht aber die Entstehung der Steuerschuld hinausschieben könne. Dies sei im Unterschied zu einer aufschiebenden Bedingung zu sehen - eine solche liege im Streitfall nicht vor. Durch Unterfertigung des Vertrages habe der Berufungswerber auch zu erkennen gegeben, dass er die Leistung in…
…die Steuerschuld gem. § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG noch nicht entstanden. Was das Entstehen der Steuerschuld betrifft, ist aber Folgendes festzustellen: Unstrittig entsteht bei Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG) die Steuerschuld gem. § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der…
…3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG 1991 der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld noch nach § 4 Abs 1 BAO (VwGH 21.11.2012, 2010/16/0254). Nach § 1 Z 3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland…
…seitens der geschenknehmenden Partei erfolgte. Obwohl im Vertrag keine konkreten Handlungen angeführt sind, wird hier darauf hingewiesen, dass die Übergabe der Liegenschaft zum 1. Februar 2001 erfolgte und ab diesem Zeitpunkt vom Berufungswerber zu Betriebszwecken verwendet wird. Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld kommt…
…Demnach kommt für die Bestimmung des Zeitpunktes der Steuerschuldentstehung dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Vertrages die entscheidende Bedeutung zu. Zufolge Punkt 8.) des vorliegenden gerichtlichen Vergleiches vom 11. Dezember 2002 "wird dieser Vergleich rechtswirksam, wenn er nicht von der klagenden und/oder beklagten Partei bis…
…Um den Gegenstand der Vorschreibung mit dem notwendigen, unverwechselbaren Bestimmtheitsgrad zu bezeichnen, kommt es beim gegenständlichen NoVA-Tatbestand in erster Linie auf die ausreichende Bezeichnung des abgabepflichtigen Fahrzeuges an und nicht auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld (der - wie oben ausgeführt - tatsächlich unverändert geblieben…
…Verfüllung bzw. die Geländeanpassung mit Abfall eine Tätigkeit in dem Sinne ist, dass sie unter einen Befreiungstatbestand subsumiert werden konnte. Für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich (VwGH vom 22.4.2004, 2003/07/0173). Gemäß §…
…rechtliche Beurteilung der Hauptsache unerheblich sind, abgesehen) mit dem früheren deckt (vgl VwGH 6.9.2005, 2005/03/0065, mwN). Im vorliegenden Fall unterscheidet sich der Bescheid vom 15. September 2009 von jenem vom 2. August 2006 hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung der Steuerschuld und…
…Der Umstand, dass die Auszahlung eines Teilbetrages dieser Forderung - nämlich S 300.000,00 - auf Grund einer Vereinbarung im Vergleich vom 6. November 2001 hinausgeschoben wurde, ist für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für die gesamte Forderung in Höhe von S 1,023.000…
…so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der verkürzten Gebühr zu erheben (§ 9 Abs. 1 GebG 1957). Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine feste Gebühr dann, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld oder innerhalb der von der Behörde eingeräumten Zahlungsfrist nicht auf eine nach …
…7 NoVAG in der im gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung im Falle des § 1 Z 3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld noch nach § 4 Abs. 1 BAO. Nach § 1 Z 3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG unterliegt der Normverbrauchsabgabe die…
…so ist auch die Valorisierungsverordnung BGBl II 128/2007 anzuwenden, wonach die Eingabengebühr 13,20 € beträgt. Der Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld war § 47 Abs…
…abgestellt. Der Umstand, dass bloß die Auszahlung des Barlegats hinausgeschoben ist, ist für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ohne Bedeutung. Im Übrigen hat der Bw dem Grunde oder der Höhe nach keine Bedenken gegen den Erbschaftssteuerbescheid vorgebracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz…
…Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens ist jeweils im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu beurteilen (VwGH 27. 1. 1999, 98/16/0361 und 98/16/0362). Im Rahmen der freien Beweiswürdigung wird dem Inhalt der Privaturkunde auch weniger Bedeutung beigemessen als den zuerst im…
…Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens ist jeweils im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu beurteilen (VwGH 27. 1. 1999, 98/16/0361 und 98/16/0362). Im Rahmen der freien Beweiswürdigung wird dem Inhalt der Privaturkunde auch weniger Bedeutung beigemessen als den zuerst im…
…Steuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist. Nur diese soll der Besteuerung unterworfen werden, nicht dagegen schon die bloße Aussicht auf eine erst in Zukunft mutmaßliche oder möglicherweise eintretende Bereicherung. Dies bedeutet, dass die Entstehung der Steuerschuld…
…Steuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist. Nur diese soll der Besteuerung unterworfen werden, nicht dagegen schon die bloße Aussicht auf eine erst in Zukunft mutmaßliche oder möglicherweise eintretende Bereicherung. Dies bedeutet, dass die Entstehung der Steuerschuld…
…1994 enthaltenen Regelungen sein. Davon abgesehen könnte auch eine Änderung des ursprünglichen Notariatsaktes keine Rückwirkung erzielen und eine bereits entstandene Schenkungssteuerschuld nachträglich aufheben. Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens ist jeweils im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu beurteilen (VwGH jeweils vom 27. 1. 1999…
…Steuerschuld ist daher in Anwendung des § 8 Abs. 2 GrEStG zu diesem Zeitpunkt entstanden. 2. Nichtfestsetzung der Steuer Gemäß § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld…