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8 Treffer1567 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1534-W/021. Buchführungsmängel, wie mangelhafte Abrechnungszettel und fehlende Aufzeichnungen der Zählwerkstände, führen bei einem Automatenaufsteller zur Schätzungsverpflichtung der Behörde. 2. Bei Mehrfachlosungen kann mittels Endziffernanalyse nachgewiesen werden um welchen Wert die tatsächliche Häufigkeit der Endziffern von deren erwarteter Häufigkeit abweicht und mit welcher Wahrscheinlichkeit daher "besondere Ursachen" für deren Auftreten vorliegen müssen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2004

…S 30.570.- | S 29.265.- | S 33.894.-S | S 35.074.- Bemerkenswert sei, dass in jenem Jahr die höchsten Erlöse pro Automat erzielt worden seien, in dem die Zählwerkstände aufgezeichnet worden seien. Weiters seien die gesamten Kassalosungen, rund 300 Zahlen…

UFSG RV/0652-G/08Schätzungsberechtigung bei Aufsteller von Geldspielautomaten (formelle Mängel) - Sicherheitszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. Handelsges.m.b.H & CoKG, Automatenaufstellung und Handel mit Automaten, F., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KEG, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, 32 und 36, vom 11. Februar 2008 gegen die…

UFSG RV/0652-G/08Schätzungsberechtigung bei Aufsteller von Geldspielautomaten (formelle Mängel) - Sicherheitszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011Teil 2/2

…Ausdruck) erfolgt. Zur Qualifizierung der Vermutung der Richtigkeit der in den Abrechnungszetteln über das Einspielergebnis ausgewiesenen Ziffern nur aus der Tatsache ihres Festhaltens auf einer Abrechnung und der Unterschriften des Aufstellers (und gegebenenfalls seines Vertragspartners) sollen die Zählwerkstände der abgerechneten Automaten mitaufgezeichnet werden. Die tatsächliche…

UFSW RV/0687-W/02Aufzeichnungsmängel bei einem Automatenaufsteller
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2006

… es hat keine solchen Schmierzettel gegeben, weil eben die Zählwerkstände telefonisch durchgesagt wurden. Standlisten Da die Schätzung nur die Umsätze der Münzgewinnspielautomaten betrifft, beschränken wir uns auch bezüglich der Standlisten auf diese Automatenkategorie. Aufgrund des für jeden Geldspielautomaten geführten Buches ist eine Zusammenfassung in Listenform…

UFSW RV/0785-W/03Schätzungsweise Zurechnung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses zu den Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2006

…vorgenommen. Die wesentlichen Feststellungen waren folgende: Ad Tägliche Aufzeichnungen: Die Dokumentation der Kasseninhalte der Münzautomaten wäre mittels Monatslosungslisten erfolgt, eine tägliche Aufzeichnung über Zählwerkstände und Losungen wäre jedoch nicht geführt bzw. nicht vorgelegt worden. Im Zuge von Erhebungen durch das Magistrat Wien wurde weiters festgestellt…

UFSW RV/4074-W/02Aufzeichnungsmängel bei einem Automatenaufsteller
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…Saumsal seitens der Bw.in dargetan werden." Sie werden ersucht, die in der Berufung angesprochenen Darlegungen und Grundaufzeichnungen (Aufzeichnung der Kasseninhalte, Abrechnungszettel, Zählwerkstände und Standlisten), nachzureichen. Mit Schreiben vom 27. Februar 2006 wurde um Fristverlängerung zur Beantwortung des Ergänzungsersuchens bis zum 30. März 2006 ersucht…

UFSG RV/0384-G/09Schätzung bei einem Spielautomatenaufsteller: Schätzungsberechtigung mangels täglichen Festhaltens der Bareingänge und Barausgänge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012Teil 1/2

…Erinnerung vorhanden, da sie auch für den Vorsteuerabzug benötigt wurden. Aufzeichnungen über die einzelnen Zählwerksstände und entnommenes Bargeld durch den Wirt gab es nicht. Der Wirt hat für Auszahlungen an die Spieler ja regelmäßig Geld entnommen, wobei der Aufsteller = T natürlich ein Interesse daran…

UFSG RV/0484-G/09Schätzung bei einem Spielautomatenaufsteller: Schätzungsberechtigung mangels täglichen Festhaltens der Bareingänge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012Teil 1/2

…Nur diese Belege waren gem. Erinnerung vorhanden, da sie auch für den Vorsteuerabzug benötigt wurden. Aufzeichnungen über die einzelnen Zählwerksstände und entnommenes Bargeld durch den Wirt gab es nicht. Der Wirt hat für Auszahlungen an die Spieler ja regelmäßig Geld entnommen, wobei der Aufsteller =…