…diesem Erkenntnis hat der Wohnsitz, von dem aus die Berufstätigkeit vorwiegend erfolgt, hinsichtlich der Erforschung des Mittelpunktes der Lebensinteressen einen höheren Stellenwert als die nur am Wochende oder im Urlaub aufgesuchte Zweitwohnung. Indem die Antragstellerin im begehrten Zeitraum beruflich in Ungarn tätig war und nur…
…diesem Wohnsitz wohnt auch ihr Ehegatte L. M., den sie am 4. November 1995 ehelichte. Am 2. November 1995 wurde die Bf. von der Bezirkshauptmannschaft N. vorgeladen und ihr mitgeteilt, dass sie sich ohne Aufenthaltsgenehmigung als ungarische Staatsbürgerin nur 30 Tage durchgehend im Bundesgebiet von…
…ungarische Staatsbürgerschaft besitzende und einen Wohnsitz in K innehabende Bw. für das Jahr 2007 unter dem Titel Pendlerpauschale einen Betrag von 364 € bzw. für die Jahre 2007 und 2008 aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung Beträge im Ausmaß von 1.156,60 € sowie…
…dass der Bw nicht im gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter und den Kindern lebt, ist unbestritten. Der Bw hat seinen ständigen Wohnsitz im Inland, während seine Lebensgefährtin und die beiden Kinder den ständigen Wohnsitz in Ungarn haben. Aus dem Zusammenhalt der oa Bestimmungen ergibt sich…
…UFS keinen Anlass, diese Voraussetzung von sich aus zu prüfen. In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen wie folgt. Nach § 2 Abs 1 lit a FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach Abs…
…aktenkundig, die ausländischen Einkünfte wurden im Rahmen des Progressionsvorbehalts erfasst. Kinderfreibeträge gemäß § 106a EStG 1988 wurden für beide Kinder berücksichtigt. Über die Berufung wurde erwogen: I. Sachverhalt Der Bw. und seine Familie verfügen über einen Wohnsitz in Österreich und über einen Wohnsitz in Ungarn. Sowohl…
…der in Wien studiert, die Familienbeihilfe zusteht. Das Finanzamt erließ am 10. November 2003 einen Bescheid, mit dem es den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ab Oktober 2002 mit folgender Begründung abwies: "Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…
…im gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter und den Kindern lebt, ist unbestritten. Der Berufungswerber hat seinen ständigen Wohnsitz im Inland, während seine Ehegattin und die Kinder den ständigen Wohnsitz in Ungarn haben. Aus dem Zusammenhalt der oa Bestimmungen ergibt sich, nachdem eine gemeinsame Haushaltsführung im…
…seiner beiden am XX geborenen Kinder in einer aufrechten Lebensgemeinschaft befand sowie überwiegend zur Deckung der Lebenshaltungskosten seiner Kinder beitrug, blieb gegenständlicher Vorhalt gänzlich unbeantwortet. Der Bw. erbrachte weder Nachweise, dass er ab Juni 2009 mit der im Ungarn lebenden Kindesmutter eine Lebensgemeinschaft aufrecht erhielt…
…dass der Bw nicht im gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter und den Kindern lebt, ist unbestritten. Der Bw hat seinen ständigen Wohnsitz im Inland, während seine Lebensgefährtin und die beiden Kinder den ständigen Wohnsitz in Ungarn haben. Aus dem Zusammenhalt der oa Bestimmungen ergibt sich…
…wenn sein Ehegatte mangels Wohnsitz im Beschäftigungsstaat eine dort vorgesehene Leistung der sozialen Sicherheit nicht erhalte, erachtet der UFS diese Befürchtung jedenfalls bei der vorliegenden Fallgestaltung für unbegründet. Denn es ist zu berücksichtigen, dass die in Ungarn lebende Bw keinen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe hatte…
…Anspruchsvoraussetzungen auch im Berufungsfall erfüllt sind. Die relevante Gesetzeslage jeweils in der hier maßgebenden Fassung stellt sich wie folgt dar: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG 1967) haben Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder…
…hat die Bw einen Wohnsitz im Inland und einen Wohnsitz in Ungarn. Für diese Konstellation ist § 2 Abs 8 FLAG anzuwenden. Demnach besteht Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland gelegen ist und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten…
…sowie S in Ungarn oder in Österreich? Wo befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen? Um Vorlage von Meldenachweisen bezgl des ungarischen Wohnsitzes wird ersucht! Aus dem Familienbeihilfenakt geht nicht hervor, ob S mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt. Sie werden aufgefordert, einen diesbezüglichen Nachweis in…
…166,18 €, eingeschränkt. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist ungarischer Staatsbürger. Er bezog für seine Tochter V., geb. 1992, im Streitzeitraum Oktober 2009 bis Juni 2011 Familienbeihilfe (sowie Kinderabsetzbetrag) in voller Höhe. Das Finanzamt forderte nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen mit Bescheid vom 20. Jänner 2012…
…seit diesem Zeitpunkt ständig im Bundesgebiet auf. Im Sommer 2000 bin ich zu meinem Lebensgefährten MS nach Wien gezogen und habe meine Tochter mitgenommen, da ich in der Folge in Österreich und nicht mehr in Ungarn leben und meine Tochter in Österreich sozial und sprachlich…
…in denen der Bw. seiner Beschäftigung im Bundesgebiet nachging, seitens des Bw. eine Verlegung des Familienwohnsitzes von Ungarn nach Österreich niemals ernstlich in Erwägung gezogen bzw. auch nicht im Entferntesten der Versuch unternommen wurde, seine Familie ins Bundesgebiet nachzuholen. Aus diesen sowie oben genannten Gründen…
…Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 - FLAG, haben Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für näher bezeichnete Kinder. Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG hat die Person Anspruch auf Familienbeihilfe für ein in Abs. 1 genanntes Kind, zu deren Haushalt das Kind…
…Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 - FLAG, haben Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für näher bezeichnete Kinder. Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG hat die Person Anspruch auf Familienbeihilfe für ein in Abs. 1 genanntes Kind, zu deren Haushalt das Kind…
…Im Fall, dass meine Tochter in Österreich versichert ist, hat sie in Ungarn keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und ich auch nicht. Hochachtungsvoll D.G. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder ihren…