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UFSW RV/0772-W/05Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2005

…Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats vorgesehenen Familienleistungen. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i d VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe vorrangig zuständig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Bemerkt wird…

UFSW RV/1146-W/12Differenzzahlung - Kindesmutter und Kinder in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…EWG 1408/71). Im vorliegenden Fall ist daher gemäß Art. 10 Abs. 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen vorrangig zuständig. Zu beachten ist weiters, dass die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/17 und Nr…

UFSL RV/0130-L/11Differenzzahlung-Kindesmutter und Kind in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2012

…EWG 1408/71). Im vorliegenden Fall ist daher gemäß Art. 10 Abs. 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen vorrangig zuständig. Zu beachten ist weiters, dass die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/17 und Nr…

UFSW RV/1330-W/07Differenzzahlung bei Aufenthalt des Kindes in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2010

…Humer" eindeutig klarstellte. Da aber auch die Mutter im vorliegenden Fall nichtselbständig erwerbstätig ist, ist nach der VO der Wohnsitzstaat Polen primär für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig. Unabhängig von der tatsächlichen Antragstellung oder Auszahlung allfällig zustehender Familienleistungen ruht somit nach der Kollisionsnorm des Art…

UFSW RV/3793-W/08Anspruch auf Differenzbetrag an Familienbeihilfe, wenn die Mutter im Inland nichtselbständig beschäftigt ist, das Kind bei den anspruchsberechtigten Großeltern in Polen wohnt und die Mutter die Unterhaltskosten überwiegend trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.03.2009

…EWG 1408/71. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gem Art 76 der VO…

UFSW RV/2461-W/10Sind polnische Familienleistungen auf die österreichische Familienbeihilfe anzurechnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2011

…nicht gestellt. Im vorliegenden Fall sei daher gemäß Art. 10 Abs. 1 b der Verordnung EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen vorrangig zuständig gewesen. Im Beschäftigungsmitgliedsstaat Österreich bestehe gemäß Art. 76 der Verordnung EWG 1408/71 iVm Art. 10 der…

UFSW RV/1226-W/111. Sind Stiefkinder Familienangehörige im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71? 2. Sind Zeiten zwischen Reifeprüfung und dem Beginn eines Hochschulstudiums Berufsausbildung? 3. Anspruch auf Kinderabsetzbetrag für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…wohnen, ist der Wohnsitzstaat vorrangig zur Zahlung der Familienleistungen zuständig. Die Zahlungen im Beschäftigungsstaat (Österreich) ruhen bis zur Höhe der in den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates vorgesehenen Familienleistungen. Im Wohnsitzstaat werden jedoch keine Familienleistungen bezahlt, weil die in den polnischen Rechtsvorschriften festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird. Für…

UFSW RV/1618-W/08Überwiegende Kostentragung für in Polen - nicht im gemeinsamen Haushalt - lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…Zuge des Ermittlungsverfahrens an den Bw. gerichtete Frage, nämlich in welcher Höhe für den in Rede stehenden Zeitraum in Polen als Wohnsitzstaat der Kinder Familienleistungen (an die Mutter) vorgesehen waren und in welcher Höhe diese Leistungen in Anspruch genommen wurden, vom Bw. unbeantwortet gelassen wurde. …

UFSW RV/2084-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in Polen lebendes Kind mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2008

…mit 11. Mai 2005 angegeben. Als Staatsbürgerschaft sowie bisheriger Wohnsitzstaat wird jeweils Polen genannt. Diesem Antrag sind neben Bestätigungen aus dem Zentralen Melderegister beglaubigte Übersetzungen aus dem Polnischen der Kurzabschriften der Heiratsurkunde des Bw. und seiner Gattin sowie der Geburtsurkunde des Kindes des Bw., drei…

UFSW RV/1368-W/09Kein Familienbeihilfenanspruch für in Polen lebende Kinder wegen Scheinselbständigkeit eines polnischen Bau(hilfs)arbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2010

…ist polnischer Staatsbürger. Mit am 4. März 2008 eingereichten Eingaben beantragte er die Zuerkennung der Familienbeihilfe für seine drei minderjährigen Kinder Z. (geboren 1995), P. (geboren 1996) und D. (geboren 1998) ab dem Jahr 2007. Zum Datum seiner Einreise nach Österreich und seinem bisherigen Wohnsitzstaat…

UFSW RV/3417-W/11Familienbeihilfe für ein in Polen lebendes Stiefkind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…Kindesmutter - unbestrittenerweise - in Polen anspruchsberechtigt ist, ruht der Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe auf Grund der gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Prioritätsregeln des Art. 76 VO Nr. 1408/71 bzw. Art. 68 VO 883/2004 bis zur Höhe der im Wohnsitzstaat der Kinder zu leistenden polnischen Familienbeihilfe. Dem Bw…

UFSW RV/1843-W/09Familienwohnsitz betreffend Kosten für Familienheimfahrten nach Polen und Alleinverdienerabsetzbetrag;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…eine Erklärung unserer Nachbarin vom 6.01.2009 samt einer Übersetzung bei. Als Einkommensnachweis meiner Lebensgefährtin im Veranlagungsjahr 2007 lege ich Ihnen ihren polnischen Steuerbescheid vom 5.12.2008 samt einer beglaubigten Übersetzung bei. Meine Lebensgefährtin übte in diesem Jahr eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus…

UFSL RV/0908-L/05Werbungskosten in Zusammenhang mit Tätigkeit im Ausland.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2007

…an, dass es sehr schwierig sei mit dem Bw. Kontakt aufzunehmen, da er sehr viel im Ausland unterwegs sei. Derzeit befinde er sich in Polen. Über seine Eltern sei mit dem Bw. per E-Mail nunmehr ein Kontaktaufnahme erfolgt. Eine Antwort seitens des Bw. stehe…

UFSK RV/0080-K/13Begrenzung der Änderungsbefugnis durch die "Sache"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…2011 bis März 2011 und August 2011 bis Dezember 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ist polnischer Staatsbürger und brachte am 23. April 2012 einen Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung für den Zeitraum 10…

UFSW RV/2990-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…Februar 2009 bis Oktober 2009 durch das Finanzamt als Differenzzahlung der volle Betrag an österreichischer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gewährt. Demnach gab es auch keinen Anspruch auf polnische Beihilfe im strittigen Monat Jänner 2009. Wenn in einem der beiden Mitgliedstaaten, entweder im Beschäftigungsstaat oder im Wohnsitzstaat…

UFSK RV/0087-K/13Mangelnde Sachverhaltsermittlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Der berufungswerbende polnische Staatsbürger M.S (in der Folge Bw.) stellte einen Antrag auf Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für sein Kind J). Im Antrag gab er an, für die U…

UFSW RV/2632-W/09Rückforderung von Familienbeihilfe, wenn für einen Zeitraum lt. E 411 im EU-Ausland vom Ehegatten kein Antrag gestellt wurde und somit lt. VO 1408/71 Art. 76 Abs.2 in Österreich nur die Differenzzahlung gebührt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2010

…Bw. deutscher Staatsbürger ist und in Österreich beschäftigt ist. Auch handelt es sich bei der von ihm beantragten Differenzzahlung um einen Familienleistung im Sinne der Verordnung. Grundsätzlich ist nach der Verordnung der Wohnsitzstaat zur Gewährung von Familienleistungen zuständig. Fallen allerdings Wohnsitz-und Beschäftigungsstaat auseinander, so…

UFSI RV/0074-I/07AVAB eines unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen Staatsbürgers; Abweisung mangels Nachweises der Anspruchsvoraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2007

…2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 14. Dezember 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der in Polen wohnhafte Abgabepflichtige ging in der Zeit vom 4. Februar bis 31…

UFSW RV/0324-W/12Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn kein unvorhergesehenes Ereignis und kein bloß minderer Grad des Versehens vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2012

…Tochterunternehmen der britischen D-Gruppe [...] in Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen und Rumänien, sowie Kundenbesuche in den diversen Ländern. Der Dienstvertrag wurde vor allem aus arbeitsrechtlichen Gründen mit der österreichischen GmbH abgeschlossen und die Gehälter auch über die österreichische Lohnabrechnung geführt. Die Gehälter wurden zur Gänze(…

UFSW RV/2989-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…Berufungsvorentscheidung vom 08.07.2010 durch das Finanzamt als Differenzzahlung der volle Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gewährt. Demnach gab es auch keinen Anspruch auf polnische Beihilfe im strittigen Monat Februar 2009. Wenn in einem der beiden Mitgliedstaaten, entweder im Beschäftigungsstaat oder im Wohnsitzstaat…