IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache BF gegen den Bescheid des FA Graz-Umgebung vom 2. Dezember 2009, betreffend Einheitswertfeststellung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…gegen den Bescheid des FA X vom 08.08.2913, betreffend Einheitswertbescheid (Wertfortschreibung) zum 1. Jänner 2008 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Einheitswert für den Grundbesitz MW mit Euro 44.600 festgestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…, vertreten durch CONFIDA Hermagor WTH, GG, vom 28. November 2008 gegen den Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2008 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG) des Finanzamtes Spittal Villach vom 25. September 2008 betreffend Einheitswert des Grundvermögens, KG1 . entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
…K, vom 28. Februar 2005 gegen den Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2003 (Wertfortschreibung § 21 Abs. 1 Z 1 BewG) des Finanzamtes Klagenfurt vom 24. November 2004 betreffend den Grundbesitz 1 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für den Grundbesitz…
…ein Zwanzigstel, mindestens aber um "200 Euro" oder um mehr als "3.650 Euro ... von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswert abweicht (Wertfortschreibung). Fortschreibungen dienen der Berücksichtigung von Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die seit der letzten Feststellung eingetreten sind (VwGH 25.6.1990, 88/15…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. OO, T, vom 8. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 18. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wertfortschreibung (§ 193 BAO) zum 1. Jänner 2009, land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, vlg. W, KG…
…sind - wie jene in der RV/0016-K/09 - nicht geeignet den festgestellten forstwirtschaftliche Einheitswert zu verändern. Der Einheitswert für die forstwirtschaftlich genutzten Flächen beträgt (weiterhin): 15,3465 ha x 95,7148 = 1.468,887 €. Wertfortschreibung Die Einheitswerte sind jeweils zum Hauptfeststellungszeitpunkt festzustellen…
…Adr***, über die Beschwerde vom 5. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Juli 2025 betreffend Einheitswert zum 01.01.2023, Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs 1 Z 1 BewG 1955, zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…Festsetzung abgeleiteter Abgaben (wie zB der Grundsteuer) noch nicht abgelaufen und entspricht die durch das Finanzamt zum Stichtag 1. Jänner 2019 vorgenommene Wertfortschreibung daher der Gesetzeslage. Gemäß § 51 BewG 1955 gehört zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile (insbesondere Gebäude) und des Zubehörs…
…gemäß § 81 BAO über die Beschwerde vom 3. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Februar 2025 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01.01.2024 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955), ***EWAZ*** zu Recht erkannt: I…
…***ADRESSE***, vertreten durch ***A***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 22. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. Oktober 2023 betreffend Einheitswert des Grundvermögens (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1 BewG 1955) zum 01.01.2018, ***EWAZ*** zu Recht erkannt: I…
…1.2018 zu ***EWAZ 1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Einheitswertbescheid wird insofern abgeändert als der Spruchpunkt 1.), mit dem eine Wertfortschreibung vorgenommen wurde, ersatzlos aufgehoben wird. Der Spruchpunkt 2.), mit dem eine Zurechnungsfortschreibung vorgenommen wurde…
…Grundstück) hat somit seither eine Fläche von 7411 m2. Das FA hielt dazu im Einheitswertwertakt fest, dass keine Wertfortschreibung zum 1.1.2001 erfolgt. Vorhalteverfahren Mit Vorhalt vom 8. Juli 2013 ersuchte das Finanzamt die Bf. um Beantwortung von Fragen über die Bebauung des gegenständlichen…
… VwGH 22. 4. 1999, 97/15/0169). Ein Wertfortschreibungsbescheid bedarf daher keiner Begründung in der Richtung, ob die Wertabweichung im Verhältnis zur früheren Feststellung auf eine objektive Wertsteigerung oder Wertverminderung, auf eine seinerzeitige Fehlbewertung oder auf ein Zusammentreffen beider Ursachen zurückzuführen ist. Ausschlaggebend ist vielmehr…
…Claudia Maria Schoßleitner, Molkereistraße 4 Tür 1, 4910 Ried/Innkreis, über die Beschwerde vom 16.07.2020 gegen die Einheitswertbescheide zum 01.01.2020 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955) des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 9. Juni 2020 betreffend Grundbesitz (unbebautes…
…1234 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes, Feststellungsbescheid zum 01.01.2014, Wertfortschreibung (§ 21 Abs.1 Z 1 BewG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…zum 1. Jänner 2011 der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. Mai 2011, Steuernummer, betreffend Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Für den Grundbesitz landwirtschaftlicher Betrieb, Adresse…
…Beschwerde vom 18. Juni 2012 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 1. Juni 2012 betreffend Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2011 zu Recht erkannt: 1) Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung teilweise stattgegeben. Für den Grundbesitz in der KG X, Einlagezahl 00000 u…
…9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vom 22.12.2010, betreffend Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 2009 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 BewG), KG, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
…Grundsteuermessbescheid war gemäß § 252 Abs. 1 BAO abzuweisen, weil der Grundsteuermessbescheid nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass die im Wertfortschreibungsbescheid getroffenen Feststellungen unzutreffend seien. Klagenfurt am Wörthersee, am 6. November 2013 Anlagen: 1 Planauszug aus KAGIS 1 Anlage zu § 53a BewG 3 Bilder