…umgehend auf die geänderte Rechtslage reagiert und berechtigterweise rückwirkend - die bis dato nicht mögliche - Erstattung der Vorsteuern beantragt. Die erkennende Behörde hätte allerdings der Bw. die für die Bw. überraschende Rechtsansicht umgehend mitteilen müssen, um ihr die Einbringung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen…
…100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten). Im Hinblick auf die durch diese Fassung geänderte Rechtslage ergibt sich im vorliegenden Fall für den strittigen Zeitraum Folgendes: 3.2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 12.7.2004 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. für den Zeitraum…
…Zollamtes Wiener Neustadt vom 21. Februar 2000, GZ. 226/02159/5/97, betreffend Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen stand gemäß § 308 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO), entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…
…der Begründung setzte es sich aber mit den Gründen für die Abweisung der Wiedereinsetzung auseinander. Unter Anderem führte es aus, dass es der Bw. trotz der damals von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsansicht, eine Vorsteuererstattung sei wegen Umsätzen der ausländischen Telekommunikationsdienstleister in Österreich nicht zu gewähren…
…Erstattungen vom 20. Dezember 2002, GZ. 610/18853/7/1997/b, betreffend Wiedereinsetzung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…werten sei, welches die Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bilden könnte. Der Verwaltungsgerichtshof geht dabei davon aus, dass es Aufgabe der Partei ist, sich über die Rechtslage ausreichend zu informieren. Die angebliche Unkenntnis der Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kann nach…
…strenge Voraussetzungen zu binden. Diese Ausgangsprämisse des Verfassungsgerichtshofs hat sich durch die zitierte Judikatur grundlegend geändert. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs kann eine (nicht bestehende) private Mitverwendung des Arbeitszimmers des Beschwerdeführers eine Begründung für die Aufrechterhaltung der angegriffenen Rechtslage nicht mehr liefern. Wie der Verwaltungsgerichtshof…
…in der mündlichen Verhandlung seitens der Bw geäußerte Vorbehalt gegen diese beiden Autorinnen wegen deren geringen Lebensalters erweist sich in Anbetracht fehlender stichhaltiger Argumente gegen deren nach Ansicht des Senates fundierte Analyse der bestehenden Rechtslage als völlig verfehlt. Diese Rechtsansicht gilt nach Ansicht des Senates…
…kommt eine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes nicht zu. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist. (2) Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen…
…Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." c) Zu den im AÖF verlautbarten und als Erlässe bezeichneten Regelungen: Die dem Erkenntnis VfGH 12.10.1993, V63/93, zugrundeliegende Rechtslage…
…verwirkt ist, kann ein späteres, die Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates und die Verwaltungspraxis korrigierendes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nicht zu einer Wiedereinsetzung nach § 308 BAO führen. Die Klärung einer Rechtsfrage durch den Verwaltungsgerichtshof führt nicht zum Wegfall eines unabwendbaren oder unvorhergesehenen Ereignisses, das die Bw. an…
…vom 11. November 2009 wegen abgelaufener Berufungsfrist zurückgewiesen wurde, wobei die Berufung vom 19. Mai 2010 den Zurückweisungsbescheid vom 7. April 2010 nur hinsichtlich der Jahre 2004 und 2005 anficht. 2) der Antrag vom 18. Februar 2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308…
… 190 Abs. 1 BAO der Jahre 2004 bis 2008 als Beteiligter bei der 2.Geschäftsherrin & atypisch Stille wegen abgelaufener Berufungsfrist zurückgewiesen wurde, 2) der Antrag vom 25. Jänner 2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO hinsichtlich der Berufungsfrist der unter 1) angeführten…
… 190 Abs. 1 BAO der Jahre 2005 bis 2008 als Beteiligte bei der 2.Geschäftsherrin & atypisch Stille wegen abgelaufener Berufungsfrist zurückgewiesen wurde, 2) der Antrag vom 4. Februar 2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO hinsichtlich der Berufungsfrist der unter 1) angeführten…
… 190 Abs. 1 BAO für die Jahre 2004 bis 2008 als Beteiligter bei der 2.Geschäftsherrin & atypisch Stille wegen abgelaufener Berufungsfrist zurückgewiesen wurde, 2) der Antrag vom 18. Februar 2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO hinsichtlich der Berufungsfrist der unter 1…
… 190 Abs. 1 BAO für die Jahre 2004 bis 2008 als Beteiligter bei der 2.Geschäftsherrin & atypisch Stille wegen abgelaufener Berufungsfrist zurückgewiesen wurde, 2) der Antrag vom 18. Februar 2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO hinsichtlich der Berufungsfrist der unter 1…
… 190 Abs. 1 BAO für die Jahre 2004 bis 2008 als Beteiligter bei der zweiteGeschäftsherrin & atypisch Stille wegen abgelaufener Berufungsfrist zurückgewiesen wurde, 2) der Antrag vom 17. Februar 2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO hinsichtlich der Berufungsfrist der unter 1) angeführten…
…Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." c) Zu den im AÖF verlautbarten und als Erlässe bezeichneten Regelungen: Die dem Erkenntnis VfGH 12.10.1993, V63/93, zugrundeliegende Rechtslage…
…Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." c) Zu den im AÖF verlautbarten und als Erlässe bezeichneten Regelungen: Die dem Erkenntnis VfGH 12.10.1993, V63/93, zugrundeliegende Rechtslage…
…Amts wegen oder über Anregung eines Verfahrensbeteiligten jederzeit in das Ermittlungsverfahren eingreifen, die rechtliche Würdigung an sich ziehen und die Approbationsbefugnis zurücknehmen kann..." c) Zu den im AÖF verlautbarten und als Erlässe bezeichneten Regelungen: Die dem Erkenntnis VfGH 12.10.1993, V63/93, zugrundeliegende Rechtslage…