…Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer ist es erforderlich, dass der Unternehmer seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat und dessen Umsätze im Veranlagungszeitraum 300.000,00 S (22.000,00 €) nicht übersteigen. Da gegenständlich ein Wohnsitz in Österreich nicht vorliegt, kann die Berufungswerberin von der Kleinunternehmerregelung…
…6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im Veranlagungszeitraum S 300.000,- nicht übersteigen. Art. 24…
…Zudem befinden sich Personen, die ihren Wohnsitz oder Sitz von einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich verlegen (Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Mitgliedstaat zur unbeschränkten Steuerpflicht in einem anderen Mitgliedstaat) nicht in einer vergleichbaren Lage mit Personen, die in Österreich durchgehend ansässig und somit…
…Z 27 UStG 1994 sind die Umsätze von Kleinunternehmern unecht von der Steuer befreit. Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland eine Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 UStG 1994 im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro…
…bewirkt bzw erbracht werden, auf jeden Fall von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die Einschränkung der Steuerfreiheit für Kleinunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Inland geht daher direkt auf Gemeinschaftsrecht zurück. Ein Verstoß des § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 gegen Gemeinschaftsrecht vermag der unabhängige Finanzsenat…
…ist, ob die Einschränkung der Kleinunternehmerregelung auf Unternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Inland gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Gemäß § 6 Abs.1 Z 27 UStG 1994 sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Die genannte Bestimmung definiert den Kleinunternehmer als Unternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Inland…
…in Österreich einen Wohnsitz hatte und damit die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994) in Anspruch nehmen konnte. Gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 ist ein Kleinunternehmer ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen…
…steuerfrei: ... 27. die Umsätze der Kleinunternehmer. Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im Veranlagungszeitraum 22.000 Euro nicht übersteigen. Bei dieser Umsatzgrenze bleiben die Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich…
…der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Zuständig für die Erstattung oder den Erlass im Sinn der Artikel 236 bis 239 ZK ist gemäß § 82 Abs. 1 ZollR-DG die Zollbehörde, in deren Bereich die buchmäßige Erfassung des zu erstattenden oder zu erlassenden Betrages…
…fallenden Umsätzen die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei sind. Kleinunternehmer in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im Veranlagungszeitraum € 22.000 nicht übersteigen…
…kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Gemeinschaftsgebiet, so wird die sonstige Leistung dort ausgeführt, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Insoweit verbleibt es bei der Regelung des § 3a Abs 12 UStG, sofern nicht § 3a Abs 9 lit. c UStG oder …
…Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Kleinunternehmer ist laut dieser Gesetzesbestimmung ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z. 1 und Z. 2 leg.cit. im Veranlagungszeitraum…
…1 Z. 3 NoVAG). Die Erhebung der Abgabe obliegt dem Finanzamt, in dessen Amtsbereich der Steuerpflichtige seinen Sitz, seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Abgabenschuldner hat spätestens einen Monat nach der Zulassung bzw. nach der gebotenen Zulassung des KFG 1967 (Fälligkeitstag) eine…
…103/1997 durften Kraftfahrzeuge nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller unter anderem "seinen Hauptwohnsitz oder Sitz, bei Antragstellern ohne Sitz im Bundesgebiet eine Hauptniederlassung im Bundesgebiet hat". Eine Anschrift in Österreich war/ist nicht bloße Formalität einer kraftfahrrechtlichen Zulassung, es muss/te sich vielmehr um…
…in Österreich zugelassen werden. Gemäß § 82 Abs. 8 KFG ist bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Inland benützt werden, davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge einen dauernden Standort in Österreich haben. Seit 23.7.1999 unterliegt gemäß § 1 Ziffer…
…Entscheidungsgründe Die im Berufungszeitraum in Deutschland gelebt habende, rechtsfreundlich vertreten gewesene Berufungswerberin (Bw.) erzielte in Österreich Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung. Ein Wohnsitz oder Sitz in Österreich bestand nicht. Aktenkundig ist ein Mietvertrag vom 3. September 2004, wonach diese Wohnung in der Zeit vom…
…Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im Veranlagungszeitraum 30.000 € nicht übersteigen. Der Wohnsitz ist nach § 26 BAO zu beurteilen. Nach § 26 Abs. 1 BAO hat jemand dort einen Wohnsitz…
… 7 Abs. 1 Z 3 NoVAG). Die Erhebung der Abgabe obliegt dem Finanzamt, in dessen Amtsbereich der Steuerpflichtige seinen Sitz, seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Abgabenschuldner hat spätestens einen Monat nach der Zulassung bzw. nach der gebotenen Zulassung des KFG 1967…
… 7 Abs. 1 Z 3 NoVAG). Die Erhebung der Abgabe obliegt dem Finanzamt, in dessen Amtsbereich der Steuerpflichtige seinen Sitz, seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Abgabenschuldner hat spätestens einen Monat nach der Zulassung bzw. nach der gebotenen Zulassung des KFG 1967…
…deren Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Gem. Art. 29 Abs. 1 ZK ist der Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis…