…Da aber dem Familienbeihilfenbezieher wohl nicht zuzumuten sei, auf die Weitergewährung der Familienbeihilfe bis zum Beginn des nächsten Semesters zuzuwarten, habe das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie erlassmäßig (Erlass GZ 23 0104/4-V/3/96) verfügt, dass die Familienbeihilfe mit Beginn des Monats…
…er als für den Familienbeihilfenbezug maßgebliche angab. Da er im Sommersemester 2004 diese Richtung nicht inskribierte und nur das Instrumentalstudium (Konzertfach) betrieben hat, hat er damit praktisch einen Studienwechsel nach neun Semestern vorgenommen. Aus folgenden Gründen ist jedoch dennoch die Weitergewährung der Familienbeihilfe möglich: Die…
…Ausmaß der bislang absolvierten gesamten Studiendauer. Grundsätzlich sind daher alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für…
…in der Sigmund Freud Klinik Graz angehalten. Der Berufungswerber bezog laut Aktenlage bis April 2000 beim Finanzamt 8/16/17 die erhöhte Familienbeihilfe für sich selbst. Am 5. Februar 2003 wurde vom Bw. - vertreten durch die Sachwalterschaft Klosterneuburg - ein Antrag auf Wiedergewährung der erhöhten Familienbeihilfe…
…in denen die Studienzeit in Jahren gerechnet wird, verlängert sich die vorgesehene Studienzeit um ein Ausbildungsjahr. Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe somit jeder Studienabschnitt für sich zu betrachten. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist dabei jene in Semestern oder…
…Familienbeihilfe stellen. Somit erging von mir zeitgerecht die Meldung an das Finanzamt wegen Einstellung der Familienbeihilfe wegen Auslandsaufenthaltes. Meine Tochter beendete ihr Au pair Jahr mit Juni 2005 (Bestätigung liegt bereits am Finanzamt auf) und ich erkundigte mich neuerlich wie die Antragstellung zur Wiedergewährung der…
…gelegt habe. Es seien daher alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen eine Fortsetzungsmeldung vorgelegen sei und für die Familienbeihilfe bezogen worden sei, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Da Z nach dem 6. Semester…
…eine Fortsetzungsmeldung vorgelegen sei und für die Familienbeihilfe bezogen worden sei in Bezug auf die Wartezeit bis zu Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. In Anbetracht der Tatsache, dass die FH Campus Wien evidenter Maßen auf der TU Wien absolvierte Prüfungen im Umfang…
…Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Bis zum beihilfenschädlichen Studienwechsel (ab 1. 10. 2007) wurde Ihnen für fünf Semester die Familienbeihilfe gewährt…
…Ansuchen um Weiterbezug der Familienbeihilfe für Sohn G.54321" "...Ich ersuche um Wiedergewährung der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2007" und habe ausdrücklich auf die Studienunterbrechung und den Zivildienst hingewiesen (Eingangsstempel 2. Juli 2007). Als Erledigung dessen erhielt ich die "Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe" …
…dem Ausmaß der bislang absolvierten gesamten Studiendauer. Grundsätzlich seien daher alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester Familienbeihilfe bezogen wurde, in bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für…
…in denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen sei und für die Familienbeihilfe bezogen worden ist, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Maßgeblich für die Prüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe sei, ob der Studienwechsel verspätet durchgeführt…
…Es sind daher alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen eine Fortsetzungsmeldung vorgelegen ist und für die Familienbeihilfe bezogen wurde, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Da laut vorliegender Bestätigung des Studienerfolges 23 ECTS-Punkte…
…vorherigen Studien, in denen eine Fortsetzungsmeldung vorgelegen ist und für die Familienbeihilfe bezogen wurde, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Ein Familienbeihilfenanspruch besteht erst ab 10/2009." Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet, dass kein…
…Studienwechsel im Ausmaß der bislang absolvierten gesamten Studiendauer ruhe. Dabei seien alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen und für die Familienbeihilfe bezogen worden sei, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das nunmehr…
…für die (Wieder)Gewährung der Familienbeihilfe in die Wartezeit nach § 17 Abs. 4 FLAG nicht einzurechnen. Nun wurden laut Bestätigung vom 18.03.2010 die nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 für den Studienerfolgsnachweis erforderlichen Credits im Februar 2010 erreicht, der erbrachte Nachweis…
…die übrige Zeit verbringen die Auszubildenden an der Krankenpflegeschule bzw. im Praxiseinsatz im Krankenhaus. Die Lehrinhalte decken sich zu 99 %. Unterschiede bestehen im verpflichtend vorgeschriebenen -sonst nur empfohlenen -Auslandspraktikum (2 -4 Wochen). Da die Weitergewährung der Familienbeihilfe mit dem Hinweis des Beginnes eines weiteren Studiums…
…die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Für die Studien in Linz und München seien sechs Semester Familienbeihilfe bezogen worden, daher bestehe eine Wartezeit von sechs Semestern für eine weitere Auszahlung der Familienbeihilfe. Durch die Anrechnung der Prüfungen im Ausmaß…
…Semester aus den vorherigen Studien, in denen eine Fortsetzungsmeldung vorgelegen ist und für die Familienbeihilfe bezogen wurde, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Nicht als Studienwechsel im Sinne des Studienförderungsgesetzes: Studienwechsel, bei welchem die gesamten Vorstudienzeiten…
…mit dem Wechsel der Universität nach sechs Studiensemestern einen beihilfenschädlichen Studienwechsel vorgenommen habe, da damit auch eine Änderung des Studienplanes verbunden sei. Auf Grund der Anerkennung von Prüfungen sei eine Wiedergewährung der Familienbeihilfe nach einer Wartezeit von zwei Semestern möglich. In der dagegen eingebrachten Berufung…