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UFSL RV/0176-L/04Keine ausnahmsweise Säumnis im Wiederholungsfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

… sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3 BAO erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. Für die Zeitgerechtheit der Entrichtung ist die Einhaltung der Zahlungsfristen maßgebend. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Verhängung eines Säumniszuschlages führte…

UFSS RV/0729-S/07Erster Säumniszuschlag und Telebanking
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

… sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3 BAO erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. Für die Zeitgerechtheit der Entrichtung ist die Einhaltung der Zahlungsfristen maßgebend. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Verhängung eines Säumniszuschlages führte…

UFSW RV/1753-W/03Fehlende Grundaufzeichnungen berechtigen die Abgabenbehörde zur Schätzung, wobei auf Basis nicht glaubhaft gemachter Freikarten eine prozentuelle Hinzuschätzung zu den erklärten Straßenumsätzen vorzunehmen war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006Teil 3/3

…die Bücher und Aufzeichnungen ergeben sich allgemein aus den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung und im Besonderen aus den Ordnungsvorschriften der §§ 131 ff BAO. Dazu gehören unter anderem Grundsätze wie die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Wahrheit, Klarheit, Belegbarkeit, Sicherheit, Unveränderbarkeit und Prüfbarkeit. Eine Buchführung ist materiell ordnungsmäßig…

UFSF RV/0162-F/11Schätzungsgrundlagen einer Betriebsprüfung bei Vorliegen einer automationsunterstützten Manipulationsfunktion in einem Kassensystem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2013Teil 1/2

…oder Ausbesserung ist technisch auszuschließen oder sind durch ein Begleitprodukt die Protokollierung der laufenden Eintragungen und somit mittelbar ua. die Einhaltung der Kriterien der Endgültigkeit, Zeitgerechtheit und der Zeitfolgemäßigkeit zu dokumentieren und vor nachträglichen, nicht nachvollziehbaren Abänderungen (ua. in Form von Verfälschungen) zu sichern . Gemäß …

UFSG RV/0390-G/12Grobes Verschulden: Beauftragung der steuerlichen Vertreterin mit der Einbringung eines ZE-Ansuchens am Nachmittag des Fälligkeitstages der UVA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2013

…nicht durch entsprechende Kontrollen sichergestellt wird, dass Unzulänglichkeiten infolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen sind. Die Überwachungspflicht geht aber nicht so weit, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen (Stoll, BAO, 2987). So muss etwa eine ausdrücklich angeordnete…

UFSL RV/0670-L/10Säumniszuschlag wegen verspäteter Einreichung einer UVA mit Vorsteuerüberschüssen über FinanzOnline
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2011

…Kontrollorganisation auch eine Überwachungspflicht, die aber nicht so weit geht, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen. Insbesondere bei eingearbeiteten, gut geschulten und zuverlässigen Mitarbeitern von berufsmäßigen Parteienvertretern kann bei Vorliegen eines ausreichenden Kontrollsystems, das sich in…

UFSL RV/0437-L/10Zurechnung des Verschuldens der steuerlichen Vertreterin, die eine juristische Person ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2011

…Allerdings darf diese Überwachungspflicht auch nicht überspannt werden. Die Überwachungspflicht geht nicht so weit, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen (Stoll, BAO, 2987). So muss etwa eine ausdrücklich angeordnete Postaufgabe nicht auf ihr tatsächliches Stattfinden kontrolliert…

UFSW RV/1459-W/06Vernichtung von Grundaufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009Teil 1/2

…ergeben sich allgemein aus den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung und im Besonderen aus den Ordnungsvorschriften der §§ 131 ff BAO. Dazu gehören unter anderem Grundsätze wie die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Wahrheit, Klarheit, Belegbarkeit, Sicherheit, Unveränderbarkeit und Prüfbarkeit. Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist nicht mit…

UFSL RV/0480-L/05Rechtswirksame Verzichtserklärung gemäß § 22 Abs 6 UStG 1994 hinsichtlich land- und forstwirtschaftlicher Umsatzsteuerpauschalierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2006Teil 1/2

…sorgen, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind. Neben dieser Vorsorgepflicht trifft den Parteienvertreter überdies eine Überwachungspflicht, die aber nicht so weit geht, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen (Stoll, BAO-Kommentar, § 308, 2987…

UFSW RV/0975-W/04Schätzung unter Verwendung der Lognormalverteilung auf die erklärten - verkürzten - Tageslosungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2005Teil 1/2

…um festzustellen, ob damit eine lückenlose Erfassung der Geschäftsfälle sicher erscheint, oder aber ob damit u.U. Manipulationen durch Nichterfassung oder nachträgliche Stornierung möglich sind. Vor allem aber wird dabei die Einhaltung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Erfassung nachgeprüft (Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Wahrheit, Klarheit, Belegbarkeit, Sicherheit…

UFSL RV/0093-L/03Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei unterlassener Quotenanmerkung mittels Finanz-Online
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.03.2004

…weil die Überwachungspflicht nicht so weit gehe, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen. Dies gelte insbesondere für Tätigkeiten, die jedermann ohne besondere Schulung und Fachkenntnisse zugemutet werden könnten und die als die Erfüllung von konkreten Aufträgen…