… sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3 BAO erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. Für die Zeitgerechtheit der Entrichtung ist die Einhaltung der Zahlungsfristen maßgebend. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Verhängung eines Säumniszuschlages führte…
… sie beginnt in den Fällen des § 211 Abs. 2 und 3 BAO erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist. Für die Zeitgerechtheit der Entrichtung ist die Einhaltung der Zahlungsfristen maßgebend. Dabei ist es unbeachtlich, ob die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Verhängung eines Säumniszuschlages führte…
…die Bücher und Aufzeichnungen ergeben sich allgemein aus den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung und im Besonderen aus den Ordnungsvorschriften der §§ 131 ff BAO. Dazu gehören unter anderem Grundsätze wie die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Wahrheit, Klarheit, Belegbarkeit, Sicherheit, Unveränderbarkeit und Prüfbarkeit. Eine Buchführung ist materiell ordnungsmäßig…
…oder Ausbesserung ist technisch auszuschließen oder sind durch ein Begleitprodukt die Protokollierung der laufenden Eintragungen und somit mittelbar ua. die Einhaltung der Kriterien der Endgültigkeit, Zeitgerechtheit und der Zeitfolgemäßigkeit zu dokumentieren und vor nachträglichen, nicht nachvollziehbaren Abänderungen (ua. in Form von Verfälschungen) zu sichern . Gemäß …
…nicht durch entsprechende Kontrollen sichergestellt wird, dass Unzulänglichkeiten infolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen sind. Die Überwachungspflicht geht aber nicht so weit, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen (Stoll, BAO, 2987). So muss etwa eine ausdrücklich angeordnete…
…Kontrollorganisation auch eine Überwachungspflicht, die aber nicht so weit geht, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen. Insbesondere bei eingearbeiteten, gut geschulten und zuverlässigen Mitarbeitern von berufsmäßigen Parteienvertretern kann bei Vorliegen eines ausreichenden Kontrollsystems, das sich in…
…Allerdings darf diese Überwachungspflicht auch nicht überspannt werden. Die Überwachungspflicht geht nicht so weit, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen (Stoll, BAO, 2987). So muss etwa eine ausdrücklich angeordnete Postaufgabe nicht auf ihr tatsächliches Stattfinden kontrolliert…
…ergeben sich allgemein aus den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung und im Besonderen aus den Ordnungsvorschriften der §§ 131 ff BAO. Dazu gehören unter anderem Grundsätze wie die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Wahrheit, Klarheit, Belegbarkeit, Sicherheit, Unveränderbarkeit und Prüfbarkeit. Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist nicht mit…
…sorgen, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind. Neben dieser Vorsorgepflicht trifft den Parteienvertreter überdies eine Überwachungspflicht, die aber nicht so weit geht, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen (Stoll, BAO-Kommentar, § 308, 2987…
…um festzustellen, ob damit eine lückenlose Erfassung der Geschäftsfälle sicher erscheint, oder aber ob damit u.U. Manipulationen durch Nichterfassung oder nachträgliche Stornierung möglich sind. Vor allem aber wird dabei die Einhaltung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Erfassung nachgeprüft (Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Wahrheit, Klarheit, Belegbarkeit, Sicherheit…
…weil die Überwachungspflicht nicht so weit gehe, ausnahmslos jeden Arbeitsablauf lückenlos zu überwachen und auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Zeitgerechtheit zu überprüfen. Dies gelte insbesondere für Tätigkeiten, die jedermann ohne besondere Schulung und Fachkenntnisse zugemutet werden könnten und die als die Erfüllung von konkreten Aufträgen…