…, vertreten durch CONFIDA Hermagor WTH, GG, vom 28. November 2008 gegen den Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2008 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG) des Finanzamtes Spittal Villach vom 25. September 2008 betreffend Einheitswert des Grundvermögens, KG1 . entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
…K, vom 28. Februar 2005 gegen den Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2003 (Wertfortschreibung § 21 Abs. 1 Z 1 BewG) des Finanzamtes Klagenfurt vom 24. November 2004 betreffend den Grundbesitz 1 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für den Grundbesitz…
…ein Zwanzigstel, mindestens aber um "200 Euro" oder um mehr als "3.650 Euro ... von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswert abweicht (Wertfortschreibung). Fortschreibungen dienen der Berücksichtigung von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die seit der letzten Feststellung eingetreten sind (VwGH 25.6.1990, 88/15…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. OO, T, vom 8. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 18. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wertfortschreibung (§ 193 BAO) zum 1. Jänner 2009, land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, vlg. W, KG…
…sind - wie jene in der RV/0016-K/09 - nicht geeignet den festgestellten forstwirtschaftliche Einheitswert zu verändern. Der Einheitswert für die forstwirtschaftlich genutzten Flächen beträgt (weiterhin): 15,3465 ha x 95,7148 = 1.468,887 €. Wertfortschreibung Die Einheitswerte sind jeweils zum Hauptfeststellungszeitpunkt festzustellen…
…Grundsteuermessbescheid war gemäß § 252 Abs. 1 BAO abzuweisen, weil der Grundsteuermessbescheid nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass die im Wertfortschreibungsbescheid getroffenen Feststellungen unzutreffend seien. Klagenfurt am Wörthersee, am 6. November 2013 Anlagen: 1 Planauszug aus KAGIS 1 Anlage zu § 53a BewG 3 Bilder
…L, vom 5. August 2009 (eingelangt am 14. August 2009) gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 14. Juli 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wertfortschreibung (§ 193 BAO) zum 1. Jänner 2009 (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, KG00 u.a. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…vgl. § 3 Abs. 1 BoSchätzG 1970) und nicht im Rahmen einer Wertfortschreibung zu berücksichtigen. Ergänzend sei aber zu den Einwendungen des Bw. noch Folgendes angemerkt: Der Bw. führt den Bau der Autobahn als Grund für die Verschlechterung seiner Böden und die Errichtung des Stausees A…
…etc.) gewährt. Mit einem LA von -15,1 % wurde er als Richtbetrieb eingegeben und elektronisch verknüpft. Es hat sich demzufolge eine Wertfortschreibung nach oben ergeben. Die zuvor durchgeführte Flächenaufteilung ist hinfällig und es gilt somit der aktuelle Auszug dem Grundstücksverzeichnis mit der dementsprechenden Flächenaufteilung, da…
…vom 13. Mai 2008 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. April 2008 betreffend Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem im Spruch angeführten Feststellungsbescheid vom 16.4.2008 stellte das…
…vom 19. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 21. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wertfortschreibung (§ 193 BAO) Stichtag 1. Jänner 2009 für den Grundbesitz (landwirtschaftlicher Betrieb) KG 00 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Berufung des D und der HS, vom 3. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 19. Dezember 2007 betreffend Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2002 (Wertfortschreibung § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955), Grundbesitz (sonstiges bebautes Grundstück), L, entschieden: Die Berufung wird…
…zu welchem alle Beteiligten eingeladen seien. Mit Feststellungsbescheid vom 17. April 2009 nahm das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr zum 1. Jänner 2008 eine Wertfortschreibung nach § 21 Abs. 1 Z 1 BewG vor und stellte den Einheitswert für den berufungsgegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1…
…KG L, EZ 000 u.a. Mit Feststellungsbescheid vom 4. Juli 1990 nahm das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr zum 1. Jänner 1989 eine Wertfortschreibung nach § 21 Abs. 1 Z. 1 BewG vor und stellte den Einheitswert für den berufungsgegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Höhe…
…zu welchem alle Beteiligten eingeladen seien. Mit Feststellungsbescheid vom 29. April 2009 nahm das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr zum 1. Jänner 2008 eine Wertfortschreibung nach § 21 Abs. 1 Z 1 BewG vor und stellte den Einheitswert für den berufungsgegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1…
…zu welchem alle Beteiligten eingeladen seien. Mit Feststellungsbescheid vom 20. April 2009 nahm das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr zum 1. Jänner 2008 eine Wertfortschreibung nach § 21 Abs. 1 Z 1 BewG vor und stellte den Einheitswert für den berufungsgegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1…
…zu welchem alle Beteiligten eingeladen seien. Mit Feststellungsbescheid vom 29. April 2009 nahm das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr zum 1. Jänner 2008 eine Wertfortschreibung nach § 21 Abs. 1 Z 1 BewG vor und stellte den Einheitswert für den berufungsgegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1…
…halten werde, zu welchem alle Beteiligten eingeladen seien. Mit Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2008 vom 20. April 2009 nahm das Finanzamt eine Wertfortschreibung nach § 21 Abs. 1 Z 1 BewG vor und stellte den Einheitswert für den berufungsgegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1. Jänner…
…war in dieser Liste nicht angeführt. Mit Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2008 vom 16. März 2009 nahm das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr eine Wertfortschreibung nach § 21 Abs. 1 Z 1 BewG vor und stellte den Einheitswert für den berufungsgegenständlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1…
Zu diesem Vorbringen ist auszuführen, dass die Bewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Wesentlichen auf Basis der natürlichen Ertragsbedingungen und der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen erfolgt (s. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes). Die natürlichen Ertragsbedingungen wurden dem angefochtenen Bescheid entsprechend den rechtskräftig festgestellten Bodenschätzungsergebnissen in…