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UFSG RV/0448-G/04Liebhaberei bei Verwertung eines Nutzungsrechts an einem Hotelappartement ("Zürser Modell")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2004

…Umsätze und Vorsteuern beim Bw., einem technischen Dienstleister, wegen Liebhaberei unbeachtlich sind ("Zürser Modell"). Bei den Steuererklärungen der Jahre 2000 bis 2002 ließ der Bw. die Betätigung außer Ansatz. Nach zuvor durchgeführter abgabenbehördlicher Prüfung der Jahre 2000 bis 2002 setzte das Finanzamt im wiederaufgenommenen Verfahren…

UFSF RV/0219-F/03Liebhaberei bei Verwertung von fremdfinanzierten Nutzungsrechten an Hotelappartements durch Vermietung ("Zürser Modell")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. O. S. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 wird gemäß § 200 Abs. 2 BAO für endgültig…

UFSF RV/0188-F/03Liebhaberei bei Verwertung von fremdfinanzierten Nutzungsrechten an Hotelappartements durch Vermietung ("Zürser Modell")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. A. S., gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 wird gemäß § 200 Abs. 2 BAO für endgültig erklärt…

UFSF RV/0130-F/03Liebhaberei bei Verwertung von fremdfinanzierten Nutzungsrechten an Hotelappartements durch Vermietung ("Zürser Modell")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. A.S. gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 2000 sowie Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1995 bis 2000 werden…

UFSF RV/0129-F/03Liebhaberei bei Verwertung von fremdfinanzierten Nutzungsrechten an Hotelappartements durch Vermietung ("Zürser Modell")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. O. S. gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 2000 sowie Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1995 bis 2000 werden…

UFSF RV/0237-F/02Liebhaberei bei Verwertung von fremdfinanzierten Nutzungsrechten an Hotelappartements durch Vermietung ("Zürser Modell")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2004

…Erstere Gesellschaft erwarb und adaptierte das Hotel C, zweitere errichtete das Sporthotel Z. Die Finanzierung der Hotelliegenschaften und Betriebe sollte nach dem sogenannten "Z-Modell" erfolgen, d.h. das Kapital zur Finanzierung der Hotels sollte über den Verkauf von Nutzungsrechten an den Hotelappartements aufgebracht werden…

UFSW RV/1661-W/10Der Bau und die Vermietung eines Ferienhauses in der Karibik ist als Betätigung iS d § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung einzustufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2012

…24.2.2000, Zl. 97/15/0166, VwGH 24. Februar 2000, 97/15/0166; vgl. auch die darauf Bezug nehmenden abweisenden Erkenntnisse und Berufungsentscheidungen zum "Zürser Modell": VwGH 30. Oktober 2003, 2003/15/0028; VwGH 30. Oktober 2003, 2003/15/0032; UFS 26. März 2004…

UFSG RV/0221-G/05Liebhaberei eines Rentenversicherungsmodells mit endfälliger Fremdwährungskreditfinanzierung, Wechselkursrisiko
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2010Teil 3/3

In Anlehnung an das Verhältnis der Vertragssummen der einzelnen Modellkomponenten erfolgt, mangels Detailaufgliederung durch die Z.- AG trotz ergangener Aufforderung, die Zuordnung dieser Aufwandsposition zum Kreditvertrag der Y.-Bank pauschal mit 1/3 des in Rechnung gestellten Betrages (12.687,- €). In der Prognoserechnung ist…