…angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Text ergänzen»Der Betriebsgegenstand der berufungswerbenden GmbH (Bw) besteht in der Vermögensverwaltung, Realitätenwesen und Wohnungs- und Siedlungswesen. Die Bw. wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 4.5.2006 gegründet. Gesellschafter sind I.P. und A.H. zu 51 und 49%, I.P…
…ist "das Realitätenwesen, Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Siedlungswesen". Komplementär in der Gesellschaft ist die Firma WTG (im Folgenden kurz: WTG), Kommanditist ist Herr KPK (im Folgenden kurz: KPK). Die WTG ist mit 90 % und KPK mit 10 % beteiligt. Das Wirtschaftsjahr der Bw. umfasste jeweils den Zeitraum…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die S (i.d.F. Bw.) ist im Bereich des Realitätenwesens, der Vermögensverwaltung sowie des Wohnungs- und Siedlungswesens tätig. Alleiniger Gesellschafter der Bw. war im berufungsgegenständlichen Zeitraum SA. Geschäftsführer war sein Vater MA. Die Bp…
…Realitäten-, Wohnungs- und Siedlungswesen sowie im Bereich der Vermögensverwaltung tätig ist. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 18. Mai 1995 wurde die Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft mit der H. Vermögensberatung GmbH, FN 00000 z, als übertragender Gesellschaft verschmolzen. In den Streitjahren waren die Gesellschafter Mag. I. und J…
…mit dem Geschäftsgegenstand Realitätenwesen, Vermögensverwaltung und Wohnungs- und Siedlungswesen wurde anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung gem. § 147 Abs. 1 BAO festgestellt: Tz 5: Zusammenschluss - gescheiterte Umgründung Im Jahr 2000 sollte ein Zusammenschluss gem. Art. IV. UmgrStG mit 2 neuen Gesellschaftern (Dr. M und Mag. W ) erfolgen…
…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (= Bw.) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 3. Februar 1982 gegründet. In weiterer Folge wurde der Gesellschaftsvertrag mehrere Male geändert. Der Betriebsgegenstand der Bw. kann mit Realitätenwesen, Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Siedlungswesen umschrieben werden…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die V (idF. auch Bw.) ist im Bereich Realitätenwesen, Vermögensverwaltung sowie Wohnungs- und Siedlungswesen tätig. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 2000 sowie 2001 wurde u.a. eine von der Bw…
…2 EStG 1988 für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die S (i.d.F. Bw.) ist im Bereich des Realitätenwesens, der Vermögensverwaltung sowie des Wohnungs- und Siedlungswesens tätig. Alleiniger Gesellschafter der Bw…
…seit 1990) alleiniger Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter (Beteiligung: 95 %) der beim genannten Finanzamt steuerlich erfassten B-GmbH (StNr. 56; erklärter Jahresumsatz 2007: ca. 67.000,00 € bzw. 2008: ca. 85.000,00 €) mit dem Betriebsgegenstand Realitätenwesen, Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Siedlungswesen (FN 1112 m des…
…vom 11. Oktober 1989, FN 17 des Landesgerichtes Wels) betreibt an der angeführten Anschrift ein Unternehmen mit dem Betriebsgegenstand Realitätenwesen, Vermögensverwaltung sowie Wohnungs- und Siedlungswesen und führt dabei Umsätze iSd UStG 1994 aus (erklärter Jahresumsatz 2007: ca. 67.000,00 € bzw. 2008: ca. 85…
…sondern "der Eigentümer lässt ihn nur ruhen". Zum 31. Dezember 1971 hätten sich noch 25 Wohnungen, ein Geschäftsraum und drei sonstige Räume im Betriebsvermögen des Bw befunden (lt. einem Aktenvermerk der früheren Betriebsprüfungsstelle). Es stehe demnach fest, dass die "Betriebsgrundlagen" zu diesem Zeitpunkt zwar wesentlich…
…| Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist im Bereich Realitätenwesen, Vermögensverwaltung, Wohnung- und Siedlungswesen tätig. Die Berufungswerberin wurde im Mai 2004 errichtet: - Geschäftsführer: C R…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, in B, vertreten durch Heimat Österreich gemeinnützige Wohnungs - und Siedlungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Plainstraße 55, vom 4. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 16. November 2006 betreffend Säumniszuschlag…
…der jeweils maßgebende Höchstbetrag, so ist ein Viertel des Höchstbetrages als Sonderausgaben abzusetzen (Sonderausgabenviertel). Auf Grund der vorgelegten Bestätigungen hat das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung vom 17. April 2008 die Rückzahlungen an die "X." Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Ges.m.b.H. (nach § 18 Abs…
…Rn, zu dem vor dem Bezirksgericht D zur Zl C1 geführten Verfahren vor. Daraus geht hervor, dass die Vermieterin (H Gem Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft) als Klägerin auftrat und den Bw. auf Zahlung des einbehaltenen Mietzinses in Höhe von € 6.967,39 sA. klagte. Im…
…einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen Darlehensschuld mit deren Nennwert auch dann nicht rechtswidrig sei, wenn eine Gebietskörperschaft im Rahmen der Förderung der Errichtung von Wohnungen für Zinsen und Tilgung einen Zuschuss leiste. Im damaligen Beschwerdefall billigte der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen Darlehensschuld mit deren Nennwert auch dann nicht rechtswidrig sei, wenn eine Gebietskörperschaft im Rahmen der Förderung der Errichtung von Wohnungen für Zinsen und Tilgung einen Zuschuss leiste. Im damaligen Beschwerdefall billigte der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen Darlehensschuld mit deren Nennwert auch dann nicht rechtswidrig sei, wenn eine Gebietskörperschaft im Rahmen der Förderung der Errichtung von Wohnungen für Zinsen und Tilgung einen Zuschuss leiste. Im damaligen Beschwerdefall billigte der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…einer vom Erwerber eines Liegenschaftsanteiles übernommenen Darlehensschuld mit deren Nennwert auch dann nicht rechtswidrig sei, wenn eine Gebietskörperschaft im Rahmen der Förderung der Errichtung von Wohnungen für Zinsen und Tilgung einen Zuschuss leiste. Im damaligen Beschwerdefall billigte der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Strom und Gas. Diese Kosten seien allerdings wesentlich höher, da für die Bw. die Anmietung einer größeren Wohnung erforderlich gewesen sei. Auch verbringe der Sohn ihres Lebensgefährten jedes zweite Wochenende bei ihnen. Die Zahlungen des Lebensgefährten würden daher nicht der Bw. und ihren Kindern zugute…