…Gemäß § 309 BAO ist nach Ablauf "von fünf Jahren", vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig. Ist ein Wiedereinsetzungsantrag verspätet oder unzulässig, so ist er ohne vorhergehende Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages zurückzuweisen (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung…
…die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 22. Mai 2006, GZ. 800000/00000/1/2006, betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 15. September 2005, GZ…
…der Kanzlei bei ihm beschäftigt und zuverlässig. Beigefügt war dem Schreiben eine Kopie des Kanzleiexemplars mit Ausgangsstempel 2.1.2006. Das Finanzamt wies den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Bescheid vom 16.3.2006 ab. So sei dieser erst nach Ablauf der…
…Abs.1 FinStrG : Gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung ist auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht…
…Abs.1 FinStrG : Gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung ist auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht…
…Abs.1 FinStrG : Gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung ist auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht…
…Der steuerliche Vertreter führte aus, dass das Schreiben vom 21. Dezember 2004 betreffend Antrag auf Regelbesteuerung hinsichtlich des Jahres 2003 auch als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verstehen ist. Der Umsatzsteuerbescheid ist am 24. September 2004 ergangen. Die Bw. führten abschließend aus…
…AA., beim Zollamt BB. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung des Rechtsbehelfs der Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung vom 12. Jänner 2004 ein. Begründet wurde der Antrag im Wesentlichen wie folgt: Im Zuge der Aktenerhebung durch Herrn…
…betreffend Abweisung eines Aussetzungsantrages als unbegründet abgewiesen. Mit Eingabe vom 14. Mai 1997 brachte die A. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages gegen die oa. Berufungsvorentscheidungen ein. Begründet wurde der Antrag im wesentlichen damit…
…19, vom 2. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 20. April 2012 betreffend Wiedereinsetzungsbescheid (§ 308 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die fristgerechte Stellung eines Zahlungserleichterungsansuchens wird gem. …
…Kanzleiangestellter zeitlich zusammentreffen können. Plötzlicher Personalmangel des berufsmäßigen Parteienvertreters, wie er im Wiedereinsetzungsantrag angedeutet wird, rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil der Parteienvertreter die Organisation seines Kanzleibetriebes so einzurichten hat, dass die rechtzeitige Wahrnehmung von Fristen auch dann sichergestellt ist, wenn einzelne Kanzleiangestellte…
…darstellt, da lediglich die Versäumung einer Frist durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zur Antragsteilung berechtigt, mangelt es nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 16. März…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch RA., gegen den Bescheid des Finanzamtes AA. betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…das Finanzamt Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 2005. Mit Schreiben vom 19. Februar 2008 stellte der Bw einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO wegen Versäumung der Berufungsfrist hinsichtlich der Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr…
…nicht erfolgter rechtswirksamer Zustellung werde Berufung gegen den Haftungsbescheid eingebracht. Der Inhalt der Berufung wird mangels Entscheidungsrelevanz nicht wiedergegeben. "Zur Vermeidung einer rechtlichen Benachteiligung des Haftungspflichtigen" wertete das Finanzamt das Vorbringen als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und wies diesen mit einem Bescheid…
…erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert dabei die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht…
…wenn jemand auffallend sorglos handelt (VwGH 15.6.1993, 93/14/0011). Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stützt sich ausschließlich darauf, dass auf Grund der erstmaligen Beteiligung an FinanzOnline durch ein technisches Versehen die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2003 nicht rechtzeitig übermittelt wurde…
…Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Berufung gegen das Erkenntnis als verspätet zurück. Mit dem Bescheid vom gleichen Tag und gleicher Strafnummer wies das Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unbegründet ab. Begründend wurde ausgeführt…
…so kann dies keineswegs im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Wahrung der Rechte von Abgabepflichtigen liegen, weshalb ich nochmals eindringlich um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ersuche. Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass wir eine uns mitgeteilte Frist ordnungsgemäß eingetragen und verwaltet haben…
…einer Kanzleiangestellten, so ist es dabei ohne Bedeutung, ob sie die Eingabe unter Verwendung ihrer eigenen Finanzonline-Berechtigung oder jener des steuerlichen Vertreters verfasst hat. Der Berufung war daher Folge zu geben und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Graz, am 5. Juli…