…insbesondere die Ergebnisse der in diesem Verfahren durchgeführten Befragungen, dem Vorliegen ungewöhnlicher Verhältnisse, die weder mit den Denkgesetzen vereinbar sind noch zu der im Wirtschaftleben üblichen Praxis im Widerspruch stehen. Der Bw. bestreitet nicht, dass ihm im Jahre 2003 Honorare in der Höhe von €…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., in H. ,vertreten ua. durch Dr. H. H. M., Steuerberater & Wirtschaftsprüfer , sowie gegen den Bescheid des FA G-W.., vertreten durch HR Dr. F.G. in G., betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2000…
Die Höhe der zugesagten Pension, nämlich 80 % des Aktivbezuges (unter Anrechnung der ASVG-Pension) und die Höhe der Witwenpension (nämlich 80 % des Pensionsbezuges unter Anrechnung der ASVG-Pension), wurde als fremdunüblich angesehen. Auch das alleinige Abstellen auf eine prozentuelle Größe ohne betragsmäßige Begrenzung des Pensionsanspruches…
…nicht eine Bereicherungsabsicht vorhanden war, sondern die Sorge um den Fortbestand der Gesellschaften und damit auch um seine weitere Zukunft bestimmend für sein Verhalten waren. Außerdem kann im Wirtschaftsleben davon ausgegangen werden, dass im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflichtung ohne eine entsprechende Gegenleistung eingegangen…
…der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, das Gesamtbild der Tätigkeit ist, wobei auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise Gewicht beizumessen ist. Dass Zusteller nach der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise auch nicht selbständig tätig sind, bestätigt sich dadurch, dass der Berufungswerber, neben den…
…11.1999, C-48/99, u.a. drei (inzwischen allgemein anerkannte) Kriterien, nämlich "die Komplexität der Vorschriften", "der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben" und "die Sorgfalt", aufgestellt, welche in Fällen, in denen das Vorliegen eines im Art. 859 ZK-DVO normierten Heilungstatbestandes behauptet wird, zu…
…11.1999, C-48/99, u.a. drei (inzwischen allgemein anerkannte) Kriterien, nämlich "die Komplexität der Vorschriften", "der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben" und "die Sorgfalt", aufgestellt, welche in Fällen, in denen das Vorliegen eines im Art. 859 ZK-DVO normierten Heilungstatbestandes behauptet wird, zu…
…11.1999, C-48/99, u.a. drei (inzwischen allgemein anerkannte) Kriterien, nämlich "die Komplexität der Vorschriften", "der Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben" und "die Sorgfalt", aufgestellt, welche in Fällen, in denen das Vorliegen eines im Art. 859 ZK-DVO normierten Heilungstatbestandes behauptet wird, zu…
…Übergabeterminen erfolgte. Eine solche Beendigung ist im Wirtschaftsleben nicht ungewöhnlich. Dass die Kündigung in der dreijährigen Übergangsphase zwischen konventioneller und biologischer Bewirtschaftung erfolgt sein soll, wie die Bw. vorbrachte, macht die Beendigung für die Gutsverwaltung zwar ärgerlich, ist jedoch im Wirtschaftsleben ebenfalls nicht unvorhersehbar. Den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Andreas Stanek, Mag. Walter Labres und Thomas Albrecht im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung des Bw., vertreten durch STB, gegen die Bescheide des Finanzamtes 666, vertreten…
…wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig ist. Als besondere Umstände sind solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Als besondere Gründe, die einen höheren oder geringeren Wert als den Nennwert begründen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 6. Dezember 2006 über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch Mag. Martin Karner, betreffend Wiederaufnahme der Umsatz- und Körperschaftsteuerverfahren 1995 und 1996, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1994 bis 1998 nach in Wien…
…0092, ausgeführt hat, "ist eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güteraustausches oder Leistungsaustausches teilnimmt. Dies setzt im Allgemeinen die grundsätzliche und nach objektiven Kriterien zu beurteilende Bereitschaft voraus, die jeweilige Leistung jedermann anzubieten…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder ADir Karl Krall, Dkfm. Dr. Gerhard Ertl und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin Alexandra Dumpelnik am 26. November 2003 über die Berufungen der Bw., vertreten durch CONFIDA St…
…Forderung feststeht. Das ist gegeben, wenn mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann und sie damit objektiv wertlos ist. Da der Gesetzgeber die nachträgliche Vereinnahmung des Entgeltes nicht für unmöglich hält (siehe § 16…
…abzüglich Aufwendungen). Frau Dr. Z nimmt seit Februar 2011 auf die Einkunftserzielung Einfluss, sie nimmt am Wirtschaftsleben teil und gestaltet die Nutzungsmöglichkeiten mit. IV. Alle Bestimmungen des Dienstbarkeitsvertrages vom 05.06.2012, welche mit dieser Nachtragsurkunde nicht im Gegensatz stehen, bleiben aufrecht. Über die Berufung…
…0375-S/07; UFS 13.1.2004, RV/0219-G/03). Ausschlaggebend ist für die Zurechnung der Einkünfte wie oben dargelegt vielmehr, dass der Fruchtgenussberechtigte am Wirtschaftsleben teilnimmt und die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestaltet (vgl. VwGH 27.1.2009, 2006/13/0166). Weiters ist…
…was gegenständlich der Fall ist. In berufungsgegenständlichem Fall liegt daher überhaupt keine steuerlich anzuerkennende Unwägbarkeit im Sinne der obigen Ausführungen vor, da die Darlehensrückzahlung im Wirtschaftsleben üblich bzw. zwingend ist (sonst läge grundsätzlich kein Darlehen sondern allenfalls Schenkung vor), und wie G. im Fragebogen beim…
…beurteilen ist oder nicht. Ebenso wie die (Delkredere)Provision ist der Leistungsbonus zwischen der O-GmbH und der G-AG vereinbart worden und er ist auch nicht an die Mitglieder weiterzuleiten. Da im Wirtschaftsleben nur etwas gezahlt wird, wenn hiefür auch eine Leistung erbracht wird…
…die berufliche Tätigkeit der Bw. abgestellt. Sie üben vielmehr auf am Wirtschaftsleben sowie kulturellen Leben interessierte Personen aus dem privaten sowie privatwirtschaftlichen Bereich Anziehungskraft aus und sind somit zu den typischen Schwerpunkten von allgemeinen Bildungs-, Studien- und Privatreisen zu zählen. Ebenso tragen die mitgebrachten Unterlagen…