…Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gem. § 295 BAO sei somit auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Das Finanzamt wies den Wiederaufnahmeantrag mit dem angefochtenen Bescheid vom 29. Juli 2008 zurück und begründete dies ausschließlich damit, dass der Antrag nicht fristgerecht…
…um eine unrechtmäßige Besteuerung zu erwirken. Nachdem sich die Finanzämter Graz und Graz-Umgebung einer Wiederaufnahme verwehren, dagegen andere Finanzämter dem Wiederaufnahmeantrag bei identer Sachlage bereits stattgegeben haben, dies eben um "die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen, damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung zu…
…der Folge am 5.3.2012 einen Mängelbehebungsbescheid betreffend die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 und 2007 erlassen und auf nachstehend angeführte Mängel hinsichtlich des Inhaltes der in einem Schriftsatz zusammengefassten Wiederaufnahmeanträge vom 21.10.2011 hingewiesen: - Bezeichnung der Umstände (…
…XY, Wohnort, vom 10. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 4. Mai 2010 betreffend Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages (§ 303 Abs. 1 BAO) vom 29. Oktober 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 12…
…Umstandes. Diese Rechtsansicht werde durch die Erledigung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens würde zu einem abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Das FA wies den Wiederaufnahmeantrag mit Bescheid vom 17. September 2008 zurück und führte begründend aus, dass…
…12.8.1994, 91/14/0018). Ein verspäteter Wiederaufnahmegrund ist zurückzuweisen (VwGH 22.2.1994, 91/14/0069). Im Wiederaufnahmeantrag beruft sich der Berufungswerber ausdrücklich darauf, die Qualifizierung des Grundlagenbescheides sei eine neu hervorgekommene Tatsache. Dazu hat das Höchstgericht in ständiger Rechtssprechung (vgl. etwa VwGH…
…2) zulässig wäre, eingebracht worden sei. Beide Fristen seien zum Zeitpunkt der Einbringung des Wiederaufnahmeantrages betreffend Einkommensteuer 1989 im August 2008 bereits abgelaufen gewesen. Der das Verfahren abschließende Bescheid sei 1997 erlassen worden; einer theoretischen Wiederaufnahme von Amts wegen stünde die eingetretene absolute Verjährung gem…
…Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 6. Mai 1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heile, sei dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben. Da der Rechtszustand herzustellen sei, der ohne Abänderung gemäß § 295 BAO vorliegen würde…
…in einem Schreiben vom 28. Oktober 2005 geteilt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO würde zu einem im Spruch abgeänderten Bescheid 1989 führen. Das zuständige FA wies den Wiederaufnahmeantrag mit Bescheid vom 25. September 2008 zurück und führte begründend aus, dass die Eingabe nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.P., (Bw.) vom 7. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 30. März 2009 betreffend Zurückweisung eines Antrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 6. Mai 1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heile, sei dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben. Da der Rechtszustand herzustellen sei, der ohne Abänderung gemäß § 295 BAO vorliegen würde…
…Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 28.4.1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heile, sei dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben. Da der Rechtszustand herzustellen sei, der ohne Abänderung gemäß …
…Der Antrag wurde mit Bescheid vom 13. Oktober 2008 zurückgewiesen und begründend ausgeführt, dass das Verfahren zur Sicherstellung betreffend Einkommensteuer 1996 im Zeitpunkt der Einbringung des Wiederaufnahmeantrages noch offen gewesen sei. Das Verfahren sei erst mit Berufungsentscheidung vom 2. Oktober 2008 zu RV/1690-W…
…rechtlichen Ausführungen, dass der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 27. Oktober 1998 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heilen könne (VwGH 93/14/0203), weswegen dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben sei. Es sei der Rechtszustand herzustellen, der ohne Abänderung gemäß § 295…
…seinen rechtlichen Ausführungen, dass der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 27. Juni 1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heile (VwGH 93/14/0203), weswegen dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben sei. Es sei der Rechtszustand herzustellen, der ohne Abänderung gemäß § 295…
…rechtlichen Ausführungen, dass der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 16.06.1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heilen könne (VwGH 93/14/0203), weswegen dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben sei. Es sei der Rechtszustand herzustellen, der ohne Abänderung gemäß § 295…
…Bezirk - wurde mein ursprünglicher Einkommensteuerbescheid 1989 gem. § 295 BAO durch den vorliegenden Einkommensteuerbescheid 1989 vom 10.02.1997 ersetzt." (Anm der Berufungsbehörde: Laut Einleitung des Wiederaufnahmeantrages datiert der (zuletzt) an den Bw erlassene Einkommensteuerbescheid für 1989 vom 2. Dezember 1998. Dies wird auch durch die …
…als "neu hervorgekommen" gelten. Den Wiederaufnahmewerber trifft kein grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung dieses Umstandes." Diese Rechtsansicht werde durch eine Erledigung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Oktober 2005 geteilt (welche dem Wiederaufnahmeantrag beilag; ESt-Akt Bl 9f/2008). Die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens würde…
…Verschulden an der Nichtgeltendmachung dieses Umstandes." Diese Rechtsansicht werde durch eine Erledigung des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. Oktober 2005 geteilt (Beilage zum Wiederaufnahmeantrag: ESt-Akt Bl 44/1989). Die Wiederaufnahme des Verfahrens würde zu einem abgeänderten Einkommensteuerbescheid 1989 führen. Auf der zweiten Seite desAntragsschreibens…
…Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Festellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heile (VwGH 93/14/0203), sei dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben. Da der Rechtszustand herzustellen sei, der ohne Abänderung gemäß …