…Zeitpunkt der Entnahme unter anderem damit begründet, dass unbefristete Mietverträge über das Objekt abgeschlossen worden seien. Es wird also direkt Bezug auf das Mietrechtsgesetz genommen. Es wird dabei aber übersehen, dass eben dieser Sachverhalt bereits im August 1988 passiert ist." In diesem Schriftsatz erhob der…
…den Jahren 1997 bis 2000 erfolgt. Bis zu welchem Zeitpunkt wurde das sich in diesem Gebäude befindliche Obergeschoss privat genutzt und durch welche Personen erfolgte die Nutzung? 2) Aus den Akten geht weiters hervor, dass bereits vor der am 31. März 2003 erfolgten Betriebsaufgabe Adaptierungsarbeiten…
…sondern den Entnahmezeitpunkt erst im Jahr 1998 anzunehmen - "Unbeschadet dieser Umstände ist es dem Bw. leid, sich dieser Frage wegen mit einem ständigen Behördenstreit zu belasten und ist im Vergleichswege bereit, vom Zeitpunkt der letzten Besichtigung (also etwa ab 1998) an, einer Entnahme des Gebäudeteils…
…Die Fa. X-OHG stehe zu 100 % im Eigentum des geschäftsführenden Gesellschafters H.P., daher stelle diese Entnahme im Zeitpunkt der Zuzählung (2006) eine verdeckte Gewinnausschüttung an diesen dar. Mangels Vorlegens entsprechender Darlehensverträge und schriftlicher Vereinbarungen, welche den Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen…
…sei, die möglichen stillen Reserven durch eine Veräußerung offen zu legen. Ebenso sei weder eine Einwilligung der Begünstigten noch eine behördliche Feststellung zum Vorliegen einer solchen Zustimmung bekannt. Nur eine derartige, im Zeitpunkt der Entnahme vorliegende Einwilligung hätte den Komplementär wieder in die Lage versetzt…
…Mietzins bezahlen oder das Mietverhältnis auflösen. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Entnahmen sind nach § 6 Z 4 EStG 1988 mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist Teilwert der Betrag…
…1988 sind Entnahmen mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen. Der Teilwert ist gemäß § 6 Z 1 leg. cit der Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber…
…nach dem Bewertungsstichtag (Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld mit Eintragung der Bw. im Firmenbuch am 2.7.2005) keine gesonderte Verrechnung von Zinsen für den Zeitraum bis zur Fälligkeit vereinbart wurde, liegen hier "besondere Umstände" vor und ist die aus der Entnahmeverbindlichkeit resultierende Belastung für…
…zum Zeitpunkt der Entnahme einen höheren Wareneinsatz bewirke. Die Bewertung durch das Finanzamt sei in Anlehnung an die dem Berufungswerber bekannte gutachterliche Stellungnahme zu einer vergleichbaren Sachlage erfolgt. Dort sei der Einlagewert durch Abzug von 43% vom Vergleichspreis für bebaute geteilte Grundstücke ermittelt worden. Der…
…Entnahmezeitpunkt nicht erstellt. Im Jahr 2004 verkaufte der Bw. das gesamte Grundstück aus dem Privatvermögen um € 650.000,00, wobei aus dem Kaufvertrag nicht ausdrücklich ersichtlich ist, welcher Teil des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt. Strittig ist die Höhe des gemeinen Wertes zum Zeitpunkt…
…dass sich die Halle zum Zeitpunkt der Entnahme in das Privatvermögen (Zusatz der Rechtsmittelbehörde: 1. Jänner 2003) in dem im Gutachten des Sachverständigen vom 27. Juni 2004 beschriebenen Zustand befunden hat, als Anhaltspunkte dafür vorlägen, die eine erst nach der Entnahme erfolgte Wertsteigerung im behaupteten…
…Er (der Bw bzw. dessen steuerlicher Vertreter) verstehe dies so, dass es sich um eine Nutzungsänderung im Zeitablauf handeln müsse und nicht um eine Korrektur des Nutzungsanteils von Beginn der Nutzung an. Im vorliegenden Fall stelle sich auch die Frage, zu welchem Zeitpunkt diese Entnahme…
…dann betrüge der Sachwert (Entnahmewert) nur rund € 287.700,00. Am 27.11.2012 legte das Finanzamt ein Schreiben vor, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass das verfahrensgegenständliche Sachverständigengutachten vom 20.4.2009, (adaptiert mit 23.10.2012), zu keinem Zeitpunkt als unrichtig abgelehnt…
…späteren Zeitpunkt auf das in Rechnung stellen von Zinsen verzichtet hätte (vgl. UFS 23.4.2012, RV/2369-W/08; zu einem Einbringungsvertrag in dem "vorläufig keine Verzinsung festgelegt" wurde siehe UFS 8.7.2009, RV/0004-I/08). Durch die Unverzinslichkeit der "unbaren Entnahme…
…die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer geändert habe. Während sie in ihrem ersten Bescheid noch von einer jährlichen Bereicherung der Gesellschaft in Höhe fiktiver Zinsen ausgehe, vertrete sie nun die Rechtsansicht, dass die Bereicherung bereits im Zeitpunkt des Entstehens der unbaren Entnahme für sämtliche…
…zahlen und gebühren ab diesem Zeitpunkt auch Verzugszinsen. Eine Verzinsung des Kaufpreises für die Zeit zwischen Übergabe und Kaufpreiszahlung findet mangels abweichender Vereinbarung nicht statt (Aicher in Rummel 3, § 1063 Rz 3). Selbst in der steuerrechtlichen Literatur, die unbare Entnahmen primär als Instrument für die…
…nur dann vom Fortbestand der Unternehmereigenschaft iSd UStG auszugehen, wenn die Absicht einer anderweitigen unternehmerischen Tätigkeit objektiv nach außen hin zum Ausdruck kommt (was beispielsweise bei einer Verpachtung des Unternehmens gegeben ist). Ist im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe noch Unternehmensvermögen vorhanden, ist daher ein Entnahmeeigenverbrauch nach …
…der Freischein schon im Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsübernahme, also mit Wirkung ex tunc, es kommt nicht auf den Zeitpunkt an, in dem dieser veränderte Umstand von der Behörde oder dem Lieferanten bemerkt wird. Daher hat die Bf. ab dem Zeitpunkt der Betriebsübernahme bei den Entnahmen…
…werden könne, dass die frühere Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werde. Würden unter solchen Voraussetzungen bei einschneidender Verminderung der betrieblichen Tätigkeit die wesentlichen Grundlagen des Betriebes an verschiedene Peronen entgeltlich oder unentgeltlich übertragen oder in das eigene Privatvermögen des Unternehmers übergeführt, liege noch…
…sind Entnahmen alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten ("zB von Bargeld, Waren, Erzeugnissen und anderen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, von Leistungen, von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder von Nutzungen solcher Wirtschaftsgüter"), deren Bewertung gemäß § 6 Z 4 EStG mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu…